Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Frage: Bei wie vielen der knapp 30 in Russland inhaftierten Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit handelt es sich nach Kenntnis bzw. Ansicht der Bundesregierung um willkürliche Festnahmen (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 68, Plenarprotokoll 20/153), und wie viele von diesen knapp 30 Personen werden von deutschen Diplomaten konsularisch betreut?

Antwort der Staatsministerin Dr. Anna Lührmann: Eine Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich. Dem steht wegen möglicher Rückschlüsse auf die Person das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen entgegen. Zudem könnten dadurch negative Auswirkungen auf noch laufende Verfahren drohen. Auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion AfD (Bundestagsdrucksache Nr. 20/2543 vom 04.07.2022) wird ergänzend verwiesen.

Die Bundesregierung betreut alle Inhaftierten in der Russischen Föderation, die den Wunsch nach konsularischer Betreuung geäußert haben und zu denen ihr Zugang gewährt wird. Das sind etwa 60 Prozent der ihr bekannten inhaftierten deutschen Staatsangehörigen in der Russischen Föderation. Bedauerlicherweise gewährt die Russische Föderation derzeit keinen konsularischen Zugang zu Personen, die auch die russische Staatsangehörigkeit haben, da sie diese ausschließlich als russische
Staatsangehörige ansieht. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht, sieht Doppelstaater auch als deutsche Staatsangehörige und setzt sich gegenüber Russland für die Möglichkeit der konsularischen Betreuung ein.

Ausschnitte aus der Antwort des Auswärtigen Amts auf Nachfragen von Andrej Hunko

1) ob sich nach Ansicht bzw. Kenntnis der Bundesregierung unter den knapp 30 in Russland inhaftierten Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit überhaupt solche befinden, die willkürlich festgenommen wurden?

- aus der Antwort des Auswärtigen Amts: "Hinsichtlich Ihrer ersten Rückfrage wird erneut auf die referenzierte Bundestagsdrucksache Nr. 20/2543 vom 04.07.2022 verwiesen."

2) ob sich die in der Antwort angegebenen 60 % auf alle knapp 30 Personen oder nur auf deutsche Staatsangehörige ohne russische Staatsangehörigkeit beziehen?

- aus der Antwort des Auswärtigen Amts: "Hiermit wird Ihnen daher ergänzend mitgeteilt, dass sich die in der Antwort erwähnten 60 Prozent auf die Gesamtheit der bekannten knapp 30 Fälle einschließlich Doppelstaater beziehen."

3) seit wann Russland keinen konsularischen Zugang zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die auch die russische Staatsangehörigkeit haben, gewährt?

- aus der Antwort des Auswärtigen Amts: "Der direkte konsularische Zugang in Form von Haftbesuchen bei deutsch-russischen Doppelstaatern in der Russischen Föderation wird seit etwa zwei Jahren nicht mehr gewährt."

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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