Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Frage:
Werden Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nach Einschätzung der Bundesregierung für die Mitgliedstaaten verbindlich, falls der Änderungsantrag zu Artikel 1 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR 2005), der vorsieht das Wort “non-binding” in den Definitionen von “temporary” und “standing recommendations” zu streichen, von der Weltgesundheitsversammlung angenommen wird (vgl. A/WGIHR/2/7, https://apps.who.int/gb/wgihr/pdf_files/wgihr2/A_WGIHR2_7-en.pdf), und wie positioniert sich die Bundesregierung zu diesem Änderungsantrag bzw. dem Vorhaben, zukünftig auch verbindliche Empfehlungen der WHO zu ermöglichen?

Antwort:

Nach der aktuellen Fassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) gilt, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf der Basis wissenschaftlicher Evidenz grundsätzlich nur Empfehlungen für Maßnahmen abgibt, über dessen Umsetzung die Mitgliedstaaten dann eigenverantwortlich entscheiden.
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass diese Grundstruktur auch bei den Änderungen der IGV beibehalten wird.

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko