Frage:
Teilt die Bundesregierung die im Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zu Rechtsfragen der militärischen Unterstützung der Ukraine durch NATO-Staaten zwischen Neutralität und Konfliktteilnahme (WD2 – 3000 – 019/22) festgehaltene Einschätzung, dass „wenn neben der Belieferung mit Waffen auch die Einweisung der Konfliktpartei bzw. Ausbildung an solchen Waffen in Rede stünde“, Deutschland den „gesicherten Bereich der Nichtkriegsführung verlassen“ würde (bitte die vertretene Position begründen), und inwiefern bemüht sich die Bundesregierung, politische, nachrichtendienstliche und militärische Kommunikationskanäle zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation aufrechtzuerhalten (wie zum Beispiel die für das zweite Halbjahr 2022 mit dem Austragungsort Moskau geplante Sitzung der deutsch-russischen Hohen Arbeitsgruppe für Sicherheitspolitik) bzw. wiederherzustellen, um eine mögliche militärische Eskalation zu verhindern (bitte Ebene und Art der Kommunikationskanäle sowie den Zeitpunkt der bereits stattgefundenen Gespräche angeben)?
Antwort:
Die Bundesregierung nimmt die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur Kenntnis. Wie gewohnt kommentiert die Bundesregierung diese nicht. Unabhängig davon ist der Standpunkt der Bundesregierung klar: Deutschland ist selbst nicht Konfliktpartei. Danach richtet sie ihr Handeln aus, und dies prüft sie bei jedem Schritt. Auch die Ausbildung ukrainischer Soldaten in Deutschland macht Deutschland nicht selbst zur Partei im bewaffneten Konflikt zwischen Russland und der Ukraine. Die Bundesregierung hat den Präsidenten der Russischen Föderation Wladimir Putin wiederholt dazu aufgerufen, den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine sofort zu beenden. Die Bundesregierung nutzt sowohl bilateral über das Bundeskanzleramt, die Außenministerien und Botschaften beider Länder als auch zusammen mit ihren Partnern in internationalen Foren jede Gelegenheit, um Russland zu einem sofortigen Ende der Kampfhandlungen aufzurufen. Zwischen dem NATO-Oberbefehlshaber (SACEUR) sowie dem Vorsitzenden des NATO-Militärausschusses (CMC) und dem russischen Generalstabschef bestehen auch militärische Kommunikationskanäle.
Quelle: Plenarprotokoll 20/33 (bundestag.de)