Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Frage:

Hält die Bundesregierung am teilweisen Rüstungsexportstopp gegen die Türkei der Bundesregierung aus der 19. Wahlperiode (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/waffenexporte-tuerkei-109.html) fest, der vorsieht keine Waffen, die in Syrien eingesetzt werden können, zu liefern und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Türkei überhaupt die acht Kriterien, vor allem die Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts (Kriterium 2), die Aufrechterhaltung von Frieden, Sicherheit und Stabilität in einer Region (Kriterium 4), bezüglich der Sicherheit der EU-Mitgliedsstaaten Griechenland und Zypern (Kriterium 5) sowie der Einhaltung des Völkerrechts (Kriterium 6), des auch im Koalitionsvertrag erwähnten Gemeinsamen Standpunktes des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsamer Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern (2008/944/GASP) erfüllt?

Antwort:

Ein Embargo für den Export von Rüstungsgütern in die Türkei besteht nicht. Bereits seit Mitte 2016 trifft die Bundesregierung Entscheidungen über Exportgenehmigungen für Rüstungsgüter in die Türkei auf Grundlage einer vertieften Einzelfallprüfung auch unter Berücksichtigung ihrer Bündnisverpflichtungen sowie der im Gemeinsamen Standpunkt des Rates vom 8. Dezember 2008 (2008/944/GASP) festgelegten Kriterien. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren keine neuen Genehmigungen für die Ausfuhr von kritischen Rüstungsgütern erteilt, die von der Türkei im Kontext des Kurdenkonflikts oder von regionalen Militäroperationen eingesetzt werden können. Die Bundesregierung überprüft ihre Position fortlaufend unter Berücksichtigung der NATO-Mitgliedschaft der Türkei, der Lageentwicklung sowie im Abgleich mit der fortlaufenden Genehmigungspraxis der EUMitgliedstaaten.

 

Quelle: Drucksache 20/2779 (bundestag.de)

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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