Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Zum Urteil des OVG Münster „Öffentliches Training für Blockade eines "Naziaufmarsches" in Stolberg“ erklärt Andrej Hunko, Bundestagsabgeordneter der LINKEN aus Aachen:

„Das Urteil des OVG Münster ist außerordentlich begrüßenswert. Ich freue mich über den Erfolg der engagierten Antifaschist/innen, die seit Jahren gegen den alljährlichen Naziaufmarsch in Stolberg bei Aachen kämpfen.“

Geklagt hatte Udo Beitzel (Vorstandsmitglied der LINKEN Aachen und der VVN/BdA), der im Vorfeld des Naziaufmarsches ein öffentliches Training zur friedlichen Blockade in Stolberg abgehalten hatte. Das Training war Bestandteil des Bündnisses "Den Naziaufmarsch gemeinsam blockieren!".

„Die Begründung der Richter, dass friedliche Blockaden grundsätzlich zulässige Mittel seien, um die öffentliche Aufmerksamkeit für ein kommunikatives Anliegen zu erhöhen und die Grenze zur Strafbarkeit erst dann überschritten werde, wenn die Teilnehmer einer Versammlung eine andere nicht verbotene Versammlung über eine erhebliche Dauer blockierten, ohne dass deren Teilnehmer ausweichen könnten, ist wegweisend.

Seit vielen Jahren konnten neonazistische Gruppen auch in der Aachener Region ihr Unwesen treiben. Nicht nur im Falle der NSU-Mordserie zeigten sich die zuständigen Behörden strukturell unfähig, das zu unterbinden. Es ist zu hoffen, dass nun künftig polizeiliche Energie auf die Verhinderung der Naziaufmärsche statt auf die Kriminalisierung des friedlichen antifaschistischen Widerstandes verwendet wird .

Die nächste Möglichkeit ergibt sich bspw. im April 2013, wo Neonazis erneut zu Kundgebungen in Stolberg aufgerufen haben. Ich erwarte von der Aachener Polizei, die Ermöglichung von friedlichen Blockaden im Sinne des Münsteraner Urteils, die nach wie vor notwendig bleiben.“

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko