Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/83, Frage 49):
Betrachtet es die Bundesregierung als ihr souveränes Recht, über die Stationierung von Atomwaffen dritter Staaten auf ihrem Territorium zu entscheiden?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/83, Frage 4):
Welche Positionen nimmt die Bundesregierung gegenüber der von der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft geplanten Flexibilisierung der Einsatzregeln der EU-Battle-Groups ein?
Vizepräsidentin Petra Pau:
Ich rufe die Frage 8 des Kollegen Andrej Hunko auf:
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung einer fairen und freien Parlamentswahl in Afghanistan im Sommer nächsten Jahres bei?
Vizepräsidentin Petra Pau:
Wir kommen damit zur Frage 9 des Kollegen Andrej Hunko:
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die neu gefassten Begleitgesetze zum Vertrag von Lissabon lediglich das verfassungsrechtlich geforderte Minimum der Beteiligung des Deutschen Bundestages an Angelegenheiten der Europäischen Union umsetzen?
Abgeordneter Andrej Hunko (DIE LINKE.):
Unterstützt die Bundesregierung angesichts anhaltender Menschenrechtsverletzungen die Entsendung einer EU-Wahlbeobachtermission nach Kolumbien?