"Die Bundesregierung versucht weiterhin, den Prügeleinsatz des französischen Polizisten beim Castor-Transport zu bagatellisieren", kritisiert Andrej Hunko, Mitglied des EU-Ausschusses des Bundestages die Antworten der Bundesregierung auf von ihm eingereichte schriftliche Fragen. Der Beamte war demnach einer Bundespolizeihundertschaft zugeordnet und gemäß dem Vertrag von Prüm mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet gewesen. Dies sei "gängige Praxis" und hätte sich etwa bei der Weltausstellung in Hannover 2000 oder bei der Fußballweltmeisterschaft der Männer 2006 "bewährt".
"Eine Schutzbehauptung", kontert Hunko. "Die ausländischen Beamten bei der EXPO und der WM waren als szenekundige Beamte, Ansprechpartner oder Verbindungsbeamte eingesetzt. Sie trugen Westen, aber keine Ausrüstung die zur gewaltsamen Niederschlagung von Protest geeignet ist", erläutert der Bundestagsabgeordnete. Tatsächlich gibt die Bundesregierung zu, dass der CRS-Beamte mit "Schutzhelm, Pistole, einem Teleskopschlagstock und Handschuhen mit Protektoren" ausgestattet war.
"Es ist jedoch richtig, dass das Ausleihen von deutschen Polizeikräften üblich geworden ist - vor allem Wasserwerfer werden samt begleitenden Hundertschaften gern zur Kontrolle politischer Proteste und Sportereignissen in der Schweiz und in Frankreich eingesetzt", erklärt Hunko. Grundlage sind hierfür bilaterale Verträge, die Deutschland mit allen Nachbarstaaten geschlossen hat, sowie das Schengener Durchführungsabkommen (SDÜ) und der Vertrag von Prüm.
"Grenzüberschreitende Polizeikooperationen mit exekutiven Befugnissen werden jedoch öffentlich bekanntgegeben und zuvor in einem eigenen Vertrag geregelt, wie es derzeit Polen anlässlich der EURO 2012 mit Anrainerstaaten abwickelt. Der Einsatz beim Castor hingegen erfolgte klammheimlich, selbst Sprecher der Bundesregierung und der niedersächsischen Polizei konnten dazu tagelang keine Angaben machen. Die Bundesregierung hat noch immer nicht erklärt, wer den Einsatz angeordnet hat, welches Ziel er verfolgen sollte und wieso hierzu ein einzelner bewaffneter ausländischer Polizist entsandt wurde. Dass die Bundespolizei jetzt anscheinend die Strafanzeige verschlampt hat, die ein Anwalt wegen Amtsanmaßung noch vor Ort gestellt hatte, ist ein Skandal", schließt Hunko.
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