Welche aus meiner Sicht genehmigungsbedürftigen Verkäufe des von der Firma Airbus und nach Ausgliederung der Sensortechnik zugunsten der neu gegründeten Firma Hensoldt ab 2017 von dieser hergestellten Moduls ARGOS-II erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung an den türkischen Kampfdrohnenhersteller Baykar Teknoloji bzw. deren Zulieferfirmen („Deutsche Technik für den türkischen Drohnenkrieg"); bitte etwaige Exportgenehmigungen darstellen), und welche dieser Verkäufe erfolgten ab dem Zeitpunkt, an dem sich die Bundesregierung eine Sperrminorität an dem Rüstungskonzern gesichert hat?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 17. Dezember 2021:
Für die Beantwortung der Frage wurden die Genehmigungsdaten für den Zeitraum ab 1. Januar 2017 ausgewertet. Im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 7. Dezember 2021 hat die Bundesregierung keine Genehmigung für die Ausfuhr von Modulen ARGOS-II an den Empfänger Baykar Teknoloji erteilt. Die Bundesregierung hat in diesem Zeitraum eine Zustimmung für einen vorübergehenden Reexport von Bestandteilen eines Moduls ARGOS-II in die Türkei erteilt. Diese Genehmigung wurde ungenutzt vom Genehmigungsinhaber storniert. Andere Genehmigungen für die Ausfuhr von Modulen ARGOS-II in die Türkei wurden in diesem Zeitraum nicht erteilt.
Quelle: Bundestags-Drucksache 20/290 vom 17. Dezember 2021