Aktuell
Offener Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Außenminister Guido Westerwelle und den Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Markus Löning - zur Kenntnis an die Ständigen Vertreter bei der Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OPCW)
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr geehrter Herr Außenminister,
sehr geehrter Herr Menschenrechtsbeauftragter,
mit großer Besorgnis haben wir zur Kenntnis genommen, dass dem am Donnerstag, dem 04.08.2011, zum türkischen Generalstabschef ernannten General Necdet Özel, mit sehr eindeutigen Beweisen, ein Kriegsverbrechen nachgewiesen wird. Demzufolge hat Özel persönlich im Mai 1999 einen Giftgaseinsatz gegen kurdische Guerillakämpfer angeordnet. Dies wird in zwei aus Armeekreisen stammenden Filmmitschnitten deutlich belegt (siehe Hintergrund).
Menschenrechtsorganisationen und Parlamentsdelegationen berichten zudem, dass sich in der Zeit der Verantwortung des Generals als ehemaliger Oberster Befehlhabender der Jandarma (Gendarmerie) die Menschenrechtsverletzungen - darunter Folter und extralegale Hinrichtungen - durch Kräfte der Jandarma häuften.
Auf den Brief der Wahlbeobachter/innen Andrej Hunko, Heidrun Dittrich, Ingrid Remmers und Harald Weinberg antwortete der Außenminister, Dr. Guido Westerwelle, am 20. Juli 2011:
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30. Juni 2011 zur Situation in der Türkei nach den Parlamentswahlen vom 12. Juni 2011.
Bei der Aberkennung des Mandats von Hatip Dicle beruft sich der Hohe Wahlrat auf die türkische Verfassung (Art. 76), wonach nicht wählbar ist, wer zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr verurteilt wurde. Der Wahlrat sah dies im Fall von Hatip Dicle aufgrund dessen zwischenzeitlicher - das heißt erst nach Zulassung als Kandidat rechtskräftiger - Verurteilung gegeben.
In einem Interview mit der Wochenzeitschrift Der Spiegel (Ausgabe 26/2011 vom 27.06.2011) erklärte Bodo Ramelow über mich:
"Die Vorsitzende Gesine Lötzsch hat sich klar gegen jeden Boykottaufruf positioniert. Und ich habe einige angeschrieben und gefragt: Bitte gebt mir Antworten. Warum debattiert ihr über Israel, aber nicht über Ägypten? Darauf antwortet der Abgeordnete Andrej Hunko: Ja, darüber müssen wir reden, aber wir waren nicht vorbereitet. "
Diese Wiedergabe meiner Antwort ist falsch. Bodo Ramelow fragte über Facebook am 10. Juni folgendes:
„Ich habe mal eine Frage: Warum wird eigentlich nicht Ägypten aufgefordert die Grenze zu Gaza komplett zu öffnen? Dann braucht es keine Schiffe, sondern Solidarität über den Landweg!
Und warum wird die Hisbollah nicht aufgefordert die Palästinenser Lager im Libanon zu öffnen? Auch könnte seit 60 Jahren das Bürgerrecht den Palästinensischen Geschwistern zugebilligt werden! Warum diese Lager, warum Bürger zweiter Klasse im Libanon?
Nicht das ich Israel in Schutz nehmen wollte, aber Vertreibung ist immer ein Verbrechen! Auch in Europa! Da gab es so etwas auch, aber diese Menschen wurden bei uns integriert! Jeder der die Rückkehr zu den Geburtsorten forderte wurde doch immer Revanchist genannt, oder?
Gibt es hier zwei Standards?
Ich meine diese Fragen wirklich ernst, denn ich verstehe nicht wo bei dem Thema Israel nun eine Spaltung der Linken drohen sollte??“
Daraufhin antwortete ich:
„Das sind ja alles berechtigte Fragen, die in geordneter Weise diskutiert werden müssen, nur wurde darüber in der Fraktion am Dienstag gar nicht diskutiert. Uns wurde ein Papier vorgelegt, von ich am Montagabend aus dem Focus erfahren habe, das wir unterschreiben sollen, ansonsten drohe möglicherweise eine Spaltung. Das ist das Problem. Ich bleibe dabei: Es ging bei der Diskussion nur sekundär um Nahostpolitik oder Antisemitismus.“
Ich habe nicht gesagt, dass ich – geschweige denn „wir“ –auf eine Diskussion über die Rolle der umliegenden arabischen Länder im israelisch-palästinensischen Konflikt nicht vorbereitet gewesen sei, sondern dass es in der Fraktionsdebatte nicht darum ging.
Auf Einladung von mehr als 40 zivilgesellschaftlichen palästinensischen Organisationen reisen morgen Hunderte internationaler Aktivist/innen aus den USA, Großbritannien, Deutschland, Italien und Belgien nach Israel, um von dort weiter nach Palästina zu reisen. Unter ihnen befinden sich auch rund 20 Teilnehmer/innen aus Deutschland.
Gewöhnlich werden Reisende, die über den Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv in die palästinensischen Gebiete reisen wollen, mehrstündigen intimen Befragungen unterzogen. Sofern sie ihre Reiseziele offenbaren, werden sie häufig auf dem Flughafen in Gewahrsam genommen und in ihre Herkunftsländer abgeschoben.
Mit der Initiative „Willkommen in Palästina“ wollen die rund 500 erwarteten Teilnehmer/innen auf diese Praxis aufmerksam machen. Der Minister für Innere Sicherheit, Yitzhak Aharonowitz, kriminalisiert die Initiative im Vorfeld und unterstellt, bei dem sogenannten „Fly-In“ handele es sich nicht um Friedensaktivist/innen. Hunderte von Polizeibeamt/innen würden in Zivil gegen „Hooligans, die das Gesetz brechen“ eingesetzt. Gleichzeitig würden gewöhnliche Reisende mit Blumen empfangen.
Inzwischen wurde bekannt, dass israelische Behörden eine „No Flight list“ an ausländische Fluglinien übermittelten: Rund 300 dort aufgeführte Personen dürften demnach nicht einreisen. Acht Aktivist/innen wurde heute bereits der Flug von Budapest versagt.
Erklärung des Abstimmungsverhaltens bezüglich des Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes, welches einen Ausstieg aus der Atomkraft erst für das Jahr 2022 vorsieht:
Schriftliche Erklärung gemäß §31 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Abstimmung TOP 4.a) 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
Ich stimme aus folgenden Gründen gegen dieses Gesetzentwurf der Bundesregierung.
- Die Verschiebung des Atomausstieges auf das Jahr 2022 ist wissenschaftlich nicht begründbar. Ein Atomausstieg wäre erheblich früher möglich, wie zahlreiche Gutachten bestätigen. Es geht hierbei offensichtlich darum, den Ausstieg für die vier großen Energiekonzerne rentabel zu machen.
- Die Bundesregierung verzichtet darauf, das Verbot der industriellen und militärischen Nutzung der Atomenergie ins Grundgesetz aufzunehmen und damit eine künftige Wiederaufnahme der Atomenergie zumindest erheblich zu erschweren. Damit könnte - ähnlich wie beim SPD-Grüne-Atomgesetz aus dem Jahre 2001 - der Ausstieg aus dem Ausstieg mit einfacher Mehrheit im Bundestag beschlossen werden.
- Die Bundesregierung verzichtet auch darauf, internationale Initiativen zu starten, die auf einen weltweiten Ausstieg aus der Atomenergie zielen. Insbesondere verzichtet sie auf die Auflösung und den Ausstieg aus dem EURATOM-Vertrag hinzuarbeiten, der die milliardenschwere Förderung der Atomenergie über die EU festschreibt. Atomare Strahlung macht aber nicht an nationalen Grenzen halt.
All das ist aus meiner Sicht nicht verantwortbar, deshalb stimme ich gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung.