Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Welche weiteren, in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21683 noch nicht enthaltenen Genehmigungen hat die Bundesregierung für Technologie, die zur Verwendung oder zum Einbau in militärische Drohnen bzw. zur Herstellung derselben bestimmt oder geeignet ist (auch von Drohnenmunition) an die Türkei erteilt (bitte für die einzelnen Ausfuhrlistenpositionen bzw. deren Unternummern mit Anzahl der Genehmigungen und deren Wert in Euro darstellen), und wie stellt sich dies für die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/20798 nicht enthaltenen Genehmigungen für die Lieferung von Bauteilen, Gefechtsköpfen bzw. Technologie der Panzerabwehrraketen LRAT und MRAT oder für die Entwicklung und Herstellung derselben dar?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Marco Wanderwitz:

Seit dem 7. Juni 2020 wurden keine weiteren Genehmigungen im Sinne der Fragestellung erteilt. Dem liegen folgende Annahmen zugrunde:

– Es wurde der Zeitraum vom 7. Juni 2020 bis zum 19. November 2020 ausgewertet. Die Auswertung schließt damit an den früheren Auswertungszeitraum der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf BT-Drucksache 19/20798 an, die von dem Fragesteller in Bezug genommen wurde.

– Weiter nimmt die Frage auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf BT-Drucksache 19/21683 Bezug. Diese und die heute gegebene Antwort beziehen sich auf Genehmigungen für die Lieferung von Gütern der Ausfuhrliste Teil I A, die zweifelsfrei für die Verwendung in Drohnen oder mit Drohnen bestimmt waren. Ob weitere Güter sich für die Verwendung in Drohnen oder mit Drohnen eignen, kann nicht seriös mit abschließender Sicherheit beurteilt werden.

– Die Angaben beruhen auf einer händischen Auswertung einer Vielzahl von Einzelvorgängen, die keine Gewähr für lückenlose Vollständigkeit oder Reproduzierbarkeit bietet.

Plenarprotokoll 19/194

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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