Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

„Die Bundesregierung hat kein Problem damit, dass die US-Basis in Ramstein als Relaisstation für Funkverbindungen des US-Drohnenkriegs genutzt wird. Ich sehe das als eine Beihilfe für völkerrechtswidrige, außergerichtliche Hinrichtungen“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko zur Antwort auf eine Anfrage zu Drohneneinsätzen gegen deutsche Staatsangehörige.

Das US-Militär hat bereits mehrere deutsche Staatsangehörige mit Kampfdrohnen getötet. Unbestritten ist, dass die Bundesregierung Telefonnummern Betroffener weitergab. Sie können zur Ortung genutzt werden. Der Generalbundesanwalt hat zu einigen „gezielten Tötungen“ Ermittlungsverfahren eingeleitet, diese aber sämtlich eingestellt: Es habe sich um Angehörige „organisierter bewaffneter Gruppen“ gehandelt, weshalb sie getötet werden dürften. Die eingesetzte Waffengattung sei dabei unerheblich, das Ausnutzen des „Überraschungsmoments“ durch eine Drohne sogar eine „zulässige Kriegslist“.

Andrej Hunko weiter:

„Eine Tötung ohne Gerichtsbeschluss ist laut dem Generalbundesanwalt völkerrechtlich zulässig. Ich kritisiere diese Einschätzung aufs Schärfste: Die oberste deutsche Strafverfolgungsbehörde stellt dem US-Drohnenkrieg damit einen Persilschein aus. Die Begründungen sind absurd: Die Bundesanwaltschaft behauptet, Angehörige des eigentlich zivilen Geheimdienstes CIA seien dem Militär gleichzustellen. Dies ergebe sich schon daraus, dass die von der CIA eingesetzten Drohnen als Teil des US-Militärs wahrgenommen würden.

Seit letztem Jahr weisen Journalisten nach, wie der US-Drohnenkrieg über Ramstein geführt wird: Die US-Basis in Rheinland-Pfalz dient als Relaisstation für Funkverbindungen zur Steuerung und Kommunikation. Abgeordnete werden hierzu an der Nase herumgeführt: In der nun vorliegenden Antwort wird erneut erklärt, von Ramstein würden keine Drohnen nach Asien und Afrika starten. Ein Taschenspielertrick, denn dies war auch nie behauptet worden.

Nun wirft die Bundesanwaltschaft eine neue Nebelkerze: Dort existiert ein Beobachtungsvorgang zur Beteiligung von US-Streitkräften in Deutschland am Drohnenkrieg in Afrika und Asien. Allerdings prüft der Generalbundesanwalt eine vermeintliche ‚Steuerung US-amerikanischer Drohnenangriffe von Ramstein und/oder Stuttgart aus‘. Auch dieser falsche Arbeitsauftrag wird also zur Einstellung führen: Denn es geht um die Nutzung des Standortes als unabdingbare Relaisstation.

Mit ihrer Haltung zum US-Drohnenkrieg macht sich die Bundesregierung wie bei der NSA-Spionage zum Pudel der USA. Völkerrechtswidrige Drohnenangriffe dürfen nicht von Deutschland aus unterstützt werden. Auch den Trainings von US-Drohnen über Stützpunkten der US-Armee in Bayern muss deshalb Einhalt geboten werden“.

Download der Antwort auf die Kleine Anfrage „Einstellung von Prüfvorgängen der Bundesanwaltschaft zur gezielten Tötung von deutschen Staatsangehörigen durch US-Kampfdrohnen“: http://www.andrej-hunko.de/start/download/doc_download/451-einstellung-von-pruefvorgaengen-der-bundesanwaltschaft-zur-gezielten-toetung-von-deutschen-staatsangehoerigen-durch-us-kampfdrohnen

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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