Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Türkei

  • Ecevit Piroğlu steckt fest

    Serbien: Weiterer Ausreiseversuch gescheitert
     

    Der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko (BSW), der am Montag für ein Treffen mit dem serbischen Innenminister Ivica Dačić nach Belgrad gereist war, bestätigte gegenüber jW, dass die dortigen Behörden kooperierten: »Sie wollen, dass er das Land verlässt.«

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  • Schriftliche Frage (beantwortet) zu Menschenrechtsverletzungen durch protürkische Milizen in Afrin

    Frage:Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von Menschenrechtsverlet-zungen durch protürkische Milizen in der syrischen Region Afrin, die dort im Auftrag der Türkei eine Terror- und Willkürherrschaft errichtet haben (vgl. taz.de vom 29.01.2024 „De-facto-Protektorat der Türkei“, https://taz.de/Menschenrechtler-ueber-Nordsyrien/!5985550/), und wel-che Kenntnisse hat die Bundesregierung über die erneuten Angriffe der Türkei auf Nordost-Syrien im Januar 2024 und deren humanitäre Auswirkungen (taz.de vom 15.01.2024 „Hunderte Dörfer ohne Strom“, https://taz.de/Tuerkische-Angriffe-auf-Nordsyrien/!5986168/; medico.de vom 19.01.2024 „Blinde Zerstörungswut“, https://www.medico.de/blog/blinde-zerstoerungswut-19361)?

  • Europaabgeordnete fordern Freilassung von Kenan Ayaz

    Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) haben in Straßburg die sofortige Freilassung von Kenan Ayaz gefordert. Der kurdische Aktivist ist am 15. März aufgrund eines deutschen Auslieferungsersuchens auf Zypern verhaftet worden, die Entscheidung über seine Auslieferung nach Deutschland soll am 16. Mai fallen.

    Parlamentarier:innen aus Deutschland, Frankreich, Zypern, Island und der Türkei haben am Donnerstag vor dem Europarat in Straßburg eine Presseerklärung zu dem Thema abgegeben. Die Politikerinnen und Politiker erklärten, dass Kenan Ayaz sich seit vielen Jahren für Menschenrechte und Freiheit einsetzt und seine Verhaftung unakzeptabel ist. Mit derartigen Maßnahmen unterstützten die europäischen Staaten das Ein-Mann-Regime in der Türkei. Zypern müsse Ayaz umgehend freilassen.

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  • Bundesregierung erklärt Untersuchung für unnötig

    Die Bundesregierung Deutschlands hält die von der ärztlichen Friedensorganisation IPPNW hervorgebrachte Forderung nach einer Untersuchung der türkischen Chemiewaffeneinsätze in Kurdistan für unnötig. Überraschend ist das nicht.

    Die deutsche Bundesregierung sieht keine Veranlassung für eine unabhängige internationale Untersuchung des Einsatzes von Chemiewaffen in Kurdistan durch die Türkei. Das geht aus der Antwort von Staatssekretär Andreas Michelis auf eine Frage des Linksabgeordneten Ali Al-Dailami hervor. Der verteidigungspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE wollte wissen, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus dem Bericht der Friedensnobelpreisträgerin IPPNW vom 12. Oktober zieht, laut dem eine IPPNW-Delegation aus Deutschland und der Schweiz „indirekte Hinweise“ gefunden habe, dass „die Türkei bei Angriffen auf kurdische Zivilistinnen und Zivilsten und Kämpferinnen und Kämpfern der PKK im Nordirak“ Chemiewaffen eingesetzt und so möglicherweise das Chemiewaffenverbot verletzt habe, und sich die Bundesregierung als Mitgliedsstaat der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW), wie von der IPPNW gefordert, für „eine sofortige, unabhängige internationale Untersuchung“ der Vorwürfe durch die OPCW einsetzt.

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  • Bundestagsabgeordneter Andrej Hunko bei ÇIRA FOKUS

    Der heutige Studiogast in der von Yilmaz Pêşkevin Kaba moderierten Sendung ÇIRA FOKUS ist Andrej Hunko. Hunko ist seit 2009 für die Partei DIE LINKE. Mitglied des Bundestages und seit 2010 Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates sowie hier stellvertretender Vorsitzender der UEL (Linksfraktion). Seit 2014 ist er auch Mitglied des Parteivorstandes DIE LINKE. und seit 2016 Europapolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag. Hunko war des Öfteren selbst in der Türkei und in Kurdistan, unter anderem als Mitglied von Menschenrechts- und Wahlbeobachterdelegation. 

    Thema der Sendung sind vor allem die Chemiewaffeneinsätze der Türkei in Südkurdistan/Nordirak. In diesem Zusammenhang stellte der Bundestagsabgeordnete eine Anfrage an die Bundesregierung. Er hatte am 19. Oktober gefragt, welche Kenntnisse die Bundesregierung über den Einsatz von Chemiewaffen durch die Türkei im Nordirak hat und welche weiteren Erkenntnisse darüber vorliegen, ob die Türkei die Chemiewaffenkonvention vollumfänglich einhält. Die Antworten, die Verantwortung und Verpflichtung der Bundesregierung sowie die Möglichkeiten, auf parlamentarischer Ebene auf die Kriegsverbrechen der Türkei aufmerksam zu machen bzw. die Staaten dazu zu bewegen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, sind Bestandteil des gemeinsamen Gesprächs.

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  • Bundesregierung sieht OPCW in der Verantwortung

    Die Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OPCW) hat bis heute nicht auf die Vorwürfe reagiert und begründet ihre Untätigkeit damit, dass sie nur auf Antrag eines Staates aktiv werden könne. Die deutsche Bundesregierung hingegen sieht sich nicht in der Verantwortung und sagt, dass die OPCW zuständig ist. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Frage des Linksabgeordneten Andrej Hunko hervor. Hunko hatte am 19. Oktober gefragt, welche Kenntnisse die Bundesregierung über den Einsatz von Chemiewaffen durch die Türkei im Nordirak hat und welche weiteren Erkenntnisse darüber vorliegen, ob die Türkei die Chemiewaffenkonvention vollumfänglich einhält.

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  • Schriftliche Frage zur Zusammenarbeit mit der türkischen Firma TÜBITAK Defense Industries Research and Development Institute

    Inwiefern haben das Verteidigungsministerium bzw. die Bundeswehr je mit der türkischen Firma TÜBITAK Defense Industries Research and Development Institute zusammengearbeitet, und welche Ausfuhrgenehmigungen wurden zugunsten der Firma erteilt?

  • Deutsche Rechtshilfe für türkische Justiz

    Andrej Hunko kritisiert das Vorgehen der deutschen Justiz. "Die Türkei setzt verbindliche Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht um. Deshalb läuft ein Vertragsverletzungsverfahren des Europarates gegen die Türkei, das auch von der Bundesregierung unterstützt wird. Dennoch arbeiten deutsche Sicherheitsbehörden und die deutsche Justiz weiterhin mit der Türkei zusammen." Rechtshilfeersuchen aus der Türkei müssten seiner Meinung nach aufgrund der schweren Defizite im Bereich von Menschenrechten und Rechtstaatlichkeit einer besonderen Prüfung unterzogen werden. Und es müsse ausgeschlossen werden, dass die Türkei Rechthilfeersuchen weiterhin für die politische Verfolgung von Oppositionellen einsetzen könne.

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  • Schriftliche Frage zum teilweisen Rüstungsexportstopp gegen die Türkei

    Frage:

    Hält die Bundesregierung am teilweisen Rüstungsexportstopp gegen die Türkei der Bundesregierung aus der 19. Wahlperiode (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/waffenexporte-tuerkei-109.html) fest, der vorsieht keine Waffen, die in Syrien eingesetzt werden können, zu liefern und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Türkei überhaupt die acht Kriterien, vor allem die Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts (Kriterium 2), die Aufrechterhaltung von Frieden, Sicherheit und Stabilität in einer Region (Kriterium 4), bezüglich der Sicherheit der EU-Mitgliedsstaaten Griechenland und Zypern (Kriterium 5) sowie der Einhaltung des Völkerrechts (Kriterium 6), des auch im Koalitionsvertrag erwähnten Gemeinsamen Standpunktes des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsamer Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern (2008/944/GASP) erfüllt?

  • Die Türkei muss Osman Kavala umgehend freilassen

    Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Kavala erklärt Andrej Hunko, europapolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag und stellvertretender Vorsitzender Linksfraktion im Europarat (UEL): 

    Ich begrüße das klare Urteil des EGMR. Die Türkei muss jetzt umgehend ihre Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention erfüllen, das EGMR-Urteil umsetzen und Osman Kavala freilassen. Das Ministerkomitee des Europarates ist jetzt gefordert, die Umsetzung des Urteils durchzusetzen.“

  • Eigene Regeln

    EU-Abschottung: Karlsruhe verhandelt Klagen von Grünen und Die Linke. Fraktionen sehen Recht auf Informierung durch Regierung verletzt

     Am Dienstag begann das Verfahren am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu zwei Klagen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und von Die Linke aus dem Jahr 2015. Als Oppositionsfraktionen sahen sie sich in ihrem vom Grundgesetzartikel 23 eingeräumten Recht verletzt, von der Regierung in EU-Angelegenheiten umfassend und frühestmöglich informiert zu werden. [...] Letzteres sei aus Sicht der Fraktionen nicht passiert, als der Rat der EU-Mitgliedstaaten am 18. Mai 2015 den Konzeptentwurf für die mittlerweile ausgelaufene Marineaktion im Mittelmeer namens »Sophia« erarbeitet hatte. [...] Migranten und Geflüchtete sollten mit dem später zu »Sophia« umettiketierten Einsatz davon abgehalten werden, von der libyschen Küste aus Richtung Europa aufzubrechen. Die Bundeswehr war daran bis Mitte 2019 beteiligt und hatte immerhin mehr als 22.000 Menschen aus Seenot gerettet. Bei dem Gipfel mit der Türkei ging es darum, die Einreise syrischer Flüchtlinge nach Europa möglichst einzuschränken.

    Die Bundesregierung wies am Dienstag vor dem Gericht erwartungsgemäß die Vorwürfe von sich – und legte sogar noch einen drauf. Nicht nur komme man den Informationspflichten nach, oft werde sogar über die gesetzliche Verpflichtung hinaus viel mehr geleistet, behauptete Susanne Baumann. Die Staatssekretärin im Auswärtigen Amt erklärte zudem, dass aus Sicht der Bundesregierung für die gemeinsame »Sicherheits- und Verteidigungspolitik« der EU ganz eigene Regeln gelten würden. Hier sei die Union nicht mehr als die Summe ihrer Mitglieder.

    Nach Auffassung der Kläger bestehen die Probleme bis heute fort. Der europapolitische Sprecher der Linksfraktion, Andrej Hunko, sagte einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa vom Dienstag zufolge, dass bis Anfang 2021 noch 87mal Informationen angefordert worden seien. 59 Prozent der Anfragen seien jedoch abgelehnt worden.

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  • “The Drone Problem”: How the U.S. Has Struggled to Curb Turkey, a Key Exporter of Armed Drones

    Hunko [...] found a [...] direct link after Baykar posted photos of its drone from a military parade in Turkmenistan. The images appeared to show ARGOS II cameras from German manufacturer Hensoldt, which later confirmed it had sold the equipment to Turkey for drones, undercutting Baykar’s claims that it used only local parts. [...] Hunko and other opposition lawmakers in Germany ultimately called for halting exports of key drone parts, but the government did not take any such action. Hunko said his concerns continue, prompted not only by Turkey’s own use of drones in the region, but also by what they mean for warfare in general. “It’s not like if you send [manned] military planes,” he said. “It’s lowering the threshold for entering into a war.”

    Weiterlesen auf propublica.org

  • Skandalurteil gegen Kavala muss Konsequenzen haben

    Pressemitteilung von Sevim Dagdelen und Andrej Hunko

     „Die Bundesregierung darf es beim Skandalurteil gegen den Kulturmäzen Osman Kavala in der Türkei nicht nur bei wohlfeiler Kritik belassen, sondern muss umgehend Konsequenzen ziehen und sowohl die Waffenlieferungen wie auch die Finanzhilfen an Ankara beenden. Bundesaußenministerin Annalena Baerbock ist gefordert, sich endlich auch mit Nachdruck für die Freilassung anderer politischer Gefangener in der Türkei wie den ehemaligen HDP-Fraktionsvorsitzenden Selahattin Demirtas einzusetzen“, erklärt Sevim Dagdelen, Obfrau der Fraktion DIE LINKE im Auswärtigen Ausschuss.

    Andrej Hunko, stellvertretender Vorsitzender der Linksfraktion in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, ergänzt: „Die völlige Missachtung der verbindlichen Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch die Türkei kann für den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan nicht folgenlos bleiben. Die Linksfraktion in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats hat entsprechende Schritte gegen die Türkei unterstützt. In einem ersten Schritt wurde heute eine Sitzung des Monitoring-Ausschusses in Ankara im Mai abgesagt. Die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in den Fällen Osman Kavala und auch Selahattin Demirtaş ist für die Mitarbeit im Europarat unabdingbar.“

  • Skandalurteil gegen Kavala muss Konsequenzen haben

    Andrej Hunko, stellvertretender Vorsitzender der Linksfraktion in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, ergänzt: „Die völlige Missachtung der verbindlichen Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch die Türkei kann für den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan nicht folgenlos bleiben. Die Linksfraktion in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats hat entsprechende Schritte gegen die Türkei unterstützt.

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  • Aktivismus als Straftat

    Der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko von der Linkspartei sieht das Ausreiseverbot »im Kontext einer verstärkten justiziellen Zusammenarbeit zwischen deutschen und türkischen Behörden bei der Verfolgung kritischer Aktivist*innen im Zusammenhang mit dem türkisch-kurdischen Konflikt«. Hunko betonte, dass ihm bisher solche massiven Grundrechtseingriffe wie ein generelles Ausreiseverbot und ein Entzug der Reisedokumente in dieser Form nicht bekannt waren.

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  • Schriftliche Frage zum Verkauf des Moduls ARGOS-II an den türkischen Kampfdrohnenhersteller Baykar Teknoloji

    Welche aus meiner Sicht genehmigungsbedürftigen Verkäufe des von der Firma Airbus und nach Ausgliederung der Sensortechnik zugunsten der neu gegründeten Firma Hensoldt ab 2017 von dieser hergestellten Moduls ARGOS-II erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung an den türkischen Kampfdrohnenhersteller Baykar Teknoloji bzw. deren Zulieferfirmen („Deutsche Technik für den türkischen Drohnenkrieg"); bitte etwaige Exportgenehmigungen darstellen), und welche dieser Verkäufe erfolgten ab dem Zeitpunkt, an dem sich die Bundesregierung eine Sperrminorität an dem Rüstungskonzern gesichert hat? 

  • Hunko begrüßt Vertragsverletzungsverfahren gegen die Türkei

    „Das Ministerkomitee des Europarates hat dieser Tage eine kritische Stellungnahme zur lebenslangen Haft ohne Möglichkeit der Überprüfung dieser Haftstrafe, wie es in anderen Ländern des Europarates üblich ist, beschlossen. Die Türkei wird darin aufgefordert, baldigst einen solchen Überprüfungsmechanismus zu ermöglichen. Parallel wurde ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Missachtung des EGMR-Urteils im Fall Kavala eingeleitet. Ich begrüße diese Entscheidungen. Wichtig wäre jetzt, dass die Mitgliedsstaaten des Europarates, vor allem Deutschland, die privilegierte Kooperation mit der türkischen Regierung im militärischen, polizeilichen, justiziellen und geheimdienstlichen Bereich einstellen.“

    Zur besonderen Bedeutung von Abdullah Öcalan erklärte Hunko, dass seine Freilassung „erheblich zu einer friedlichen Lösung des türkisch-kurdischen Konflikts beitragen“ könne. Von einer solchen Lösung würden am Ende alle Seiten profitieren.

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  • Vertragsverletzungsverfahren des Europarats gegen die Türkei ist richtig

    „Die Entscheidung des Ministerkomitees des Europarats, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Türkei wegen der Nicht-Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zum Fall Kavala einzuleiten, ist richtig“, erklärt Andrej Hunko, Bundestagsabgeordneter der Fraktion DIE LINKE und seit 2010 Mitglied der parlamentarischen Versammlung des Europarats. Die Türkei, seit 1950 Mitglied des Europarats, hat die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert und sich verpflichtet, die Urteile des Straßburger Gerichtshofs umzusetzen. Der EGMR hat in letzter Instanz die sofortige Freilassung Osman Kavalas gefordert. Hunko weiter:

    „Spätestens mit der nun festgestellten Missachtung des EGMR-Urteils durch die Türkei entfällt auch die Basis der privilegierten Kooperation im militärischen, justiziellen, polizeilichen und geheimdienstlichen Bereich zwischen Deutschland und der Türkei. Die Bundesregierung kann nicht einerseits dem Vertragsverletzungsverfahren zustimmen und andererseits an dieser privilegierten Kooperation festhalten.

  • MdB-Mitarbeiter stellt Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung und Nötigung durch Bundespolizei

    Am 12. Juni diesen Jahres wurde auf dem Düsseldorfer Flughafen eine Gruppe von 19 Personen auf der Reise nach Erbil in der Kurdischen Autonomieregion im Nordirak von der Bundespolizei festgesetzt und an der Ausreise gehindert. Begründet wurde dieses Vorgehen von den Beamten vor Ort mit dem § 22 Bundespolizeigesetz und mit der Wahrung vermeintlicher außenpolitischer Interessen der Bundesrepublik gegenüber der Türkei. 

    Neben der Abgeordneten der Hamburger Bürgerschaft, Cansu Özdemir, befand sich auch der Soziologe Martin Dolzer, der als Projektmitarbeiter von dem Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko für diese Reise delegiert war, unter den Reisenden. Dolzer hat heute Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen verantwortliche Beamte der Bundespolizei bzw. involvierter Dienststellen wegen Freiheitsberaubung und Nötigung gestellt.

    Dazu erklärt Andrej Hunko: „Mein Projektmitarbeiter Martin Dolzer wurde mehrere Stunden am Flughafen festgesetzt, obwohl er sofort nach der Festsetzung darauf hingewiesen hatte, dass er in meinem Auftrag in Erbil und der Region Gespräche mit Abgeordneten, Politiker:innen und Vertreter:innen zivilgesellschaftlicher Organisationen führen und die Situation dokumentieren sollte. Ein entsprechendes Schreiben lag vor. Die Beamten der Bundespolizei haben das mehrere Stunden ignoriert und selbst eine Gesprächsanfrage meinerseits abgelehnt und so die Reise verhindert. Ich bin fassungslos über dieses skandalöse Vorgehen ohne ersichtliche Rechtsgrundlage. Anstatt sich der Regierung Erdoğan anzubiedern, ist entschiedener Druck auf die Türkei nötig, damit sich diese an das Völkerrecht hält und sofort die Angriffe bzw. den Besatzungsversuch im Nordirak beendet. Die Ausreise von Abgeordneten und deren Mitarbeitern zu verhindern ist vollkommen inakzeptabel und darf sich nicht wiederholen.“ 

  • Schriftliche Frage zur Einhaltung von Endverbleibserklärungen bei militärischen Drohnen

    Nach welcher Routine prüft die Bundesregierung, ob die Türkei die Endverbleibserklärungen zum Verbleib von Technologie zur Verwendung oder zum Einbau in militärische Drohnen (darunter die Panzerabwehrraketen MRAT und LRAT sowie die auf dieser Basis in der Türkei hergestellten Gefechtsköpfe) einhält und diese nicht an Länder wie Libyen oder Aserbaidschan veräußert bzw. in dortigen Kriegen einsetzt (Bundestagsdrucksache 19/20798, vgl. auch Bundestagsdrucksachen 19/13999 und 19/21683), und ist der Bundesregierung bekannt, ob die türkischen Kampfdrohnen „Bayraktar TB2“, mit denen die gegenständlichen Raketen abgefeuert werden, im aserbaidschanischen Krieg gegen Armenien zuvor an Aserbaidschan veräußert wurden und von dortigen Truppen geflogen wurde oder ob dies unter alleiniger Verantwortung der Türkei erfolgte (vgl. zur Steuerung türkischer Kampfdrohnen im Krieg um Bergkarabach die Dokumentation „Zum Drohneneinsatz im Krieg um Bergkarabach im Jahre 2020“ der Wissenschaftlichen Dienste im Bundestag, WD 2 – 3000 – 113/20)?

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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