Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Wie evaluiert die Bundesregierung von ihr unterstützte Wirtschafts- und andere Sanktionen hinsichtlich ihrer Effektivität (Beitrag zum Erreichen des definierten Zieles, Einfluss der Sanktionen auf die Wirtschaft des sanktionierten und des sanktionierenden Landes), und zu welchem Ergebnis hat diese Evaluierung bei den gegen die Russische Föderation verhängten Sanktionen geführt?

Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE):

Russland hat mit der illegalen Annexion der Krim im März 2014 Grenzen in Europa gewaltsam verschoben. Mit der fortgesetzten Destabilisierung der Ostukraine hat Russland zudem Grundprinzipien des Völkerrechts und der europäischen Nachkriegsordnung massiv verletzt und im Gegensatz zu den selbst eingegangenen Verpflichtungen gehandelt, die beispielsweise aus der Helsinki-Schlussakte, aber auch aus der Charta von Paris und dem Budapester Memorandum erwachsen.

Aus diesem Grund hat die EU im Jahr 2014 gegen die Russische Föderation einstimmig Sanktionen verhängt.

Diese umfassen drei Stufen:

Erstens. Allgemeine Restriktionen gegen Russland. Diese umfassen beispielsweise das Aussetzen von Neufinanzierungen der Europäischen Investitionsbank oder von Verhandlungen wie dem OECD-Beitrittsprozess.

Zweitens. Listungen von Personen und Entitäten in der Ostukraine und auf der Krim einschließlich deren Unterstützer.

Drittens. Sektorale Wirtschaftssanktionen aufgrund der fortgesetzten Unterstützung Russlands für die Separatisten in der Ostukraine.

Daneben gibt es die Krim-Wirtschaftssanktionen. Diese umfassen unter anderem ein generelles Einfuhrverbot von Waren aus der Krim ohne ukrainisches Ursprungszeugnis, Handels- und Dienstleistungsbeschränkungen und ein Verbot von tourismusbezogenen Dienstleistungen auf der Krim.

Mit diesen Sanktionen verfolgt die EU und mit ihr die Bundesregierung das Ziel, eine Verhaltensänderung der Russischen Föderation in ihrer Ukraine-Politik herbeizuführen und zu einer Lösung des Konfliktes in der Ostukraine und auf der Krim beizutragen.

Die Bundesregierung bewertet die den Sanktionen zugrundeliegende politische Lage fortlaufend. Die Gründe für die Verhängung der Sanktionen bestehen weiterhin fort.

Auf Grundlage dieses Evaluierungsergebnisses erfolgten bisher regelmäßig Verlängerungen der Sanktionen durch einstimmigen Beschluss der Mitgliedstaaten der EU.

Quelle: Planarprotokoll 19/120 vom 23.10.2019

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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