Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Wie hat sich die jährliche Summe der Versorgungsleistungen an ehemalige Mitglieder der „Blauen Division“ bzw. deren Hinterbliebene seit 2014 entwickelt (bitte anschließend an die Antwort auf Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/6541 nach Jahren aufschlüsseln), und beabsichtigt die Bundesregierung auch weiterhin nicht, den deutsch-spanischen Vertrag vom 29. Mai 1962, auf dem diese Zahlungen von Versorgungsleistungen an ehemalige Nazi-Kollaborateure basieren, zu ändern (vgl. Antwort auf Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 18/6541)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 9. März 2021:

Die Ausgaben zum deutsch-spanischen Vertrag werden im Titel 1103-687 01 des Bundeshaushalts gebucht, in dem aber auch Leistungen aufgrund des Vertrages vom 7. Mai 1963 und des Zusatzvertrages vom 7. Februar 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Kriegsopferversorgung und Beschäftigung Schwerbeschädigter enthalten sind. Eine Separierung der Ausgaben ist nicht möglich. Die Ausgaben zu diesem Titel haben sich seit 2014 wie folgt entwickelt:

2015: 295.119 Euro
2016: 282.524 Euro
2017: 229.702 Euro
2018: 191.637 Euro
2019: 43.527 Euro
2020: 151.218 Euro

Eine Änderung des Vertrags ist nicht beabsichtigt. Die Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 18/6541 gilt weiterhin.

Quelle: Bundestagsdrucksache 19/27531 vom 12. März 2021

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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