Mündliche Frage zum Fortbestand der Einschätzung der Bundesregierung zur Rechtsstaatlichkeit und Arbeitsweise der britischen Justiz im Auslieferungsverfahren gegen Julian Assange
Hat die Bundesregierung in Anbetracht des bisherigen Verlaufs des Auslieferungsverfahrens gegen den Wikileaks-Gründer Julian Assange in Großbritannien weiterhin „keinerlei Zweifel“ an der „Rechtsstaatlichkeit und Arbeitsweise der britischen Justiz“ (Antwort auf meine mündliche Frage 49, Plenarprotokoll 19/145), und aus welchen Gründen hat die Bundesregierung es bislang unterlassen, diesem wegen der Aufdeckung von US-Kriegsverbrechen (dw.com sowie zeit.de) verfolgten Journalisten Asyl in Deutschland anzubieten?