Mit welchen Firmen hat das Bundeskriminalamt im Projekt „Unbemanntes Luftfahrtsystem zur optischen Überwachung, Aufklärung, Dokumentation und Beweissicherung“ einen Vertrag für die Beschaffung von Drohnen über den EU-Fonds für die innere Sicherheit (ISF) abgeschlossen (innerersicherheitsfonds.de), und inwiefern wird dieses System im Mobilen Einsatzkommando eingesetzt?
Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 6. Mai 2021:
Die im Rahmen des Inneren-Sicherheitsfonds (ISF) -Projektes „Unbemanntes Luftfahrtsystem zur optischen Überwachung, Aufklärung, Dokumentation und Beweissicherung“ beschafften Drohnen-Systeme werden im Mobilen Einsatzkommando des Bundeskriminalamts zu Aufklärungs- und Observationszwecken eingesetzt. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 36 verwiesen.
Quelle: Bundestagsdrucksache 19/29651 vom 14. Mai 2021