Parlamentarische Initiativen
Parlamentarische Initiativen, an denen Andrej Hunko beteiligt ist oder war.
Welche Parlamentarischen Initiativen gibt es?
Fragen an die Regierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Kleine Anfragen
Mit Kleinen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet.
Große Anfragen
Mit Großen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet. Im Gegensatz zu Kleinen Anfragen müssen Große Anfragen auch im Plenum debattiert werden, sofern dies von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird.Anträge
Anträge und Entschließungsanträge mit Beteiligung von Andrej Hunko
Erklärungen
Nach §31 der Geschäftsordnung des Bundestages "kann jedes Mitglied des Bundestages zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf, oder eine kurze schriftliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist".
Was ergab die deutsche fachliche und datenschutzrechtliche Prüfung zur Frage, ob qualitativ geeignete Lichtbilder, die von deutschen Strafverfolgungsbehörden derzeit in dem Interpol Criminal Information System (ICIS) für Fahndungsersuchen gespeichert sind, in die neue Gesichtserkennungsdatenbank des Interpol-Generalsekretariates überführt und zur mit der Software „MorphoFace Investigate“ der Firma Safran Identity and Security zur Gesichtserkennung genutzt werden dürfen (Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 16 auf Bundestagsdrucksache 18/10604), und auf welche sonstige Art und Weise hat sich das BKA an der Implementierung und Nutzung der neuen Interpol-Gesichtserkennungsdatenbank beteiligt?
Was ist der Bundesregierung über ihre Teilnahme am „EU Internetforum“ darüber bekannt, mit welchen organisatorischen und technischen Verfahren der Austausch zu entfernten „terroristischen“ oder „extremistischen“ Internetinhalten zwischen Internetunternehmen und Strafverfolgungsbehörden (auch deutschen) vorgenommen wird (http://gleft.de/21d), und worin unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Firmen und bei den Behörden (insbesondere Europol) gespeicherte Datensätze inkriminierter Webseiten und Nutzerkonten (bitte angeben, welche Datenbanken außer der Datei „Check the Web“ hierzu bei den Firmen und Behörden existieren)?
Welche einzelnen Arbeiten übernimmt die ohne Teilnahmewettbewerb mandatierte Firma IABG mbH bei der Entwicklung einer European MALE Kampfdrohne (EURODROHNE) zur „Begleitung der deutschen Amtsseite“ hinsichtlich eines „Ergebnismonitoring[s] als Basis für die Erarbeitung nationaler fachtechnischer Positionen und die Vorbereitung von Entscheidungen und nationalen Eigenvalidierungen“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 18/13593,bitte Details zu den Themenkomplexen der fachlichen Begleitung nennen), und welche „fachtechnischen Positionen“ oder „Entscheidungen“ sind diesbezüglich bereits erarbeitet oder vorbereitet worden?
In welchen Vorhaben haben das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst, das Bundesverteidigungsministerium oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in den vergangenen zwei Jahren mit dem Verein „DITS.center e. V.“ zusammengearbeitet, der sich aus Informatikern, Signaltechnikern, ehemaligen Militärs und Geheimdienstlern zusammensetzt und unter anderem Sprachtechnologie an Polizei, Zoll und Einwanderungsbehörden als „Pilotkunden“ vermitteln will (http://dits.center/downloads/11/dits_projects_german.pdf), und in welchem Zusammenhang haben die genannten Behörden (soweit rekonstruierbar) seit 2001 mit dem zeitweise ebenfalls beim „DITS.center e. V.“ organisierten C. K. kooperiert, bei dem es sich allem Anschein nach um den BND-Mitarbeiter C. R. K. handelt, der für das „Amt für Auslandsfragen“ EU-Gelder aus der Sicherheitsforschung zur Entwicklung von Anwendungen zur Sprachbiometrie erhielt (siehe http://gleft.de/20T und Bundestagsdrucksache 14/6667)?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zum Vorhaben der Europäischen Kommission, nunmehr Verhandlungen über ein Abkommen der Polizeiagentur Europol mit Israel zu beginnen (Elfter Fortschrittsbericht „Auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion“, Ratsdokument 13478/17), was vom Europol-Verwaltungsrat zwar bereits genehmigt (ebenda), doch bis zum Inkrafttreten der neuen Europol-Verordnung noch nicht umgesetzt worden ist (ebenda), und inwiefern könnte ein solches Abkommen aus Sicht der Bundesregierung nicht nur am mangelnden Datenschutzniveau Israels scheitern (ebenda) („Angemessenheitsbeschluss“), sondern auch daran, dass hierüber indirekt die israelische Siedlungspolitik in Ostjerusalem anerkannt würde, da Israel dort ein Hauptquartier der Polizei betreibt, mit dem Europol zwangsläufg kooperieren würde („Israel Police touts frst station of its kind in East Jerusalem“, „The Times of Israel“ vom 7. Mai 2017)?
Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung mit der Unterstützung der EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), in dem es um die Veröfentlichung von Studien über potenzielle Gesundheitsgefahren des Unkrautvernichters Glyphosat geht, und aus welchen Gründen tritt die Bundesregierung dafür ein, dass diese Studien, die nach meiner Ansicht wichtige Informationen für die kontrovers geführte Debatte um die Gefahren durch Glyphosat beisteuern könnten, der Öfentlichkeit vorenthalten werden?
Abermals ertranken mehrere Menschen im Mittelmeer, als die libysche Küstenwache ohne Absprache in einen Rettungseinsatz interveniert hat (https://sea-watch.org/en/update-evidencefor-reckless-behavior-of-libyan-coast-guards). Nachdem am 6. November 2017 ein Schlauchboot einen Notruf in internationalen Gewässern aussendete, hatten sich mehrere Schiffe in Zusammenarbeit mit dem verantwortlichen Maritime Rescue. Coordination Center in Rom auf den Weg gemacht. Der Verein Seawatch e. V. beschreibt die Position ca. 30 Seemeilen nördlich von Tripolis (http://gleft.de/117). Menschen hätten sich bereits im Wasser befunden, als das Schiff Sea-Watch 3 eintraf.
Drucksache Nr. pdf 16/69
In mehreren Maßnahmen arbeiten das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesministerium des Innern derzeit zur Grenzsicherung/ Grenzkontrolle mit Tune- sien zusammen (Schriftliche Frage 10/38 der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber vom 25. Oktober 2017). Im Rahmen des „Gesamtansatzes der Ertüchtigungsinitiative für Tunesien“ unterstützt das Bundesministerium der Verteidigung die tunesische Regierung bei der Überwachung der tunesisch-libyschen Grenze. In einem ersten Projekt erfolgte die Überlassung von elektronischen Grenzüberwachungssystemen durch den Rüstungskonzern Airbus Defence and Space, die von der Bundesregie- rung finanziert und an der Grenze zu Libyen eingesetzt werden sollen (Drucksache 18/9262, Frage 24).
Drucksache Nr. pdf 19/133
Was ist dem Bundesinnenministerium über Zielsetzung, Beteiligte und Aktivitäten einer „Surveillance Cooperation Group“ (CSG) bekannt, die sich nach meiner Kenntnis auf EU-Ebene in der „Eropean Surveillance Group“ (ESG), dem „Surveillance Expert Network vor Southeast Europe“ (SENSEE) und der „Working Group on Controlled Delivery“ an der „Versammlung der Regionalgruppen zur verdeckten Observation und Überwachung“ („Assembly of Regional Groups on Surveillance; ARGOS) organisiert, und auf welche Weise beteiligen sich deutsche Behörden an dieser „Surveillance Cooperation Group“?
Was ist der Bundesregierung über die Größenordnung ausländischer Kämpfer in dem ukrainischen neofaschistischen „Asow“-Bataillon bekannt, unter deren mittlerweile aus 2 500 nicht-ukrainischen Angehörigen auch immer mehr deutsche Neonazis beteiligt sein sollen und die unter anderem im Donbass gegen die dortigen Volksrepubliken kämpfen („Deutsche Neonazis in ‚Asow‘- Bataillon, junge Welt vom 13. November 2017; bitte die Anzahl deutscher Kämpfer für die Jahre 2015, 2016 und 2017 darstellen), und was ist der Bundesregierung darüber bekannt, bei welchen einschlägigen Veranstaltungen in der Bundesrepublik Deutschland für die Teilnahme an dem dem ukrainischen Innenministerium unterstellte Bataillon geworben wurde, wozu es heißt, dass dies unter anderem im thüringischen Themar im Sommer dieses Jahres geschehen sein soll (Quelle s. o.)?