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Schriftliche Frage (beantwortet) zur Festnahme des Telegram-Gründers Pawel Durow
Frage: Hatte die Bundesregierung im Vorfeld der Festnahme des Telegram-Gründers Pawel Durow am 24. August 2024 in der Nähe von Paris (s. www.faz.net/aktuell/wirtschaft/telegram-chef-pawel-durow-wird-in-frankreich-festgenommen-19940610.html) Kenntnis von den durch französische Behörden durchgeführten Ermittlungen bzw. von dem vorliegenden Haftbefehl gegen den Unternehmer, und wenn ja, seit wann, und haben französische Behörden deutsche Bundesbehörden nach der Verhaftung von Pawel Durow in das laufende Ermittlungsverfahren einbezogen, auch angesichts des Interesses des Bundeskriminalamts an mutmaßlich strafbaren Inhalten des Messengerdienstes Telegram beispielsweise im vergangenen Jahr (vgl. www.tagesschau.de/investigativ/wdr/telegram-justiz-101.html), und wenn ja, inwiefern?