Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zum Aufbau einer deutsch-französischen Einsatzeinheit (DFEE) mitteilen, die einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung der (zivilen) Bundespolizei und der (militärischen) Gendarmerie Nationale folgt (Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/16672, und zu welchen Anlässen könnte diese DFEE nach derzeitigen Plänen eingesetzt werden?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmann vom 5. Februar 2020:
Am 16. Oktober 2019 wurde die Verwaltungsvereinbarung über die Schaffung der Deutsch-Französischen Einsatzeinheit (DFEE) der Bundespolizei und der Gendarmerie Nationale im Rahmen des DeutschFranzösischen Bundesministerrats (DFMR) in Toulouse (Frankreich) durch Herrn Bundesminister und seinen französischen Amtskollegen Christophe Castaner unterzeichnet. Damit ist die DFEE eingerichtet und kann unter Berücksichtigung der Verwaltungsvereinbarung und den dort vereinbarten Einsatzanlässen und Regelungen eingesetzt werden.
Ihr Einsatz ist vorgesehen für Großveranstaltungen auf deutschen und französischen Hoheitsgebiet sowie anlässlich von Großereignissen im gemeinsamen Grenzgebiet. Darüber hinaus ist perspektivisch ein Einsatz in (frankophonen) Drittstaaten im Rahmen der polizeilichen Aufbauhilfe vorgesehen. Die DFEE besteht derzeit aus zehn Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei und der gleichen Anzahl von Beamtinnen und Beamten der französischen Gendarmerie.
Bereits vor der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung wurde die DFEE im Rahmen der einsatzbegleitenden Fortbildung bei Großveranstaltungen wie der Tour de France, dem Münchner Oktoberfest oder anlässlich des G7-Gipfels in Frankreich erfolgreich eingesetzt. Nach derzeitigen Planungen beabsichtigt die Bundesregierung, die DFEE, in Orientierung an vorgenannten und vergleichbaren Einsatzanlässen, unter anderem auch bei der Fußball Europameisterschaft 2020 einzusetzen.
Drucksache 19/17044