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„Während an sozial sinnvollen Bereichen angeblich gespart werden muss, will die Kommission mithilfe von PESCO die Rüstungsunternehmen massiv fördern. Auch die Öl- und Gasindustrie wird aus Steuermitteln weiter subventioniert, etwa mit dem Topf CEF-Energy. Für Waffen und Klimakiller muss Deutschland seinen Anteil an den EU-Mitteln sicher nicht erhöhen“, erklärt Andrej Hunko, europapolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zum heute vorgestellten Finanzrahmen der EU (2021-2027).
„Es ist weiterhin unklar, wer für den sogenannten ‚Bundeshack‘ verantwortlich ist. Der Verfassungsschutz nennt dazu die in Russland verorteten Netzwerke ‚APT28‘ und ‚Snake‘. Jedoch habe das Bundesinnenministerium nur Indizien. Auf Basis dieser mickrigen Faktenlage beeinflusst die Bundesregierung, quasi mit geheimdienstlichen Mitteln, die politische Debatte und die öffentliche Meinung in Deutschland im Umgang mit Russland“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko zu einer entsprechenden Antwort auf eine Kleine Anfrage.
„Bis Ende Mai will die Bundesregierung die Verträge mit Airbus und Israel zur Beschaffung von Kampfdrohnen unterzeichnen. Damit übergeht sie den Willen der Bevölkerung, die sich in Umfragen mit deutlicher Mehrheit gegen die Killerwaffen aussprach. Ich fordere die Bundesregierung deshalb auf, vor Vertragsschluss eine ernst gemeinte gesellschaftliche Debatte zu führen“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko hinsichtlich einer Antwort des Verteidigungsministeriums.
Nach derzeitigem Stand würden fünf Drohnen des Typs „G-Heron TP“ sowie zwei weitere für die Ausbildung geleast. Zu den Kosten hatte die Bundesregierung die Summe von 1,024 Milliarden Euro genannt, im aktuellen Rüstungsbericht ist die Rede von 897 Millionen Euro. Ab 2027 soll das israeli-sche System durch die „Eurodrohne“ abgelöst werden, deren Entwicklung noch im Frühjahr ausge-schrieben werden soll. Ein Vertragsschluss ist für 2019 geplant.
„Es spricht nichts gegen eine grenzüberschreitende Koordinierung bei Terroranschlägen. Mit dem Ausbau des noch jungen Anti-Terrorzentrums macht sich die Polizeiagentur Europol jedoch zusehends unersetzlich. Faktisch entsteht dadurch eine zentralisierte EU-Kriminalpolizei. Dies läuft der Idee einer Europäischen Union zuwider, die keine Strukturen errichten soll, welche in Konkurrenz zu den Mitgliedstaaten stehen könnten“, erklärt der europapolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Andrej Hunko.
Am 10. Mai soll in Aachen der Karlspreis an den französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron verliehen werden. Bei dieser Gelegenheit wollen die Regierungen Deutschlands, Frankreichs und der Ukraine ein Treffen zum Ukraine-Konflikt abhalten, ohne - wie bisher im Normandie-Format üblich - die Regierung der Russischen Föderation zu beteiligen.
In der Nacht von Freitag zu Samstag haben die drei Bundestagsabgeordneten Zaklin Nastic, Diether Dehm, Andrej Hunko* das Kanzleramt und das Auswärtige Amt mit der beiliegenden Projektion bestrahlt. Darauf ist der katalanische Unabhängigkeitspolitiker Carles Puigdemont und daneben die Forderung zu sehen: „Keine Auslieferung an Francos Erben“.
Dies erklären die drei Bundestagsabgeordneten damit, dass in Berichten des Europarates und von Amnesty International erniedrigende Misshandlung und Folter in spanischen Gefängnissen dokumentiert wird. Dies betreffe vor allem Vertreter der baskischen Unabhängigkeitsbewegung.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist eine Ohrfeige für Madrid, Berlin und den Generalbundesanwalt. Die Abgeordneten Zaklin Nastic, Diether Dehm und Andrej Hunko haben Carles Puigdemont persönlich materielle Hilfe bei Wohnung, Kaution etc. angeboten, fordern aber politisch von der Öffentlichkeit, den demokratischen Druck aufrechtzuerhalten, bis die Handlungsfreiheit von Puigdemont voll wiederhergestellt ist.
Deswegen werden die Abgeordneten auch in den nächsten Stunden und Tagen an weiteren Aktionen teilnehmen.
„Die Entscheidung des OLG Schleswig ist ein Erfolg der Rechtsstaatlichkeit und eine Ohrfeige für Berlin und Madrid. Der Hauptvorwurf der ‚Rebellion‘ ist damit vom Tisch und das ist gut so“, erklärt Andrej Hunko, europapolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE.
Hunko weiter:
„Ich gehe davon aus, dass auch der Nebenvorwurf der ‚Veruntreuung‘ ausgeräumt werden kann und Puigdemont nicht ausgeliefert wird.
Die Bundesregierung hatte sich in allen Phasen des Konflikts um die katalanischen Unabhängigkeitsbestrebungen hinter die ultra-konservative Regierung Rajoy gestellt und Spanien zu einem 100-prozentigen Rechtsstaat erklärt. Dass die Verfolgungen von katalanischen Politikern durch Madrid innerhalb der EU auf Grundlage eines vordemokratischen Rebellions-Vorwurfs offensichtlich unbegründet sind, ist nun auch richterlich festgehalten.
„Gerade jetzt, in Zeiten außenpolitischer Irritationen, sollte die Bundesregierung die kommunale Zusammenarbeit mit Russland intensivier fördern und damit den Dialog mit der russischen Zivilgesellschaft ausbauen. Leider werden die deutsch-russischen Städtepartnerschaften aktuell vernachlässigt“, erklärt der europapolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag Andrej Hunko.
Aus der Antwort auf die Schriftliche Frage zur kommunalen Zusammenarbeit mit Russland und der Ukraine folgt, dass die Bundesregierung die deutsch-russische kommunale Kooperation mit nur 72.000 Euro fördert, während die kommunale Zusammenarbeit mit der Ukraine mit 1.135.197 Euro unterstützt wird. Im Sommer 2018 endet das Deutsch-Russische Jahr der kommunalen und regionalen Partnerschaften.
„Ich sehe die Erleichterung des grenzüberschreitenden Zugangs zu ‚elektronischen Beweismitteln‘ äußerst kritisch. Bürgerrechtsgruppen haben bislang erfolgreich gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekämpft. Mit einer EU-Gesetzgebung zur ‚e-Evidence‘ würde dies hintergangen, indem die Behörden ohne den Rechtsweg sofort auf Daten bei den Providern zugreifen dürfen“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko eine entsprechende Ankündigung der EU-Kommission.
Die Europäische Union sucht praktische und gesetzgeberische Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu „elektronischen Beweismitteln“. Am 17. April legt die Kommission hierzu einen Legislativvorschlag vor. Dies betrifft Firmen mit Sitz in der Europäischen Union, aber auch US-Dienstleistungserbringer. Umgekehrt verlangen auch US-Behörden Zugang zu „elektronischen Beweismitteln“ in Europa. Ein neues US-Gesetz zur Regelung der rechtmäßigen Verwendung von Daten im Ausland („Clarifying Lawful Overseas Use ofData (CLOUD) Act“) zwingt US-Firmen, Inhalte offenzulegen die auf Servern in Europa liegen.