Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Der Paragraf 129 b überlässt der Exekutive die Entscheidung

Die Verhaftung zweier mutmaßlicher Aktivisten der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) auf Grundlage des umstrittenen Terrorparagrafen 129 b stößt auf Kritik.

Wie gestern bekannt wurde, nahmen Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) bereits am 17. Juli zwei kurdische Aktivisten auf dem Düsseldorfer Flughafen und in Freiburg fest. Die Bundesanwaltschaft (BAW) beschuldigt die beiden 28-jährigen türkischen Staatsbürger Ridvan Ö. und Mehmet A. der Mitgliedschaft in der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei PKK. Gegen sie liegen mittlerweile Haftbefehle vor. Die beiden Beschuldigten wurden, Berichten zufolge, dem Ermittlungsrichter vorgeführt und befinden sich in Untersuchungshaft. Ridvan Ö. soll die Jugendorganisation der PKK »Komalen Ciwan« geleitet haben, Mehmet A. als »hochrangiger Jugendkader in Deutschland und Frankreich« tätig gewesen sein.

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