Der Generalbundesanwalt (GBA) in Karlsruhe prüft in Rahmen eines »Beobachtungsvorgangs« zu Fällen von im Gazastreifen getöteten deutschen Staatsbürgern, ob sich zureichende Anhaltspunkte für das Vorliegen von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch ergeben. Das geht aus einer jW vorliegenden Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko (BSW) vom 29. Dezember hervor. Demnach geht die Bundesregierung von einer einstelligen Zahl getöteter deutscher Staatsangehöriger im Gazastreifen seit Beginn des Krieges am 7. Oktober aus. Gesicherte Erkenntnisse, etwa in der Form von Sterbeurkunden, lägen hingegen nicht vor.
Ob die Bundesregierung zu den getöteten deutschen Staatsbürgern im Gazastreifen auch Soldaten mit israelisch-deutscher Doppelstaatsbürgerschaft zählt, die auf seiten der israelischen Armee kämpften, ist unklar. Am 13. Dezember antwortete man auf eine entsprechende Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sevim Dağdelen (BSW), es lägen keine Erkenntnisse über die Beteiligung deutscher Soldaten am Krieg im Gazastreifen vor.
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