„Ist die Durchführung von GSVP-Missionen auf dem Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, wie beispielsweise mit Ratsbeschluss (GASP) 2022/1968 am 17. Oktober 2022 beschlossen, nach Einschätzung der Bundesregierung mit dem Vertrag über die Europäische Union zu vereinbaren, der in Artikel 42(1) explizit von Missionen außerhalb des Hoheitsgebietes der EU spricht, und können nach Einschätzung der Bundesregierung durch Ratsbeschlüsse Ausnahmeregelungen für den Vertrag über die Europäische Union etabliert werden (bitte erläutern)“
Antwort der Staatsministerin Dr. Anna Lührmann vom 9. November 2022:
Am 17. Oktober 2022 wurde die militärische Unterstützungsmission der EU für die Ukraine (EU MAM Ukraine) vom Rat beschlossen.
Die Bundesregierung hat in Vorbereitung auf die Mission in den entsprechenden Gremien der EU um eine Einschätzung des juristischen Dienstes des Rates zum infrage stehenden Aspekt gebeten.
Dabei erläuterte der juristische Dienst, dass die Durchführung der Mission in EU-Mitgliedstaaten sowohl in teleologischer wie auch in historischer Interpretation mit dem Artikel 42 vereinbar sei.
Artikel 42 verbiete eine Mission, die vorübergehend auf dem Gebiet der EU-Mitgliedstaaten durchgeführt wird nicht, wenn diese nicht-exekutiv sei und ausschließlich einem Nicht-EU-Staat zugutekäme.
Dieser Einschätzung schließt sich die Bundesregierung an.
Vor diesem Hintergrund erübrigt sich die Frage nach Ausnahmeregelungen, ein Abweichen von vertraglichen Regelungen wird hier nicht gesehen.