Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Frage:
Wie haben sich die Zahlen der automatisierten/manuellen Abfragen des Schengener Informationssystems mithilfe der automatischen Nummernschilderkennung seit 2018 entwickelt, und wie differenzieren sich diese nach Bundes- und Landespolizeien?


Antwort:
Der Bundesregierung liegen die vom Abgeordneten Andrej Hunko angefragten Zahlen bezogen auf die automatisierte Nummernschilderkennungen seit 2018 nicht vor. Grund hierfür ist, dass bei der statistischen Erfassung von Abfragen im Schengener Informationssystem nicht unterschieden wird, ob das Nummernschild im Rahmen einer automatisierten Nummernschilderkennung oder manuell aufgenommen wurde.

Darüber hinaus gilt: Die Zuständigkeit in der Anwendung der automatischen Nummernschilderkennung liegt bei den Ländern und nur in gesetzlich definierten aufgabenspezifischen Fällen beim Bund. Eine übergreifende Zuständigkeit des Bundes liegt nicht vor.

Bezüglich der Bundesebene kann folgende Aussage getroffen werden:
Seit Juni 2022 erprobt die Bundespolizei mit einer geringen Anzahl Kameras die automatisierte Kennzeichenerkennung. Belastbare Zahlen im Zusammenhang mit Abfragen im Schengener Informationssystem können, auch in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit, nicht erhoben werden. Allerdings dürften diese Abfragen keine signifikanten Auswirkungen in der Quantität auf die gesamten SIS-Abfragen haben.

 

Quelle: Plenarprotokoll 20/114

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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