Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Im Folgenden dokumentieren wir einen Bericht der Wahlbeobachtungsdelegation des Europarates in der Türkei. Dort hatte die Delegation die vorgezogenen Neuwahlen des Parlaments am 1. November beobachtet. Diese waren anberaumt worden, nachdem die Partei von Präsident Erdoğan (AKP) bei den Wahlen am 7. Juni die absolute Mehrheit verloren hatte und keine Regierung gebildet werden konnte. Zum ersten Mal hatte die linke HDP die undemokratische Zehn-Prozent-Hürde überschritten und damit die Pläne Erdoğans, ein Präsidialsystem zu errichten, zunichte gemacht.

Nach der Wahl kündigte die Regierung den Friedensprozess mit der kurdischen PKK auf und überzog das Land mit einer unglaublichen Repressionswelle mit zahllosen Festnahmen und vielen Toten. Der Wahlkampf war von einem Klima der Angst und enormer Gewalt insbesondere gegen die kurdische Minderheit und die HDP geprägt.

Der Bericht der Europarats-Delegation findet für diese Ausnahmesituation durchaus kritische Worte, könnte an vielen Stellen jedoch durchaus eine deutlichere Sprache sprechen. Wir dokumentieren ihn an dieser Stelle. Das englischsprachige Original findet sich hier.

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Türkei: Den Wählern stand eine Vielzahl von Parteien zur Auswahl, der Wahlprozess wurde aber durch Gewalt behindert

02/11/2015 WAHLBEOBACHTUNG

Bei den Wahlen in der Türkei habe den Wählern laut internationalen Wahlbeobachtern eine Vielzahl von Parteien zur Auswahl gestanden, der Wahlprozess sei jedoch durch die problematische Sicherheitslage, Fälle von Gewalt sowie Einschränkungen der Medienfreiheit behindert worden.

Straßburg, 02.11.2015 – Bei den vorgezogenen Parlamentswahlen in der Türkei am 1. November habe den Wählern eine Vielzahl von Parteien zur Auswahl gestanden. Allerdings hätten die problematische Sicherheitslage insbesondere im Südosten des Landes sowie zahlreiche Fälle von Gewalt, darunter Anschläge auf Parteimitglieder und -büros sowie Wahlkampfhelfer, den freien Wahlkampf der Kandidaten behindert, so die Einschätzung internationaler Beobachter in einer heute veröffentlichten Erklärung. Die Einschränkungen der Medienfreiheit seien nach wie vor besorgniserregend.

„Den türkischen Bürgern standen bei diesen stark polarisierten Wahlen zwar echte und starke politische Alternativen zur Wahl, aber durch die schnell abnehmende Auswahl an Medien sowie die Einschränkungen der Meinungsfreiheit im Allgemeinen wurde der Wahlkampf beeinträchtigt, was weiterhin Anlass zu großer Sorge gibt“, äußerte Ignacio Sanchez Amor, der Sonderkoordinator und Leiter der Kurzzeit-Wahlbeobachtungsmission der OSZE. „Körperliche Angriffe auf Parteimitglieder und beträchtliche Sicherheitsprobleme insbesondere im Südosten haben die freie Wahlkampfführung noch weiter eingeschränkt.“

Der schwere terroristische Bombenanschlag in Ankara am 10. Oktober habe sich erheblich auf das Klima und die Durchführung des Wahlkampfes ausgewirkt, denn alle Parteien hätten ihre Wahlkampfaktivitäten zeitweise unterbrochen. Die meisten Kandidaten hätten den Wählern ihre Botschaft in einer stark polarisierten Atmosphäre der sich gegenüber stehenden Regierungspartei und der anderen Bewerber übermittelt, die Rhetorik sei zumeist auf Konfrontation ausgerichtet gewesen, lautet es in der Erklärung. In den beiden letzten Wochen des Wahlkampfes sei es verstärkt zu Anschlägen auf Parteimitglieder und Aktivisten sowie Verhaftungen gekommen, vorwiegend bei der Demokratischen Partei der Völker HDP.

„Der Wahlkampf war leider gekennzeichnet durch Unfairness und - in einem gravierenden Maß - durch Angst“, so Andreas Gross, Leiter der Delegation der Parlamentarischen Versammlung des Europarats. „Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass der Staatspräsident nun einen politischen Prozess anstrebt, der alle politischen Parteien einbezieht, um die Probleme, mit denen die Türkei konfrontiert ist, anzugehen, und der sicherstellt, dass alle Stimmen, auch die derjenigen, die bei den Wahlen verloren haben, gehört werden.“

„Die Gewalt im überwiegend kurdischen Südosten des Landes hatte beträchtliche Auswirkungen auf die Wahlen, und die jüngsten Anschläge auf Parteimitglieder und Aktivisten sowie Verhaftungen, vor allem bei der HDP, geben Anlass zur Sorge, da sie die Wahlkampfführung der Betroffenen behindert haben“, erklärte Margareta Cederfelt, Leiterin der Delegation der OSZE PV. „Für einen wirklich demokratischen Wahlprozess ist es notwendig, dass die Kandidaten sich bei ihrem Wahlkampf und die Wähler bei der Abgabe ihrer Stimme sicher fühlen können.“

Die Medienlandschaft sei zwar sehr vielfältig, doch seien unangemessene gesetzliche Einschränkungen der Meinungsfreiheit immer noch in Kraft. Ermittlungen gegen Journalisten und Medienhäuser wegen Unterstützung terroristischer Aktivitäten oder Verleumdung des Präsidenten, die Sperrung von Internetseiten, die gewaltsame Beschlagnahme bekannter Medienhäuser sowie die Entfernung bestimmter Fernsehsender aus dem Programm digitaler Diensteanbieter habe den Zugang der Wähler zur Meinungs- und Informationsvielfalt eingeschränkt, so Beobachter. Medienbeobachtungen ergaben, dass drei der fünf nationalen Fernsehsender einschließlich des Staatssenders in ihrer Berichterstattung eindeutig die Regierungspartei bevorzugt hätten.

Die Wahlen seien von den Wahlbehörden gut organisiert worden, alle Fristen seien durch den Hohen Wahlausschuss eingehalten worden. Dieser habe entschieden, dass die Wahlen auch in den von Gewalt betroffenen Regionen durchgeführt werden sollten, und zahlreiche Wahllokale seien gemäß dieser Entscheidung von den örtlichen Wahlbehörden in mehrere Bezirke verlagert worden.

Würde der rechtliche Rahmen vollständig und effizient umgesetzt, sei er förderlich für die Durchführung demokratischer Wahlen. Bestimmte Grundfreiheiten, wie das Recht zu wählen und sich zur Wahl zu stellen, würden durch die Verfassung und die Gesetzgebung jedoch unangemessen eingeschränkt. Frühere Empfehlungen des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte sowie des Europarats aus dem Jahr 2011, bestimmte Lücken und Unklarheiten zu beseitigen, seien nicht umgesetzt worden, stellten die Beobachter fest.

„Ich sage es noch einmal, unsere Einschätzung, die sich auf die Beobachtung der letzten fünf Wochen gründet, ist nicht nur schwarz-weiß, es gab positive Elemente, aber eben auch Mängel“, erklärte Botschafter Geert-Hinrich Ahrens, Leiter der Kurzzeit-OSZE/ODIHR-Wahlbeobachtungsmission. „Ich hoffe, dass die zuständigen Behörden die Botschaft aus der heutigen Erklärung sowie dem ODIHR-Abschlussbericht über diese Wahlen zur Kenntnis nehmen und die Empfehlungen aus dem Abschlussbericht weiterverfolgen.“

Weiterhin wird in der Erklärung darauf hingewiesen, dass die 10-Prozent-Hürde bei Parlamentswahlen den politischen Pluralismus einschränke und das verwendete System zur Ermittlung der Anzahl von Sitzen pro Wahlkreis beträchtliche Unterschiede hinsichtlich der Anzahl der Wähler pro Sitz zur Folge habe, was dem Prinzip des gleichen Gewichts der Stimmen widerspreche. Positiv wurde bewertet, dass seit 2014 gesetzlich garantiert werde, den Wahlkampf in der Sprache der eigenen Wahl durchführen zu können.

Die Tatsache, dass Entscheidungen des Obersten Wahlausschusses keiner richterlichen Prüfung unterliegen, stehe dem Prinzip der Gewaltenteilung entgegen und verhindere den Zugang zu Rechtsmitteln in Wahlangelegenheiten. Die jüngste Entscheidung des Verfassungsgerichts dahingehend, dass Entscheidungen des Obersten Wahlausschusses nicht überprüft werden können, selbst in Fällen, in denen Grundrechte und -freiheiten verletzt wurden, schränke den Zugang zu Rechtsmitteln laut den Beobachtern noch weiter ein.

Bei der Registrierung der Kandidaten sei niemand ausgeschlossen worden, und so habe den Wählern eine echte und große Auswahl zur Verfügung gestanden. Allerdings wird in der Erklärung bemängelt, dass es Einschränkungen bei der Zulassung von Kandidaten gegeben habe, die nicht den verpflichtenden Militärdienst abgeleistet hätten oder die wegen eines der zahlreichen als Straftat eingestuften Vergehen, auch geringfügiger Natur, verurteilt worden seien, was unvereinbar mit dem Grundrecht sei, sich zur Wahl zu stellen.

Laut den Beobachtern wurden die Wählerverzeichnisse als vertrauenswürdig eingestuft. Die Einschränkungen für Wehrpflichtige, Schüler von Militärschulen und Inhaftierte entsprächen jedoch nicht Verpflichtungen gegenüber der OSZE und anderen internationalen Standards.

Frauen hätten eine aktive Rolle im Wahlkampf gespielt, auch wenn sie im politischen Leben nach wie vor unterrepräsentiert seien. Die Verfassung garantiere zwar die Gleichberechtigung der Geschlechter, es gebe jedoch keine gesonderten Verpflichtungen für die Parteien, weibliche Kandidaten aufzustellen. Positiv sei jedoch anzumerken, dass einige Parteien Geschlechterquoten und Fördermaßnahmen zur Erhöhung der Beteiligung von Frauen eingeführt hätten. Ca. 24 % der Kandidaten auf den Parteilisten seien weiblich gewesen, jedoch nicht auf höheren Listenplätzen.

Der Wahltag sei allgemein friedlich verlaufen, und in den wenigen Wahllokalen, die beobachtet wurden, sei alles effizient organisiert gewesen. Allerdings seien die Beobachter in sieben Wahllokalen aufgefordert worden, die Örtlichkeiten zu verlassen, und es habe Fälle gegeben, in denen von Parteien als Wahlbeobachter zugelassene Vertreter der Zivilgesellschaft keinen Zugang erhalten hätten. Die Auszählverfahren wurden als transparent und gut organisiert eingeschätzt, auch wenn in einigen Fällen die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren nicht eingehalten worden seien.

 

Quelle: assembly.coe.int 
Übersetzung: Sprachendienst des Deutschen Bundestages

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