Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Wie viele Personenidentifizierungen haben das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter nach Kenntnis der Bundesregierung im gesamten Jahr 2020 mithilfe des Gesichtserkennungssystems (GES) des BKA vornehmen können, und wie erklärt es die Bundesregierung, dass die Angaben für Recherchen mit dem Gesichtserkennungssystem durch die Bundespolizei auf Bundestagsdrucksache 19/26934 (Frage 5) mit 4.024 angegeben wird, während auf Bundestagsdrucksache 19/25941 (Frage 11b) 4.574 genannt ist?

Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 10. Mai 2021:

Gemäß der bisher im Bundeskriminalamt (BKA) vorliegenden Zulieferungen wurden im Jahr 2020 insgesamt 4.403 Personen mithilfe des Gesichtserkennungssystems (GES) des BKA identifiziert.

Die auf Bundestagsdrucksache 19/26934 (Frage 5) von der Bundespolizei (BPOL) angegebene Anzahl von 4.024 basiert auf der Ausgangserfassung in der Sachbearbeitung von GES-Recherchen für Ermittlungsverfahren.

Die auf Bundestagsdrucksache 19/25941 (Frage 11b) vom BKA übermittelte Anzahl von 4.574 GES-Recherchen ist die technische Erhebung im System und beinhaltet nicht nur die oben aufgeführten GES-Recherchen für Ermittlungsverfahren, sondern darüber hinausgehend auch die im Rahmen der Ausbildung von Lichtbildexperten durchgeführten Recherchen auf Grundlage des § 29 Absatz 6 Bundespolizeigesetz (BPolG), die jedoch bei der BPOL statistisch nicht erfasst werden.

Quelle: Bundestagsdrucksache 19/29651 vom 14. Mai 2021

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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