Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Impfpflicht

  • Covid-19-Impfpflicht ist wissenschaftlich nicht begründbar

    Rede von Andrej Hunko zu Protokoll in der Bundestags-Debatte am 7. April 2022 über eine Corona-Impfpflicht

    Sehr geehrte Frau Präsidentin,

    meine Damen und Herren,

    seit Beginn der Pandemie vor gut zwei Jahren ist immer wieder der Anspruch formuliert worden, der Wissenschaft zu folgen. Auch wenn ich den zugrundeliegenden Gedanken teile, habe ich dieses Mantra immer auch kritisch gesehen. Denn allzu oft wurde es instrumentalisiert, um entgegen existierender Evidenz einen vermeintlichen wissenschaftlichen Konsens in Stellung zu bringen, um politische Entscheidungen zu rechtfertigen. Heute ist bedauerlicherweise wieder ein solcher Tag. Für mich ist klar: Mit wissenschaftlichen Argumenten lässt sich eine Impfpflicht nicht rechtfertigen.

    Um es vorwegzusagen, weil bedauerlicherweise so manche im absichtlichen Falschverstehen äußerst begabt sind: Ich betrachte die Impfung gegen Covid-19 für einen wichtigen Baustein zur Bewältigung der Pandemie, bin selbst geimpft und halte die Impfung vor allem für Risikogruppen für empfehlenswert. Die Einführung einer Verpflichtung oder gar eines Zwangs zur Impfung lehne ich jedoch ab und teile die diesbezügliche Ansicht der Parlamentarischen Versammlung des Europarates von Januar 2021.

  • Warum ich gegen eine Covid-19-Impfpflicht bin

    Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen Covid-19 beschäftigt sehr viele Menschen. Die einen fürchten dadurch einen unverhältnismäßigen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, die anderen erhoffen sich durch eine Impfpflicht vor allem ein baldiges Ende der Pandemie und der gegen Sie in Stellung gebrachten Maßnahmen.

    Ich halte die Impfung gegen Covid-19 für einen wichtigen Baustein der Pandemie-Politik, bin selbst geimpft und halte die Impfung vor allem für Risikogruppen für empfehlenswert. Zugleich lehne ich die Einführung einer Verpflichtung oder gar eines Zwangs zur Impfung ab und teile die diesbezügliche Ansicht der Parlamentarischen Versammlung des Europarates von Januar 2021 (Resolution 2361 (2021)). Die folgenden Gründe sind für mich ausschlaggebend:

  • Andrej Hunko spricht sich im Europarat gegen Covid-19-Impfpflicht aus

    Rede von Andrej Hunko im Namen der Linksfraktion (UEL) in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in der Dringlichkeitsdebatteam 27. Januar 2022zum Thema "Covid-19 mit Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit bekämpfen".

    Vielen Dank. Vielen Dank auch Mr Stefan SCHENNACH für diesen Bericht. Wir sind uns da in sehr sehr vielen Sachen einig. In dem Bericht wird noch mal darauf hingewiesen, dass es eine viel bessere Pandemieplanung auch in Zukunft geben muss, da bin ich ja auch einverstanden. Es wird auch darauf hingewiesen, dass wir zum Beispiel die Patente aufheben sollten. Auch das ist auch eine Position der Versammlung, die ich selbst auch mit eingebracht habe, es sind sehr sehr viele richtige Dinge. Ich möchte trotzdem auf ein paar Punkte hinweisen, die ich etwas anders sehe.

  • Erklärung zur Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

    Persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP „zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ (Drucksachen 20/188 und 20/250):

    Dem von der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP vorgelegten Gesetzentwurf, in dem eine Impfpflicht für Beschäftigte besonderer Berufsgruppen im Pflege- und Gesundheitsbereich („einrichtungsbezogene Impfpflicht“) vorgesehen ist, kann ich nicht zustimmen. Ich lehne die Einführung der einrichtungsbezogenen (ebenso wie der allgemeinen) Impfpflicht ab. Hierfür sind folgende Gründe für mich ausschlaggebend:

  • Erklärung zur erneuten Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch die Hintertür

    Am 7. September wurde im Bundestag ein weiteres Mal über Änderungen am Infektionsschutzgesetz abgestimmt. Erneut wurden diese Änderungen völlig intransparent, fast ohne Diskussion und durch die "Hintertür" in einem anderen Gesetzentwurf versteckt, vorgenommen - dieses Mal im Gesetz für den Aufbau­fonds für Flut­gebiete (Drucksachen 19/32039 und 19/32275). Ich habe aus den folgenden Gründen mit NEIN gestimmt - genau wie der Rest der Fraktion DIE LINKE (siehe Abstimmungsergebnis). Hier meine Beweggründe:

    1. Es ist inakzeptabel, dass die Änderungen am IfSG erneut in völlig intransparenter Weise über eine Hintertür in einem anderen Gesetz realisiert wurden – in diesem Fall das Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz. Derartig wichtige Themen müssen transparent und mit ausreichend Zeit diskutiert und dann abgestimmt werden. Dies war nicht gegeben, was schon allein eine Ablehnung begründen würde. Unter anderem auf Druck der LINKEN im Bundestag wurde die Abstimmung zumindest getrennt, so dass sie nicht mehr mit dem Aufbauhilfefonds gekoppelt ist.
    2. Die Einführung einer generellen Pflicht, bei Einreise nach Deutschland einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorweisen zu können, ist nicht zeitgemäß. Durch die gesamte Pandemie-Zeit hindurch wurde diese Pflicht vom Infektionsgeschehen im Land vor der Einreise abhängig gemacht. Jetzt, wo anders als zuvor der Großteil der Bevölkerung gegen schwere Verläufe von Covid19 geschützt ist, stellt eine solche Regelung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte dar.
    3. Die ohne ausreichende parlamentarische Debatte eingefügte Erlaubnis für Arbeitgeber, den Impfstatus von Beschäftigten abzufragen und davon die Beschäftigung abhängig zu machen, lehne ich in dieser Form ab. Es gibt große Zweifel in Bezug auf die Datenschutzkonformität einer solchen Regelung und ob sie zum aktuellen Zeitpunkt geeignet, notwendig und verhältnismäßig ist, um die Pandemie zu bewältigen. Die Entscheidung, sich mit den neuen Impfstoffen gegen Covid19 impfen zu lassen, muss eine persönliche Entscheidung sein. Um höhere Impfquoten zu erreichen, ist nicht Druck, sondern sind Überzeugung und transparente Kommunikation die richtigen Mittel.
    4. Die Abkehr von der Sieben-Tage-Meldeinzidenz als alleinigen Maßstab für die teils gravierend in die Grundrechte eingreifenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie begrüße ich. Ich bekräftige, was ich bei der IfSG-Änderung im April gesagt habe: „Es ist Ausdruck des politischen Versagens der Bundesregierung, dass nach einem Jahr Pandemie noch immer kein verlässliches Instrument zur Darstellung des Infektionsgeschehens etabliert wurde. Regelmäßige repräsentative Stichprobentestungen könnten dieses Problem beheben. Aus mir unerfindlichen Gründen wird sich aber weiter auf die äußerst ungenaue Sieben-Tage-Inzidenz gestützt. Diese wird mit zunehmender Impfung der Risikogruppen außerdem immer weniger aussagekräftig und müsste differenziert nach Alterskohorten betrachtet werden.“

    All diese Erwägungen zusammengenommen lassen mich zu dem Ergebnis kommen, die Änderungen abzulehnen.

  • Europarat fordert bei Corona-Impfung gerechte Verteilung, Transparenz und Freiwilligkeit

    Der Europarat fordert in Bezug auf Impfungen gegen Covid-19 „transparente Information über die Sicherheit und mögliche Nebenwirkungen“ sowie eine Offenlegung der Verträge mit Impfstoffherstellern. Zugleich betont der Bericht die Freiwilligkeit der Impfung und fordert, jedwede Diskriminierung gegen jene zu unterbinden, die sich nicht impfen lassen. Ein Covid-19-Impfstoff müsse ein „globales öffentliches Gut“ und für jeden und überall verfügbar sein. Diese und andere Forderungen an die 47 Mitgliedsstaaten des Europarates und an die Europäische Union sind in einem Bericht enthalten, den der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates am heutigen Montag angenommen hat. Er wird abschließend von der Parlamentarischen Versammlung im Januar behandelt. Verfasserin des Berichts mit dem Titel „Covid-19-Impfstoffe: ethische, rechtliche und praktische Überlegungen“ ist die französische Abgeordnete Jennifer De Temmerman.

    Hierzu erklärt Andrej Hunko, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag und Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates:

    „Die schnelle und gerechte Verteilung von sicheren und effektiven Impfstoffen gegen Covid-19 ist ein wichtiger Baustein bei der Bekämpfung der Pandemie. Der Impfstoff-Bericht legt eine solide Grundlage für den Umgang mit diesem ethische Fragen aufwerfenden Thema. Besonders freut mich, dass der Ausschuss auf meinen Vorschlag hin die Offenlegung der Verträge mit den Impfstoffherstellern fordert. Dies hat auch das Europäische Parlament getan, was jedoch bislang ignoriert wurde. Dabei sind volle Transparenz und Ehrlichkeit sowohl in Bezug auf die Beschaffung als auch auf die Sicherheit der Impfstoffe von entscheidender Bedeutung. Jeder Eindruck, dass diese nicht gewährleistet sind, kann zu einer sinkenden Impfbereitschaft führen. Dies gilt ebenso für die Freiwilligkeit.“

  • Mündliche Frage zu Plänen zu einem Immunitätsausweis und daraus abgeleiteten Privilegien

    Im Kontext der Corona-Pandemie hatte das Gesundheitsministerium in einer Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf einen Immunitätsausweis ins Spiel gebracht (Änderung in § 28, S.21), der Menschen mit Immunität gegen bestimmte Krankheiten (aktuell: Sars-CoV-2/Covid-19) Privilegien bei der Einschränkung von Grundrechten einräumen könnte. Ich habe diesen Plan von Beginn an sehr kritisch gesehen. Aufgrund des großen politischen Drucks gegen diese Maßnahme wurde der Passus in § 28 Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vorerst wieder entfernt (siehe im Bundestag eingebrachter Gesetzentwurf auf Drucksache 19/18967). In einer Antwort auf eine noch vor der Entfernung eingereichten mündlichen Frage bestätigt das Gesundheitsministerium dies erneut - allerdings mit Einschränkungen. Die Bundesregierung beteilige sich "derzeit nicht an Initiativen zur Entwicklung und Implementierung eines digitalen Gesundheitszertifikates".

    Ich habe deshalb beim Gesundheitsministerium noch einmal nachgehakt, ob dies auch auf nicht-digitale Dokumentationen des Immunstatus zutrifft.

  • Erklärung zur Abstimmung über das „Masernschutzgesetz“

    Erklärung zur Abstimmung gem §. 31 GOBT, 14. November 2019, „Masernschutzgesetz“

    Wir lehnen das von Gesundheitsminister Spahn vorgelegte Masernschutzgesetz ab, weil wir es nicht für geeignet halten, das Problem unzureichender Impfquoten gegen Masern zu lösen. Wir bezweifeln, dass der damit vorgenommene Eingriff in die Grundrechte angemessen ist. Zudem ist die Androhung von Geldstrafen bis zu 2.500 Euro unsozial. Während sich Wohlhabende freikaufen können, trifft eine solche Geldbuße finanziell benachteiligte Familien unverhältnismäßig schwer. 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko