Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Frage:Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von Menschenrechtsverlet-zungen durch protürkische Milizen in der syrischen Region Afrin, die dort im Auftrag der Türkei eine Terror- und Willkürherrschaft errichtet haben (vgl. taz.de vom 29.01.2024 „De-facto-Protektorat der Türkei“, https://taz.de/Menschenrechtler-ueber-Nordsyrien/!5985550/), und wel-che Kenntnisse hat die Bundesregierung über die erneuten Angriffe der Türkei auf Nordost-Syrien im Januar 2024 und deren humanitäre Auswirkungen (taz.de vom 15.01.2024 „Hunderte Dörfer ohne Strom“, https://taz.de/Tuerkische-Angriffe-auf-Nordsyrien/!5986168/; medico.de vom 19.01.2024 „Blinde Zerstörungswut“, https://www.medico.de/blog/blinde-zerstoerungswut-19361)?

Antwort: Hinsichtlich der jüngsten Angriffe in Nordost-Syrien sind der Bundesregierung Meldungen bekannt, denen zufolge auf Grund der Beschädigungen an Kraftwerken und anderen Anlagen die Strom- und Wasserversorgung in großen Teilen der Region beeinträchtigt oder ausgefallen sein sollen. Die Bundesregierung verfolgt die Auswirkungen der türkischen Luftschläge auf die Versorgungslage der Bevölkerung in Nordostsyrien mit besonderer Aufmerksamkeit. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 11. Januar 2024 auf die Schriftliche Frage 49 der Abgeordneten Frau Akbulut verwiesen.

Zur Frage nach Menschenrechtsverletzungen in der syrischen Region Afrin wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 13. Juni 2022 auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion AfD verwiesen (Bundestagsdrucksache 20/2274, S 2). Die Lage hat sich seither nicht substantiell verändert.

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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