Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

In wie vielen Fällen hat sich die Bundespolizei in den Jahren 2018, 2019 und 2020 im Rahmen von Artikel 17 des Prümer Beschlusses an gemeinsamen Streifen oder anderen gemeinsamen Maßnahmen in bzw. mit Behörden benachbarter Länder beteiligt (hierzu bitte die infrage kommenden Staaten darstellen), und in wie vielen Fällen wurde die Bundespolizei (vorab sowie nachträglich) im Jahr 2020 über Einsätze von Polizeien aus Drittstaaten informiert, in denen diese zur Nacheile auf deutschem Hoheitsgebiet tätig waren (etwa im Rahmen des Schengener Durchführungsübereinkommens; des Neapel-II- Übereinkommens oder des Prümer Beschlusses)?

Antwort des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 1. März 2021:

Die Bundespolizei führt keine Statistiken zu gemeinsamen Streifen oder anderen gemeinsamen Maßnahmen in bzw. mit benachbarten Ländern im Sinne der Anfrage. Im Weiteren wird auf die regelmäßig wiederkehrenden Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland (Quartalsanfragen) - zuletzt mit Bundestagsdrucksache 19/25444 vom 18. Dezember 2020, Antwort zu Frage 8 - verwiesen.

Die Bundespolizei führt keine Statistiken zur Nacheile auf deutschem Hoheitsgebiet im Sinne der Anfrage.

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko