Pressemitteilungen von Andrej Hunko
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„Selahattin Demirtas sitzt weiterhin rechtswidrig im Hochsicherheitsgefängnis von Edirne in Untersuchungshaft. Ich gehe davon aus, dass morgen auch die große Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs die Enthaftung des links-kurdischen HDP-Politikers verlangt. Die Türkei muss Demirtas sofort freilassen.“
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hatte die Untersuchungshaft von Selahattin Demirtas im November 2018 als nicht gerechtfertigt verurteilt. Morgen, am 18. September, wird das Verfahren abermals von der Großen Kammer verhandelt. Andrej Hunko, europapolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE besucht die Verhandlung und steht vor Ort für Pressegespräche zur Verfügung.
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„Das Europäische Parlament sollte die Chance nutzen und von der Leyens Kommissionsvorschlag ablehnen“, erklärt Andrej Hunko, europapolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heute präsentierten Liste der designierten Mitglieder der neuen EU-Kommission.
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„Der europaweite Abgleich von Gesichtsbildern ist aus Sicht von Bürgerrechten und Datenschutz hochproblematisch. Länder wie Spanien könnten das System beispielsweise zur politischen Verfolgung nutzen. Ich erinnere auch daran, dass immer mehr Beamt/innen Zugriff auf die polizeilichen Informationssysteme haben und diese häufig missbraucht werden. Das wäre auch bei der EU-weiten Gesichtserkennung möglich“, kritisiert der europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Andrej Hunko.
Die Europäische Union will den Abgleich von Gesichtsbildern in allen Mitgliedstaaten erleichtern. Hierzu wird der Vertrag von Prüm ausgebaut, der die EU-weite Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Terrorismus, grenzüberschreitender Kriminalität und als illegal eingestufter Migration regelt. Im Bereich der Biometrie sind die Prüm-Beschlüsse derzeit auf DNA-Daten und Fingerabdrücke beschränkt. Die EU-Kommission hat bei dem Dienstleister Deloitte eine Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des Prüm-Systems in Auftrag gegeben, das als Zwischenergebnis die Erweiterung auf „neue Datenkategorien“ empfiehlt. Der Rat richtete zudem eine Expertengruppe zum europaweiten „Gesichtsbilddatenaustausch“ ein. Das Bundeskriminalamt (BKA) ist an beiden Initiativen beteiligt.
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„Die Datenschutz-Grundverordnung ist ein wichtiges EU-Instrument und soll sensible Daten im Internet schützen. Daraus ergeben sich Einschränkungen, die auch Polizeien und Geheimdienste hinnehmen müssen“, erklärt der europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Andrej Hunko.
Internetadressen, die über Domain-Registrare eingerichtet werden, sind in der sogenannten WHOIS-Datei hinterlegt. Bis zum Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) waren dort auch Personendaten der Inhaber/innen von Webseiten öffentlich einsehbar. Die WHOIS-Datei wird von der US-amerikanischen Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) verwaltet. Ein von der ICANN vor dem Landgericht Bonn und dem Oberlandesgericht Köln angestrengtes Verfahren hat festgestellt, dass die WHOIS-Datenbank in ihrer ursprünglichen Form gegen die DSGVO verstößt. Europäische Polizeibehörden und Geheimdienste wollen trotzdem weiter auf diese Daten zugreifen. In der Diskussion ist, dass die Personendaten der WHOIS-Datei zukünftig von Interpol und/ oder Europol verwaltet werden.
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„US-Behörden halten sich nicht an die Regeln zur Rasterfahndung in europäischen Finanzinformationen. Personendaten werden länger als vereinbart gespeichert, das bestätigt auch die EU-Kommission. Das TFTP-Abkommen muss deshalb auf Eis gelegt und grundsätzlich überprüft werden. Deutsche Kriminalämter und der Verfassungsschutz dürfen die widerrechtlich erlangten Informationen bis dahin nicht nutzen“, fordert der europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Andrej Hunko.
Das EU-US-Abkommen über die Übermittlung und Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (TFTP oder auch SWIFT-Abkommen) trat trotz Protesten von Bürgerrechtsorganisationen und Einwänden des EU-Parlaments am 1. August 2010 in Kraft. Die EU-Kommission bemängelt in ihrer jüngsten gemeinsamen Überprüfung eine zu lange Speicherdauer durch das US-Finanzministerium.
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„Wieder beteiligen sich Bundesbehörden an der Unterbindung von Gipfelprotesten. Vor dem Treffen der G7-Staaten in Biarritz ist bereits mindestens ein deutscher Aktivist festgenommen und abgeschoben worden. Ich gehe davon aus, dass dies aufgrund der Liste aus Deutschland geschah. Das ist ein unzulässiger Eingriff in die Versammlungsfreiheit und wiegt wegen der der brutalen Niederschlagung von Gelbwesten-Protesten durch die französische Polizei besonders schwer. Das Grundrecht auf eine freie und ungehinderte Teilnahme an Demonstrationen muss auch in Frankreich gelten“, erklärt Andrej Hunko, europapolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag.
Das Bundeskriminalamt hat französischen Behörden Dateien linker Aktivist/innen zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um Personen, die bei „politischen Großereignissen mit internationaler Beteiligung polizeilich in Erscheinung getreten sind“ sowie Personen, die „intensive Kontakte zu ausländischen Aktivisten und Gruppierungen unterhalten“. Die Daten dürfen in Frankreich bis 15. September 2019 genutzt werden.
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„Die Zahlen zu ‚Stillen SMS‘ von Bundespolizei und Bundeskriminalamt sind rückläufig. Das könnte daran liegen, dass der Maßnahme im letzten Jahr vom Bundesgerichtshof Grenzen gesetzt wurde. Demnach war der jahrelange Versand dieser ‚Ortungsimpulse‘ nicht von dem angeführten Paragraphen der Strafprozessordnung gedeckt. Wir kritisieren ‚Stille SMS‘ allerdings auch grundsätzlich, denn sie verwandeln unsere Telefone in Ortungswanzen“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko.
Mit „Stillen SMS“ werden Telefone und deren TrägerInnen geortet. Im ersten Halbjahr verschickte die Bundespolizei 20.152 „Stille SMS“ (2. Hj. 2018: 50.654), das Bundeskriminalamt 6.301 (2. Hj. 2018: 21.337). Zahlen zum Verfassungsschutz stuft die Bundesregierung jetzt mit maximaler Geheimhaltung ein. Zur Begründung heißt es, die seit fünf Jahren regelmäßig gestellten Anfragen der Linksfraktion führten ansonsten zu einer „Verdichtung“ schutzwürdiger Informationen. Die erfragten Statistiken zu „Stillen SMS“ legen demnach die technischen Fähigkeiten des Inlandsgeheimdienstes offen.
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„Die Bundesregierung streitet nicht ab, dass die Bundeswehr oder deutsche Geheimdienste ausländische Computernetzwerke infiltrieren. Solche Hintertüren basieren auf Manipulationen der Soft- und Hardware oder Schwachstellen in der Programmierung. Ihre Nutzung für geheimdienstliche und militärische Zwecke sorgt für eine weitere Aufrüstung im Cyberspace“, kritisiert der europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Andrej Hunko.
Der Parlamentarische Staatssekretär Peter Tauber schließt nicht aus, dass kritische Infrastrukturen im Ausland mit Schadsoftware aus Deutschland infiltriert sind. Ihre Ausnutzung für Cyberangriffe durch die Bundesregierung erfolge gemäß „entsprechenden, insbesondere völkerrechtlichen, Rechtsgrundlagen“. Jeder Einsatz „militärischer Fähigkeiten im Cyber-Raum“ sei außerdem politisch kontrollierbar.
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„Handys sind zum Telefonieren da, nicht zum Überwachen. Deshalb ist es ein äußerst wichtiger Fortschritt, dass der 5G-Standard die Verschlüsselung der Netze ermöglicht. Ich kritisiere aufs Schärfste, dass diese sichere Kommunikation jetzt ausgehebelt wird. Die Antwort auf meine Anfrage zu 5G-Telefonie belegt, dass neben dem Bundeskriminalamt auch die deutsche Hackerbehörde ZITiS hierzu auf internationaler Ebene aktiv geworden ist“, erklärt der europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Andrej Hunko.
Die fünfte Mobilfunkgeneration (5G) ermöglicht Verbindungen mit etappenweiser Verschlüsselung. Entsprechende Standards werden im Dezember dieses Jahres vom Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) endgültig beschlossen. Internationale Arbeitsgruppen sorgen dafür, dass der neue Standard trotzdem Abhörmöglichkeiten enthält. Daran ist auch die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich beteiligt.
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„Die Bedeutung des neuen Frontex-Einsatzes in Albanien kann nicht unterschätzt werden. Es ist die erste Operation der neuen Grenztruppe von bis zu 10.000 Beamten, das Frontex bis 2027 aufbaut. Ähnliche Statusabkommen folgen mit vier weiteren Staaten des Westbalkan“, erklärt der europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Andrej Hunko.
Die Europäische Union ist nicht Mitglied des Europarates und hat auch die Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht unterzeichnet. Verstöße ihrer Grenzagentur Frontex können also nicht vor dem Menschengerichtshof geahndet werden.