Wie hat sich die Bundesregierung gegenüber der Regierung in Ankara zu dem Drohnenangriff verhalten, den das türkische Militär und/oder der türkische Geheimdienst am 23. Juni 2020 in der von der Türkei besetzten kurdischen Autonomieregion Rojava in Syrien durchgeführt haben und bei dem drei Frauen, darunter auch Politikerinnen, ermordet wurden („Turkey stammed for airstrike that killed three women in Syria“, „Jerusalem Post“ vom 24. Juni 2020), und welche Schlussfolgerungen zieht sie auch hinsichtlich ihrer eigenen „Drohnendebatte“ zur Beschaffung bewaffneter Bundeswehrdrohnen aus dem Vorfall, der nach meiner Ansicht die Notwendigkeit einer internationalen Drohnenkonvention zur Ächtung dieser ferngesteuerten Waffen unterstreicht?
Antwort des Staatsministers Niels Annen:
Der Bundesregierung sind Berichte über einen türkischen Drohnenangriff am 23. Juni in von der Türkei kontrollierten Gebieten Nordsyriens bekannt. Eigene Erkenntnisse hierzu liegen ihr nicht vor.
Die Bundesregierung steht mit der türkischen Regierung in ständigem Austausch zur Lage in Syrien, einschließlich der türkischen Militäroperationen. Sie hat gegenüber der Türkei dabei wiederholt deutlich gemacht, dass dem Schutz der Zivilbevölkerung und der Einhaltung des humanitären Völkerrechts herausragende Bedeutung zukommt.
Es ist zudem die Grundhaltung der Bundesregierung, dass jeder Einsatz von Waffen im Rahmen der einschlägigen Regeln des Völkerrechts stattzufinden hat. Dazu gehören das völkerrechtliche Gewaltverbot und seine Ausnahmetatbestände sowie insbesondere im Rahmen bewaffneter Konflikte das humanitäre Völkerrecht.
Die Bundesregierung tritt für eine Einbeziehung bewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge in internationale Abrüstungs- und Rüstungskontrollregime ein.