Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

„Anwendungen zur ‚intelligenten Videoanalyse‘ werden seit Jahren beforscht, Gelder kommen vom deutschen Forschungsministerium und der Europäischen Union. Diese Projekte strotzen vor Machbarkeitswahn und entwickeln Rundum-Sorglos-Pakete zur Überwachung des öffentlichen Raumes“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko anlässlich eines Schriftwechsels mit dem Bundesinnenministerium zur Videoüberwachung am Berliner Bahnhof Südkreuz.

Am Berliner Fernbahnhof Südkreuz will das Bundesinnenministerium eine Software zur Gesichtserkennung und Nachverfolgung von Personen erproben. Beteiligt sind die Deutsche Bahn, das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei.

Andrej Hunko weiter:

„Die beteiligten Firmen drängen nun mit ihrer durch öffentliche Gelder entwickelten Überwachungstechnologie auf den Markt. Das erklärt die zahlreichen neuen Pilotprojekte im Bereich polizeilicher Videoüberwachung vom Bundeskriminalamt, der Bundespolizei oder den Länderpolizeien.

Als besondere Nutznießer der staatlichen Förderung sehe ich die Unternehmen Cognitech aus Dresden und L-1 Identity Solutions, die mittlerweile zum französischen Safran-Konzern gehört. Ich gehe davon aus, dass die beiden auch bei der Vergabe für das Pilotprojekt am Südkreuz berücksichtigt werden.

Aufträge winken auch auf Ebene der Europäischen Union. Dort arbeitet das Bundesinnenministerium daran, die großen grenzpolizeilichen EU-Datenbanken ebenfalls mit Möglichkeiten zur Gesichtserkennung auszustatten. Dies beträfe zuerst das Fingerabdrucksystem EURODAC, dann die Visumsdatenbank VIS und schließlich das Schengener Informationssystem. Zukünftig könnten Gesichtsbilder von deutschen Bahnhöfen oder Flughäfen mit den europäischen Informationssystemen abgeglichen werden.

Wir beobachten, dass die Polizei stets machen will was technisch möglich ist. Rechtliche Grenzen werden dabei häufig ignoriert. So ist der Bundespolizei die Videoüberwachung zwar laut §27 des Bundespolizeigesetzes gestattet. Dort ist aber nicht die Rede von der computergestützten Analyse der Daten. Der Paragraf bestimmt lediglich, dass die Polizisten die Kameras ferngesteuert drehen und fokussieren dürfen. Zu diesem Ergebnis kommt auch ein von uns beauftragtes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag.

Es würde sich beim Einsatz der Technologie um einen massiven Grundrechtseingriff handeln. An Bahnhöfen würden auch Unbeteiligte gefilmt und mit Polizeidatenbanken gerastert. Die Maßnahme würde auch zu vielen falschen Treffern und damit zu vielen falschen Verdächtigungen führen. Bevölkerungsscanner, die Video- und Tondateien aus dem öffentlichen Raum analysieren, lehnen wir deshalb ab.“

Schriftliche Frage zum Einsatz intelligenter Videotechnik in einem Pilotprojekt für den Bahnhof Berlin Südkreuz: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/113/1811365.pdf

Antwort des BMI zur Nachfrage wegen intelligenter Videotechnik am Berliner Bahnhof Südkreuz: http://www.andrej-hunko.de/start/download/doc_download/942-antwort-des-bmi-zur-nachfrage-wegen-intelligenter-videotechnik-am-berliner-bahnhof-suedkreuz 

Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag zur „intelligenten Videoanalyse“ der Bundespolizei: http://www.bundestag.de/blob/439670/e2efe42f49749393cc701c7c4f9af7d8/wd-3-202-16-data.pdf

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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