„Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung im Zusammenhang mit Resolution 2664 (2022) des VN-Sicherheitsrates Anpassungsbedarf für Sanktionsregime der Europäischen Union (bitte ggf. einzelne Sanktionsregime benennen), da humanitäre Ausnahmeregelungen nach meiner Auffassung bisher entsprechend der Resolution nicht ausreichend sind, und wenn ja, wie setzt sich die Bundesregierung aktiv dafür ein?“
Antwort des Staatsministers Dr. Tobias Lindner vom 1. März 2023:
Deutschland hat die Verabschiedung der Resolution 2664 (2022) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (VNSR) seinerzeit selbst unterstützt und engagiert sich seit Jahren sowohl im VN- als auch im EU-Kontext für möglichst breite humanitäre Ausnahmen.
Die Umsetzung von VNSR Resolution 2664 (2022) wurde für VN-basierte Sanktionsregime bereits am 14. Februar 2023 durch den Rat der Europäischen Union beschlossen. Die Bundesregierung bringt sich aktiv im laufenden Harmonisierungsprozess des unionsrechtlichen Sanktionsrechtsrahmens ein.
Quelle: Drucksache 20/5780 vom 24.02.23