Mit 90 Prozent Zustimmung hat der Ständige Ausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarates am 26. Juni 2020 einen Berichtsentwurf des Aachener Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko angenommen, der sich mit ersten Lehren aus dem Umgang mit der Covid-19-Pandemie beschäftigt. Im Vordergrund stehen Herangehensweisen, die gesundheitlich effektiv sind und zugleich die Grundrechte so wenig wie möglich einschränken. Da die Parlamentarische Versammlung derzeit wegen der Pandemie nicht tagt, hat der Ständige Ausschuss vorübergehend diese Funktion eingenommen.
Die Berichte des Europarates bestehen standardmäßig aus drei Teilen, einer Entschließung (A, "Resolution"), einigen Empfehlungen (B, "Recommendation") und einem erklärenden Memorandum (C, "Explanatory memorandum") A und B werden von der Versammlung bzw. dem Ständigen Ausschuss verabschiedet, C ist ein ergänzender Teil des Berichterstatters.
- pdf Deutsche Übersetzung des Berichts (823 KB)
- Englische Originalversion des Berichts auf der Website der PACE
- Presseerklärung von Andrej Hunko vom 26. Juni
Aus der Zusammenfassung:
Ein Ausbruch der vom neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelösten COVID-19-Erkrankung wurde erstmals am 31. Dezember 2019 dem WHO-Landesbüro in China gemeldet und am 30. Januar 2020 von der WHO zu einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite und am 11. März 2020 zu einer Pandemie erklärt. Das Virus breitete sich binnen Monaten auf sechs Kontinente aus, infizierte Millionen und forderte hunderttausende Todesopfer.
Die Krankheit traf die Welt weitgehend unvorbereitet. Der Preis der anfänglichen Untätigkeit, der anschließenden schleppenden Reaktion, der überstürzten Maßnahmen und der voreiligen Wiedereröffnungen wird vielleicht mit Menschenleben gezahlt werden, sowie auch mit möglicherweise bleibenden Schäden an unseren politischen, demokratischen, sozialen, finanziellen und wirtschaftlichen Systemen und mit der Missachtung zahlreicher Rechte, die durch europäische und internationale Übereinkünfte garantiert werden.
Die aus dem Leid der letzten Monate zu ziehenden Lehren sind die, dass wir zur Vermeidung katastrophaler Folgen durch Todesfälle und Krankheitsüberlastung und ebenso katastrophaler Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Menschenrechte rasch handeln müssen, um Ausbrüche einzudämmen, indem wir bewährte, effektive Maßnahmen ergreifen, die in rechtskonformer Weise umgesetzt, national, regional und international abgestimmt, verständlich kommuniziert und gerecht angewandt werden, wie in diesem Bericht empfohlen wird.
Der Europarat und die Europäische Union müssen ein regionales System aufbauen, das in der Lage ist, die zuständigen internationalen Einrichtungen in ihren Bemühungen zur Gewährleistung einer wirksamen Pandemievorsorge zu unterstützen. Die WHO muss reformiert werden, damit sie besser ihre Aufgabe erfüllen kann, für alle das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit zu erzielen. Es sollte bei den Vereinten Nationen (VN) für aktuelle und künftige biologische Vorfälle von hoher Tragweite ein dauerhaftes Prüfsystem eingerichtet werden, was möglicherweise auch einen ständigen, eigens eingesetzten Vermittler im Büro des VN-Generalsekretärs beinhaltet. Die VN sollten außerdem für eine weltweite Kontrolle und Rechenschaftspflicht über die Pandemievorsorge durch eine unabhängige externe Stelle sorgen.