Was weiß die Bundesregierung über die Gründe, das erweiterte SIS-System (SIS 3.0) nicht wie ursprünglich vorgesehen am 22. November 2022 in Betrieb zu nehmen, sondern dies nunmehr auf den 7. März 2023 zu terminieren (vgl. https://www.cilip.de/2022/11/21/schengener-informationssystem-verfassungsschutzmit-erweiterter-fahndungsbefugnis sowie https://www.consilium.europa.eu/de/policies/it-systems-security-justice), und welche weiteren Probleme sind der Bundesregierung zum SIS 3.0 bekannt?
Antwort des Staatssekretärs Johann Saathoff vom 14. Dezember 2022:
Die ursprünglich für den 22. November 2022 vorgesehene Inbetriebnahme des erweiterten Schengener Informationssystems (sog. SIS 3.0) konnte nicht an diesem Tag vorgenommen werden. Grund war, dass nicht alle notwendigen Bereitschaftserklärungen der Mitgliedstaaten vorlagen. Die offizielle Festlegung des Startzeitpunktes durch Beschluss der Europäischen Kommission kann erst erfolgen, wenn alle Mitgliedstaaten ihre Bereitschaft erklärt haben und auch eu-LISA gegenüber der Europäischen Kommission erklärt hat, alle Tests erfolgreich durchgeführt zu haben (vgl. etwa Artikel 66 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2018/1861). Deutschland hatte die technische, rechtliche und betriebliche Bereitschaft, das erweiterte Schengener Informationssystem zum 22. November 2022 in Betrieb nehmen zu können, bereits fristgerecht am 30. September 2022 erklärt. Das eu-LISA Management Board hat nun die Empfehlung für eine Inbetriebnahme spätestens zum 7. März 2023 ausgesprochen.
Quelle: Drucksache 20/4851 vom 9.12.22