Interview mit dem Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko
Zeitgeschehen im Fokus 31.10.2024
Zeitgeschehen im Fokus Es gibt verschiedene Juristen, die vor einer Meinungskontrolle in Deutschland warnen. Dabei geht es insbesondere um die Kontrolle des Internets. Was kommt damit auf die Menschen zu?
Bundestagsabgeordneter Andrej Hunko In der EU wurde 2022 der Digital Service Act, also das Gesetz über Digitale Dienste beschlossen, auf dessen Grundlage es möglich sein soll, rechtswidrige Inhalte im Netz zu löschen. Tatsächlich ermöglicht die bisherige Gesetzeslage es bereits, gegen strafrechtlich relevante oder illegale Inhalte auf öffentlichen Internetseiten und Plattformen Anzeige zu erstatten. Deutschland ist wie alle übrigen EU-Staaten verpflichtet, den DSA in nationales Recht umzusetzen. Das geschah in Deutschland im Februar 2024. Problematisch am DSA ist, dass jetzt der Begriff «rechtswidrige Inhalte» durch unbestimmte Rechtsbegriffe wie zum Beispiel Hass, Hetze, Fake News und andere nicht klar abgegrenzte Begriffe ergänzt wird. Unbestimmte Rechtsbegriffe unterliegen einer subjektiven Wahrnehmung und öffnen der Zensur damit Tür und Tor.
Wer definiert denn, was Hassrede, Hetze, Desinformation und so weiter sein soll?
Das ist die grosse Frage. Die Bundesnetzagentur hat aufgrund von Kritik ihre ursprüngliche Pressemitteilung zur Umsetzung des DSA leicht revidiert und spricht nun von illegalen Inhalten, illegalem Hass und illegalen Fake News. Dazu heisst es aktuell auf der Homepage des Bundesnetzministeriums: «Uns hat zur ursprünglichen Version dieser Pressemitteilung berechtigte Kritik erreicht. Es waren illegale Inhalte, illegaler Hass und illegale Fake News gemeint. Wir haben den Text an dieser Stelle präzisiert und einen Satz ergänzt, der Missverständnisse ausräumen soll.» Das ist aus meiner Sicht nur Kosmetik, denn was zum Beispiel illegale Fake News und was legale Fake News sind, bleibt weiter unklar. Das gleiche gilt für Hass oder Hetze. Es bleibt unklar, wann Hetze illegal ist.
Solche Formulierungen hebeln aus meiner Sicht das Bestimmtheitsgebot aus. Wenn unbestimmt ist, was als Straftat gilt, lebt der Bürger in einer permanenten Unsicherheit, ob er Recht verletzt oder nicht. Natürlich gibt es immer Grenzfälle, aber im Grundsatz muss klar sein, was rechtswidrig ist und was nicht. Unbestimmte Rechtsbegriffe haben verheerende Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit und letztlich auf die Demokratie. Das weiss auch die EU, die im Fall der Türkei die Vorbeitrittshilfen mit dem Verweis auf die Unbestimmtheit des Terrorismusbegriffs der türkischen Regierung stoppte. Aufgrund des sehr dehnbaren Terrorismusvorwurfs wurden in der Türkei Hundertausende entlassen oder kamen ins Gefängnis. Dies hat die EU-Kommission richtigerweise kritisiert. Heute macht sie in gewissem Sinne dasselbe wie die türkische Regierung, indem sie mit nicht klar definierten Begriffen deren Dehnbarkeit erlaubt und so das Bestimmtheitsgebot verletzt.
Hätte der Deutsche Bundestag die Umsetzung des DSA in nationales Recht ablehnen können?
Nein. EU-Recht steht aktuell über nationalem Recht. Die nationalen Parlamente können aber in der Umsetzung eingeschränkt bis zu einem gewissen Grad mitgestalten. Die deutsche Umsetzung übernimmt leider einfach die im DSA enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe, anstatt sie zu klären. Dazu zählt auch der Begriff der so genannten «Trusted Flaggers» – auf Deutsch: vertrauenswürdige Hinweisgeber. Trusted Flaggers suchen im Auftrag von Regierungsstellen im Netz nach den erwähnten «rechtswidrigen Inhalten» oder eben auch dem, was sie als Fake News, Hass oder Hetze ansehen. Was jetzt beginnen muss, ist eine gesellschaftliche Auseinandersetzung darüber, inwiefern der DSA fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien ausser Kraft setzt und wie dies abgewendet werden kann. Die praktische Umsetzung der deutschen Gesetzgebung beginnt jetzt erst und muss aus meiner Sicht unbedingt Gegenstand politischer Auseinandersetzung werden.
Was für eine Position haben die Trusted Flaggers im Rechtsstaat. Was für Kriterien müssen sie erfüllen?
Die von einem Grünen namens Klaus Müller geführte Bundesnetzagentur bestimmt als für die Umsetzung des DAS zuständige Behörde, wer ein Trusted Flagger ist. Bisher gibt es in Deutschland einen anerkannten Trusted Flagger, eine Organisation namens «Respect!», die vom Familienministerium, das ebenfalls den Grünen unterstellt ist, finanziert wird. «Respect!» ist eine Organisation der Jugendstiftung Baden-Württemberg. Wenn man auf ihre Homepage geht, staunt man, wer alles mit «Respect!» zusammenarbeitet und sie finanziell unterstützt. Da sind unter anderem Baden-Württembergs Ministerium für Soziales, das bayrische Staatsministerium für Familie, die bayrische Staatsregierung und andere aufgelistet. Eine Regierungsbehörde unter Grüner Führung ernennt also eine ihr nahestehende private Organisation, die von einem ebenfalls Grün geführten Ministerium finanziert wird, und überträgt ihr die Kompetenz zu beurteilen, was zum Beispiel als «Hassrede» oder «Desinformation» zu deklarieren ist.
Dürfen die Flagger ganz eigenständig agieren und die Löschung irgendwelcher Inhalte verlangen?
Nein, nicht ganz. Sie müssen ihre Erkenntnis, etwas sei strafrechtlich relevant, dem Bundeskriminalamt (BKA) melden. So wie es dargestellt wird, hat «Respect!» eigene Juristen, die die strafrechtliche Relevanz prüfen. Wenn tatsächlich strafrechtliche Verstösse vorliegen, dann sollten sie auch geahndet werden. Das ist klar. Wenn das Bundeskriminalamt die strafrechtliche Relevanz bestätigt, hat «Respect!» den Auftrag, dies den entsprechenden Plattformen zu melden, die dann angehalten sind, die Inhalte zu löschen. Der Rechtsweg ist noch nicht bestimmt. Auf der Homepage der Organisation «Respect!» steht, dass sie Meldungen sammelt und an das BKA weitergibt.
Eine private Stelle entscheidet also in einem ersten Schritt, was strafrechtlich relevant ist, und meldet das dem BKA. Werden hier nicht rechtsstaatliche Grundsätze verletzt?
Die Vermischung von staatlichen und privaten Akteuren erzeugt ein berechtigtes Misstrauen. Was hier geschieht, ist auch eine Verletzung der Gewaltenteilung, weil die Judikative umgangen wird. Das BKA ist kein Gericht. Richter, die darüber entscheiden, ob tatsächlich ein Straftatbestand vorliegt, sind bei diesem zwischen Trusted Flaggers und BKA stattfindenden Prozess nicht einbezogen. Es entscheidet also die Exekutive, was Recht und Unrecht ist. Konkret setzt die Regierung, also die Exekutive, eine private Organisation ein, die von ihr Aufträge erhält und sich in der Umsetzung dieser Aufträge an das Bundeskriminalamt wenden muss. Das Bundeskriminalamt wiederum untersteht ebenfalls dem Innenministerium und damit der Regierung, ist also ebenfalls Exekutivorgan. Zwar steht betroffenen Betreibern von Webseiten und Plattformen der Rechtsweg offen, um sich gegen die Zensur zu wehren. In der Praxis schaffen Trusted Flaggers im schnelllebigen Internet erstmal Tatsachen.
Was bedeutet es für unsere Demokratie, wenn eine private Stelle Erkenntnisse aus dem Netz an eine staatliche Stelle weiterleitet zwecks Löschung oder gar Strafverfolgung?
Mir macht das den Eindruck einer Art staatlich organisierter Denunziation. Die Webseite von «Respect!» funktioniert als niedrigschwellige, einfach zu nutzende Meldestelle, über die jeder anonym Meldung erstatten kann. Ein Leitfaden der Bundesnetzagentur listet verschiedene für Anzeigen relevante Bereiche auf. Für jeden Bereich gibt es im Leitfaden eine Liste möglicher Rechtsverstösse, jeweils ergänzt durch die Kategorie «andere». Letzteres verletzt das Bestimmtheitsgebot. Der Leitfaden erwähnt sowohl «unerwünschte» Aussagen als auch «rechtswidrige» Äusserungen. So verwischt die Grenze zwischen rechtswidrigen Äusserungen und letztlich unerwünschten Meinungen, die unter schwammigen Begriffen wie Desinformation, Fake News, Hass und Hetze und Ähnlichem genannt werden. Das ist effektiv eine Einschränkung der freien Auseinandersetzung, die ein grundlegendes Element einer Demokratie darstellt. Es ist auch der erste Schritt auf diesem Weg hin zu einem Zensurstaat. Was bekämpft werden soll, ist offenbar das, was das DSA schwammig als «schädlichen Diskurs» bezeichnet. Diskurs ist aber niemals schädlich, jedenfalls nicht in freien Demokratien.
Der deutsche Verfassungsrechtler Joseph Franz Lindner sagt sinngemäss, dass das DSA der Einstieg in den Zensurstaat sein könnte. Nachdem, was Sie bisher berichten, ist das nicht abwegig.
Joseph Franz Lindner schrieb vor ein paar Tagen, der Anhang zum Leitfaden mit meldungsrelevanten Inhalten sei unhaltbar und verstosse gegen EU-Recht sowie das Grundgesetz und laufe auf die Unterdrückung unerwünschter, aber legaler Meinungen hinaus. Ich teile diese Auffassung. Allerdings bedeutet die Gefahr eines Zensurstaats noch nicht, dass es schon so weit ist. Wir müssen uns jetzt kritisch mit der Entwicklung auseinandersetzen, damit diese düstere Prognose nicht eintritt. Meinungsfreiheit ist ein essenzieller Bestandteil der Demokratie. Sie ist auch besonders stark geschützt im Artikel 5 des Grundgesetztes und in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtkonvention (EMRK). Sie wird auch vom Bundesverfassungsgericht sehr weit ausgelegt. Selbst Auffassungen, die eine andere Gesellschaftsordnung definieren, die nicht auf dem Boden der Verfassung steht, sind geschützt. Die Einschränkungen der Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten oder verfassungswidriger Symbole müssen immer klar definiert sein. Wir haben also alle Argumente auf unserer Seite, wenn wir die Zensur durch Trusted Flaggers kritisieren.
Die ganze Entwicklung in Deutschland in Bezug auf die Meinungsäusserungsfreiheit ist nicht neu.
Nein, das ist schon seit Jahren ein grosses Thema. Nicht unbegründet sagen heute mehr als 50 Prozent der Befragten, dass sie Angst haben, ihre Meinung öffentlich zu sagen. Dabei handelt es sich um eine Langzeitstudie. In den 90er Jahren waren es nur 15 Prozent, die sagten, dass es besser sei, vorsichtig zu sein. Das hat sich dramatisch geändert. Grund ist der Druck auf Menschen mit Meinungen bei verschiedenen gesellschaftlichen Themen, die vom Mainstream abweichen. Es gibt eine von Regierung und Medien vorgegebene Auffassung, und wer zu einer anderen Einschätzung kommt, wird häufig schwer angegriffen und in vielen Fällen diffamiert oder gesellschaftlich geächtet.
Das Ganze konkretisierte sich während der Corona-Zeit. Durch die Veröffentlichung der Protokolle des Robert-Koch-Instituts bestätigte sich, dass viele der damals Angegriffenen richtig lagen. Was in der Corona-Zeit als Fake News oder als Verschwörungstheorie dargestellt worden war, stellte sich als Wahrheit heraus. So sprach man in der Politik von der «Pandemie der Ungeimpften» oder dass Kinder «Pandemietreiber» seien, obwohl schon damals bekannt war, dass weder Ungeimpfte noch Kinder die Treiber der Pandemie waren. Auf der Webseite des Bundesministeriums stand bis Ende 2020, die Behauptung, dass es eine Impfpflicht geben soll, sei eine Verschwörungstheorie. Das wurde dann kurzerhand gelöscht und die Impfpflicht angestrebt. Das darf man nicht vergessen, denn es ist ungeheuerlich, was damals geschehen ist. Das ist der Hintergrund, warum wir solche Entwicklungen wie die Zensur durch die Bundesnetzagentur mit Argusaugen betrachten müssen.
Herr Bundestagsabgeordneter Hunko, vielen Dank für das Gespräch.
Interview Thomas Kaiser
veröffentlicht am 31. Oktober 2024