Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Ankündigung der russischen Regierung, den mit einem westlichen Vakzin geimpften russischen Staatsbürgern bei Vorlage eines Antikörpernachweises ein russisches Corona-Zertifikat auszustellen, als einen ersten Schritt Russlands zur Anerkennung westlicher Impfstoffe (vgl. www.aerzteblatt.de/nachrichten/130028/Russland-erleichtert-Zugang-zu-Coronazertifikaten) und plant die Bundesregierung eine vergleichbare Regelung für Menschen, die mit russischen oder anderen nicht von der EMA anerkannten Vakzinen geimpft sind, bzw. setzt sie sich auf EU-Ebene für eine vergleichbare gemeinsame Regelung ein (wenn nein, warum nicht)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar vom 18. Januar 2022:

In Deutschland können Impfnachweise nur ausgestellt werden, soweit die Voraussetzungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) erfüllt sind. Diese verweist auf die auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) veröffentlichen Impfstoffe. Wer als vollständig geimpft gilt, wird abschließend in § 2 Nummer 3 SchAusnahmV bzw. § 2 Nummer 10 Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) definiert:

Ein Nachweis eines vollständigen Impfschutzes gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 liegt vor, wenn die dafür erforderlichen Schutzimpfungen mit den entsprechend in Deutschland zugelassenen bzw. anerkannten Impfstoffen erfolgt ist. Beides wird vom PEI im Internet veröffentlicht (https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19).

Impfnachweise werden in Deutschland jedoch grundsätzlich nur für Impfstoffe und Impfschemata ausgestellt, die zugelassen sind, weil sie nachweislich ein ausreichendes Schutzniveau zur Vorbeugung der durch das SARS-CoV-2-Virus verursachten COVID-19-Erkrankung bieten. Die in Deutschland aktuell zugelassenen Impfstoffe entsprechen den durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoffen. Derzeit ist kein russisches Vakzin durch die EMA zugelassen (oder wird von der Weltgesundheitsorganisation empfohlen). Vor diesem Hintergrund ist die Ausstellung von Impfzertifikaten und digitalen COVID-Zertifikaten der EU für Personen, die mit einem solchen oder einem anderen nicht durch die EMA zugelassenen Impfstoff geimpft sind, nach deutschem Recht nicht möglich.

Deutschland setzt sich für ein koordiniertes Vorgehen bei der Umsetzung des Digitalen COVID-Zertifikats der EU auf EU-Ebene ein. Daher werden diese Fragestellungen regelmäßig im Gesundheitssicherheitsausschuss der EU angesprochen.

Quelle: Bundestags-Drucksache 20/456 vom 21. Januar 2022

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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