Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Wir kommen zur Frage 13 des Kollegen Andrej Hunko:
Wann soll die „Europäische Strategie für die innere Sicherheit“ voraussichtlich verabschiedet werden?
Vizepräsidentin Petra Pau:
Ich rufe die Frage 12 des Kollegen Andrej Hunko auf:
Seit wann liegt der Bundesregierung der Entwurf der „Europäischen Strategie für die innere Sicherheit“ vor, und wann wird dieser dem Bundestag zugeleitet?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/633, Frage 77):
Wie viele Luftangriffe wurden im Rahmen des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan durch die Bundeswehr angefordert (www.zeit.de), und durch welche Führungsebene der Bundeswehr wurde die Entscheidung zu den Angriffsbefehlen jeweils getroffen?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/633, Frage 50):
Mit welchem finanziellen, personellen und sonstigen Aufwand hat der Bund den 13. Europäischen Polizeikongress unterstützt?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Wolf Ruthart-Born auf die Frage des Abgeordneten Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/493, Frage 76):
Welche Position nimmt die Bundesregierung in der Frage ein, ob die Beitrittsperspektive Islands mit dem Ausgang des irischen Referendums über das sogenannte Icesave-Gesetz verknüpft werden sollte, und wie bewertet sie die Einflussnahmen auf das Referendum durch die Forderung nach einer solchen Verknüpfung?
Notwendigkeit weiterer Ermittlungen zur Aufklärung des Luftangriffs im Raum Kunduz im September 2009
Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt:
Ich rufe damit die Frage 17 des Kollegen Andrej Hunko auf:
Warum ist die Bundesregierung der Auffassung, dass für die von der Bundeskanzlerin zugesicherte „lückenlose Aufklärung“ des tragischen Luftangriffs zur Vernichtung sogenannter Aufständischer in der Nacht vom 3. zum 4. September 2009 in Kunduz weitere Ermittlungen durch das Kommando Führung Operationen von Spezialkräften notwendig sind, und, wenn nein, warum nicht?
Abgeordneter Andrej Hunko (DIE LINKE.):
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2009 zu Nicaragua (P7_TA(2009)0103), insbesondere im Hinblick auf Punkt 6 und die vorhergehende Debatte zu Nicaragua, in der drei Fraktionen im Europäischen Parlament nach der Wortmeldung von Gesine Meissner (ALDE) beschlossen der Abstimmung fernzubleiben?
Abgeordneter Andrej Hunko (DIE LINKE.):
Plant die Bundesregierung eine Vorlage für ein Gesetz zum SWIFT-Abkommen einzubringen, um – entsprechend der von der Bundesregierung bei der Unterzeichnung des Abkommens abgegebenen Erklärung nach Artikel 24 Absatz 5 des EU-Vertrages (Ratifizierungsvorbehalt) – die verfassungsrechtlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland einzuhalten, damit das Abkommen für Deutschland in Kraft treten kann (bitte begründen und Zeitplan angeben)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die dringlichen Fragen des Abgeordneten Andrej Konstantin Hunko (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/205, dringliche Fragen 11 und 12):
Wann wurde die Task Force 47 beim PRT Kunduz eingerichtet, und wie setzt sie sich zusammen?
Aus welchen Gründen wurde die Operation zur Zerstörung der entführten Tanklastwagen am 3./4. September 2009 vom Gefechtsstand der Task Force 47 beim PRT Kunduz geleitet?
Abgeordneter Andrej Hunko (DIE LINKE.):
Hat sich die Auffassung der Bundesregierung im Rahmen des derzeitigen Verhandlungsstands des Abkommens zwischen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) über den Bankdatenaustausch geändert, wonach die Betroffenenrechte nicht ausreichend gewährleistet sind (bitte begründen)?