Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf hat heute die Entscheidung der Vergabekammer des Bundes bestätigt, dass die Bundeswehr Kampfdrohnen des Typs HERON TP aus Israel beschaffen darf. Hauptauftragnehmer ist der Airbus-Konzern. Die im Dienstleistungsvertrag vorgesehenen Drohnen stammen vom israelischen Hersteller Israel Aerospace Industries. Geklagt hatte der US-Konkurrent General Atomics. Hierzu erklärt der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko:
„Mit der Entscheidung für eine israelische Drohne wird die heimische Rüstungsindustrie gebauchpinselt. Als Hauptauftragnehmer des Drohnen-Deals erhält der Rüstungskonzern Airbus erstmals die Möglichkeit, Erfahrungen mit Wartung, Tests und Einsätzen bewaffneter Bundeswehrdrohnen zu sammeln. Airbus hat das federführende Mandat zur Entwicklung einer europäischen Killerdrohne, die bis 2025 serienreif sein soll. Aus diesem Grund ist die heutige Gerichtsentscheidung doppelt fatal.
Die geplante Stationierung der fünf HERON TP außerhalb Deutschlands wird die parlamentarische Kontrolle weiter erschweren. Israel kann den Besuch deutscher Abgeordneter auf der Drohnenbasis Tel Nof jederzeit untersagen. Auskünfte über die Bewaffnung der deutschen Flugroboter unterliegen auf Wunsch der dortigen Regierung schon jetzt der Geheimhaltung.
Die Geheimniskrämerei betrifft auch die Kontrolle der Kosten. Seit November liegt die Offerte für die fünf Kampfdrohnen von Airbus vor, darin enthalten ist der Finanzplan. Seitdem habe ich vier Mal nachgefragt, zuletzt weigerte sich das Verteidigungsministerium vergangene Woche, mir die geplanten Ausgaben für den Drohnen-Deal mitzuteilen.
Ich gehe davon aus, dass die Gesamtkosten explodieren und am Ende weit über einer Milliarde Euro liegen werden. Es kommen außerdem versteckte Kosten für die breitbandigen Satellitenverbindungen und Bodenstationen hinzu, die für die Steuerung und die Übermittlung von Überwachungsaufnahmen gebraucht werden. Für sein eigenes Satellitenprogramm erhielt Airbus von der Bundesregierung und der Europäischen Union Forschungsgelder in dreistelliger Millionenhöhe. Werden diese Anlagen für deutsche Kampfdrohnen genutzt, würde Airbus doppelt abkassieren.
Wir lehnen die Beschaffung von Kampfdrohnen ab, egal ob sie aus Israel oder den Vereinigten Staaten geliefert werden. Das Gleiche gilt für die Entwicklung der europäischen Airbus-Drohne.“