Parlamentarische Initiativen
Parlamentarische Initiativen, an denen Andrej Hunko beteiligt ist oder war.
Welche Parlamentarischen Initiativen gibt es?
Fragen an die Regierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Kleine Anfragen
Mit Kleinen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet.
Große Anfragen
Mit Großen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet. Im Gegensatz zu Kleinen Anfragen müssen Große Anfragen auch im Plenum debattiert werden, sofern dies von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird.Anträge
Anträge und Entschließungsanträge mit Beteiligung von Andrej Hunko
Erklärungen
Nach §31 der Geschäftsordnung des Bundestages "kann jedes Mitglied des Bundestages zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf, oder eine kurze schriftliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist".
In welchem Umfang nutzen die Behörden des Bundesinnenministeriums, des Bundesjustizministeriums, des Bundeskanzleramtes und der Bundeswehr die Möglichkeit, sich Zugang auf Nutzeraccounts bei den Messengerdiensten Signal, WhatsApp und Telegram zu verschaffen, indem sich Ermittlerinnen oder Ermittler dort mit einem weiteren Gerät zum Mitlesen einloggen und mitunter die hierzu versandte SMS zur Verifizierung abfangen (Süddeutsche Zeitung vom 13. März 2017, „Geheime Mitleser“, bitte für jedes Ministerium einzeln darstellen), und in welchem Umfang misslingt dieses Verfahren oder wird den Überwachten sogar bekannt (sofern die Bundesregierung hierzu keine Statistiken führt, bitte angeben ob dies selten oder häufig geschieht)?
http://www.youtube.com/watch?v=bPoSDPTCk_M
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Auflistung von persönlichen Angaben deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger (Politikerinnen und Politiker, Journalistinnen und Journalisten, Personen des öffentlichen Lebens und andere) auf der Internetseite der ukrainischen Nichtregierungsorganisation Mirotworez („Friedensstifter“, https://psb4ukr.org/criminal/) in der Kategorie „Tschistilischtsche“ (Fegefeuer), auf der auch die zwei ukrainischen Regierungskritiker Oles Busyna und Oleh Kalaschnikow vor ihrer Ermordung geführt wurden, und welche Schritte hat die Bundesregierung zur Entfernung der Daten der auf der oben genannten Internetseite aufgelisteten deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger gegenüber der ukrainischen Seite unternommen?
Welche „universitäre Infrastruktur“ wurde im Jahr 2016 mutmaßlich durch die „Kampagne“ APT 29 oder andere „Russland“ zugeordneten Gruppen oder „Kampagnen“ kompromittiert und dabei als Command-and-Control-Server für angebliche Angriffe „zweckentfremdet“ (vergleiche Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/11106), und mit welchen Ermittlungen oder welchem Prüfvorgang sind Behörden der Bundesregierung oder der Länder hierzu befasst?
Hinsichtlich welcher Zusammenarbeitsformen trifft es, wie von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in ihrer Onlineausgabe vom 15. März 2017 unter dem Titel „Türkischer Minister stellt Flüchtlingsabkommen in Frage“ berichtet, zu, dass der „Streit zwischen Europa und der Türkei“ Folgen auch für die NATO habe, da die türkische Regierung beispielsweise die militärische Zusammenarbeit der 28 NATO-Länder mit Partnerstaaten aus Europa, Asien und ehemaligen Sowjetrepubliken behindere, und welche Auswirkungen haben die Anschuldigungen der türkischen Regierung gegenüber europäischen Regierungen auf das sogenannte Flüchtlingsabkommen mit der Europäischen Union, zu dem auch die Patrouillen der NATO-Flotte unter Leitung der Deutschen Marine in der Ägäis gehören?
Über welche Funktionalitäten sollen die forensischen „Auslesegeräte für Datenträger“ verfügen, die für alle Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sowie für alle Ankunftszentren beschafft werden sollen und deren genauen Stückzahlen derzeit ermittelt werden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Inge Höger, Arbeitsnummer 2/223), und nach welchem Verfahren wird festgelegt, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der genannten Einrichtungen die Telekommunikations-, Kontakt- oder sonstigen Personendaten der ausgelesenen SIM-Karten, Speicherkarten oder internen Speicher verarbeiten (etwa erheben mit oder ohne Zustimmung der Betroffenen, speichern, analysieren, löschen) dürfen?
Welche Bundesbehörden (auch Vorbereitungsstäbe oder „Besondere Aufbauorganisationen“) sind an der Entwicklung von Sicherheitskonzepten für den Einsatz beim G20-Gipfel in Hamburg beteiligt, und welche Zuständigkeiten zur Sicherung des Gipfeltreffens (etwa der Personenschutz oder die Sicherung bestimmter Örtlichkeiten in Hamburg innerhalb oder außerhalb einer „roten Zone“) obliegen dem Bundeskriminalamt oder der Bundespolizei?
Über welche „Grundlagen, Produkte und Methoden der informationstechnischen Überwachung“ hat sich das Bundeskriminalamt im Rahmen von mehreren Arbeitstreffen sowie einem Treffen auf Amtsleitungsebene mit „Vertretern“ aus der Schweiz, Österreich und Frankreich ausgetauscht (Bundestagsdrucksache 18/11261, Antwort zu Frage 13), und inwiefern dienten die Treffen auch der Verabredung eines gemeinsamen Ansatzes bei der Beschaffung, Nutzung bzw. Standardisierung staatlicher Trojanerprogramme („Software zur Überwachung, wie zum Beispiel Quellen-Telekommunikationsüberwachung oder Onlinedurchsuchung“)?
Welche Details kann das Bundesministerium des Innern zu den Zielen der Projekte „CheckCard“, „Catch“, „PRINZ“ und „LIMES – Fighting Cross-Border Organised Crime“ mitteilen, für die in den ersten drei Fällen das Bundeskriminalamt im Rahmen des Inneren Sicherheitsfonds (ISF Sicherheit) der Europäischen Union in der Förderperiode von 2014 bis 2020 begünstigt wurde (http://gleft.de/1CX) und im vierten Fall der Polizeipräsident in Berlin, und welche Details sind ihr zu den Beteiligten dieser Projekte bekannt?
Über welche Hinweise verfügt die Bundesregierung zu den Urhebern einer E-Mail, in der noch unbekannte Verfasser behaupten, dass deutsche Soldaten bei ihrem Einsatz in Litauen einen sexuellen Übergriff auf eine minderjährige Person vorgenommen hätten, was am 16. Februar 2017 zunächst Matthias Gebauer auf Spiegel Online unter der Überschrift „Russland attackiert Bundeswehr mit Fake-News-Kampagne“ meldete, in Bezug auf die unklare Faktenlage von der Redaktion jedoch in „Nato vermutet Russland hinter Fake-News-Kampagne gegen Bundeswehr“ geändert wurde, und was kann die Bundesregierung darüber berichten, inwiefern es seit der Stationierung der Bundeswehr in Litauen irgendwelche Vorfälle gegenüber der dortigen Bevölkerung gegeben hat?
Durch welche Annahmen, Indizien oder Belege ist das deutsche Bundesinnenministerium „in Abstimmung“ mit den dortigen Behörden „zu dem Schluss gekommen“, dass angebliche Cyberangriffe auf das italienische und das österreichische Parlament russischen Ursprungs gewesen sein sollen (Kamingespräch mit BfV-Präsident Hans- Georg Maaßen, Phoenix vom 12. Februar 2017, ab Minute 46:50), obwohl es sich beispielsweise in Österreich nach Kenntnis des Fragestellers bei Angriffen auf Regierungsnetze (Außenministerium, Bundesheer, Parlament) in den vergangenen Monaten stets um kurze sogenannte Distributed-Denial- of-Service-Blockaden und keine Cyberangriffe handelte, und in welchem Rahmen (bilateral oder multilateral) findet ein solcher Austausch des deutschen Inlandsgeheimdienstes mit Ländern wie Österreich, Italien, Frankreich oder den Niederlanden über Internetstörungen statt, die dann gemeinsam untersucht und (wie im vorliegenden Fall) „in Abstimmung“ als Cyberangriffe klassifiziert werden können?