Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Inwiefern trifft es zu, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzt, die türkische Regierung bei Projekten der Flüchtlingshilfe in Nordsyrien finanziell zu unterstützen, nachdem die türkische Armee diese Landstriche erobert und die früheren Bewohnerinnen und Bewohner vertrieben hat („die Milliardenfrage“, www.spiegel.de vom 23. Januar 2020), und inwiefern hält sie diesen Einmarsch und Bevölkerungsaustausch für vereinbar mit dem Völkerrecht (bitte begründen)?

Antwort der Staatssekretärin Antje Leendertse vom 6. Februar 2020:

Die Bundesregierung hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Türkei zur völkerrechtlichen Legitimation ihres Vorgehens in Nordost-Syrien auf das Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen sowie auf Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus beruft.

Nach all dem, was derzeit zur Lage vor Ort bekannt ist, kann die Bundesregierung nicht erkennen, dass die aktuelle Situation in Syrien eine gegen kurdische Gruppen gerichtete Militärintervention völkerrechtlich legitimiert. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 14 und 14a) der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 19/15248 vom 15. November 2019) sowie auf die Ratsschlussfolgerungen der Europäischen Union vom 14. Oktober 2019 (www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2019/10/14/council-conclusions-on-north-east-syria) verwiesen.

Drucksache 19/17044

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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