Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

vorratsdatenspeicherung mobivideo wir speicher das„Bis 2017 überführen die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie für eine Europäische Ermittlungsanordnung in nationales Recht. Sie dient der Erleichterung des Zugangs und der Sicherstellung von Beweismitteln, darunter auch elektronischen. Deutsche Behörden könnten dann mit all jenen EU-Staaten Telekommunikationsdaten tauschen, die eine nationale Regelung zur Vorratsdatenspeicherung eingeführt haben. Es handelt sich dabei um einen tiefen Eingriff in die Grundrechte und in die Privatheit der Telekommunikation“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko.

Anfang 2014 beschloss das EU-Parlament nach erstaunlich kurzem Verfahren die Richtlinie über die „Europäische Ermittlungsanordnung“ (EEA). Innerhalb von drei Jahren muss sie in nationales Recht umgesetzt werden. Geregelt wird die grenzüberschreitende Anordnung von Zwangsmaßnahmen durch einen „Anordnungsstaat“ in einem „Vollstreckungsstaat“. Justizbehörden können angewiesen werden, bereits erlangte Beweismittel herauszugeben oder weitere Beweise zu erheben. Hierzu gehören die Überwachung der Telekommunikation sowie die Verarbeitung von Verkehrs- und Standortdaten. 

Andrej Hunko weiter:

„Die Bundesregierung arbeitet nach eigener Auskunft an der pünktlichen Umsetzung der Richtlinie. Sie soll frühere, bilaterale Rechtshilfeverfahren beschleunigen und vereinfachen. Das Bundesinnenministerium erwartet ‚erhebliche Fortschritte‘ bei der Umsetzung eiliger Ersuchen zu Datensicherungen. Dies betrifft Verbindungsdaten bei Telekommunikationsanbietern und Cloud-Daten. Die Europäische Ermittlungsanordnung sieht hierzu einheitliche Formulare und feste Antwortfristen vor. 

Durch die Hintertür könnten auch Daten erlangt werden, die nicht auf Servern in Europa gespeichert werden. Derzeit ist für die Beantragung des Zugangs zu elektronischen Beweismitteln der Sitz des Diensteanbieters oder der Wohnort der Betroffenen ausschlaggebend. Laut dem Bundesinnenministerium werde aber ‚im Kreis der EU-Mitgliedstaaten‘ nach ‚alternativen Lösungen‘ gesucht. An diesem ‚Beratungsprozess‘ nehme die Bundesregierung aktiv teil.

Denkbar sei, Anfragen zur Herausgabe von Daten an den Staat des Providersitzes oder an den Staat des Aufenthaltes der Personen zu richten. Sofern sich die Server bzw. die Betroffenen in der Europäischen Union befinden, könnte hierzu die neue Ermittlungsanordnung genutzt werden. 

Auch die Verfahren zum Aufspüren elektronischer Beweismittel werden erweitert. Die Polizeiagentur Europol ist hierzu an drei Forschungsprojekten beteiligt. Ziel ist die Entwicklung von Instrumenten und Verfahren zum Auffinden von ‚gewalttätigen extremistischen Internetinhalten‘ und ‚offener sowie verborgener Kommunikation von Terroristen über das Internet‘. Ein anderes Projekt soll die Auswertung der dabei erlangten großen Datenmengen erleichtern.“

Download der Kleinen Anfrage „Mindestvorschriften und Mindestnormen der EU-Mitgliedstaaten für kriminaltechnische Tätigkeiten "vom Tatort bis zum Gerichtssaal“: http://www.andrej-hunko.de/start/download/doc_download/752-mindestvorschriften-und-mindestnormen-der-eu-mitgliedstaaten-fuer-kriminaltechnische-taetigkeiten-vom-tatort-bis-zum-gerichtssaal 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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