Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

„Die Social-Media-Teams vieler Polizeibehörden verletzen Grundrechte. Blaulicht-Accounts auf Twitter werden oft ohne Verfahrensregelungen betrieben. Follower werden ohne Höflichkeitsform angesprochen, Missliebige nach Gutdünken blockiert. Manche Polizeidirektionen speichern Betroffene sogar in einer Datei. Twitter ist damit zu einer unregulierten Spielwiese der Polizei geworden. Das muss aufhören, denn auch im Internet ist die Polizei rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtet“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko.

Blockiert die Polizei Personen auf Twitter, greift dies einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag zufolge in die Meinungsfreiheit ein. Beiträge der Behörden können nicht mehr kommentiert werden. Die Informationsfreiheit ist eingeschränkt, wenn die Postings nur unter erschwerten Bedingungen eingesehen werden können. Schließlich werden auch das Recht auf gleiche Teilhabe an öffentlichen Leistungen und Einrichtungen sowie unter Umständen die Pressefreiheit verletzt.

Andrej Hunko weiter:

„Manche Polizeibehörden nutzen Twitter, Facebook und Instagram zur Meinungsmache, wozu wie in Frankfurt (Blockupy), Berlin (Räumung der Friedelstraße) oder beim G7-Gipfel in Bayern auch Falschmeldungen verbreitet werden. Dies gehört nicht zu ihren Aufgaben und Kompetenzen. Die Polizei unterliegt der Pflicht zur Neutralität, Sachlichkeit und Richtigkeit. Vor allem bei Tweets zu Demonstrationen werden diese Prinzipien oft verletzt. Es handelt sich um eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit, wenn Personen durch sinnentstellende Bilder und Hashtags von der Teilnahme an Demonstrationen abgeschreckt werden.

Nach unterschiedlichen Schätzungen betreiben deutsche Polizeidirektion rund 300 Twitter-Accounts. Die zuständigen Abteilungen müssen ihre Auftritte in Sozialen Medien aus meiner Sicht neustarten. Alle Blockierten sollten hierfür freigeschaltet und personenbezogene Datenbanken gelöscht werden. Es braucht einheitliche und überprüfbare Verfahrensregelungen der Social-Media-Teams, Bürgerrechtsgruppen müssen an deren Entwicklung beteiligt werden.“

Download des Bundestagsgutachtens „Zugang zur Öffentlichkeitsarbeit der Polizei in sozialen Medien (‚Twitter‘)“: https://www.andrej-hunko.de/start/download/dokumente/1110-gutachten-des-wissenschaftlichen-dienstes-im-bundestag-zugang-zur-oeffentlichkeitsarbeit-der-polizei-in-sozialen-medien 

Einige Falschmeldungen der Polizei auf Twitter: https://netzpolitik.org/2018/der-elektrische-tuerknauf-und-die-molotowcocktails-falschmeldungen-der-polizei-auf-twitter 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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