Parlamentarische Initiativen
Parlamentarische Initiativen, an denen Andrej Hunko beteiligt ist oder war.
Welche Parlamentarischen Initiativen gibt es?
Fragen an die Regierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Kleine Anfragen
Mit Kleinen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet.
Große Anfragen
Mit Großen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet. Im Gegensatz zu Kleinen Anfragen müssen Große Anfragen auch im Plenum debattiert werden, sofern dies von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird.Anträge
Anträge und Entschließungsanträge mit Beteiligung von Andrej Hunko
Erklärungen
Nach §31 der Geschäftsordnung des Bundestages "kann jedes Mitglied des Bundestages zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf, oder eine kurze schriftliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist".
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass die libysche Küstenwache von der italienischen Marine, die in der EU-Militärmission EUNAVFOR MED eine führende Rolle übernimmt, auch ohne Einrichtung einer offiziellen Seenotrettungsleitstelle (MRCC) über Positionsdaten von Flüchtlingsbooten außerhalb ihrer Hoheitsgewässer informiert wird, damit diese nach Libyen zurückgebracht werden, obwohl Geflüchteten dort Folter, Misshandlungen und Tod drohen (siehe z. B. www.youtube. com/watch?v=HpAQGyp6IcY; „We received the position and we confirmed“, Minute 00:01:14), und was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern an den nach Auffassung des Fragestellers gewaltsamen Übergriffen der libyschen Küstenwache gegen Geflüchtete und Seenotretter der vergangenen Monate (z. B. zuletzt am 6. November 2017, siehe https://sea-watch.org/dramatischerrettungseinsatz-sea-watch-3) libysche Einheiten beteiligt waren, die in der EU-Militärmission EUNAVFOR MED unter anderem von Italien ausgebildet wurden?
Welche Fahndungs- oder Festnahmeersuchen betreffend den katalanischen Ex-Präsidenten Carles Puigedemont sind der Bundesregierung bekannt geworden (bitte hierzu die Kanäle der Übermittlung entsprechender Ersuchen und das Datum des Eingangs nennen), und inwiefern hat die Bundesregierung ihre Ministerien und Behörden veranlasst zu prüfen, ob die Vorwürfe Rebellion, Ungehorsam im Amt sowie Zweckentfremdung öffentlicher Mittel als politische Delikte einzustufen sind, die von dem Straftatenkatalog des europäischen Haftbefehls ausgenommen sind und auch im Falle einer Ausschreibung via Interpol die Statuten der internationalen Polizeiorganisation verletzen würden (bitte, sofern eine solche Prüfung bereits abgeschlossen ist, das Ergebnis mitteilen)?
Nach welchem Verfahren könnten aus Sicht der Bundesregierung internationale Rechtshilfeersuchen türkischer Behörden (insbesondere „Red Notices“ via Interpol) von den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten daraufhin geprüft werden, ob eine Strafverfolgung aus politischen Gründen beabsichtigt ist, damit eine EU-einheitliche Verfahrensweise auf türkische Auslieferungsverfahren gefunden werden kann, und welche aktuellen Vorschläge zur diesbezüglichen Ausgestaltung des Rechtshilfeverkehrs mit der Türkei sind der Bundesregierung auf Ebene der Ratsarbeitsgruppen der Europäischen Union bekannt?
Was kann die Bundesregierung über die Stufen eines Prozesses mitteilen, in den Überlegungen zur Nutzung von Schwachstellen (sogenannten Exploits bzw. Zero Day Exploits) durch Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdienste münden sollen und der ein Verfahren meinen könnte, wie es die US-Regierung für den amerikanischen Geheimdienst NSA vorgeschrieben hat und das dort „Vulnerabilities Equities Process“ heißt („Außenministerium will Internet sicherer machen, BND nicht“, ZEIT Online vom 9. Oktober 2017), und welche Kriterien müssten aus Sicht der Bundesregierung beispielsweise erfüllt sein, damit entschieden würde, dass eine gefundene Schwachstelle lieber nicht durch die Behörden ausgenutzt wird, sondern die Hersteller und Betreiber der Systeme gewarnt werden, damit sie diese schließen können?
Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Menschenrechtskommissars des Europarates, Nils Muizniek, der eine unabhängige und effektive Untersuchung von Vorwürfen „unverhältnismäßiger“ Polizeigewalt beim Referendum über die Unabhängigkeit Kataloniens fordert (http://gleft.de/1VO), und aus welchem Grund sperrt sie sich zu bewerten, ob der Polizeieinsatz in Katalonien, bei dem bis zu 1 000 Personen verletzt worden sein sollen, aus ihrer Sicht dem Kriterium der Angemessenheit des Einsatzes staatlicher Gewaltmittel genügte oder nicht, wozu ein Regierungssprecher in der Bundespressekonferenz erklärte, dass Spanien ein demokratischer Staat sei und Diskussionen zur Bewertung des Einsatzes deshalb dort geführt werden müssten, ein Journalist aus meiner Sicht allerdings zu recht anmerkt, dass dies gegenüber der Türkei oder Russland sehr wohl praktiziert würde (http://gleft.de/1VN)?
Was ist der Bundesregierung aus ihrer Mitarbeit in der EU-Militärmission EUNAVFOR MED oder der NATO bzw. Missionen der Grenzagentur Frontex bzw. aus sonstigen Aufklärungserkenntnissen darüber bekannt, wer für das Versenken eines Öltankers der Krim verantwortlich ist, der nach Medienberichten von der libyschen Küstenwache leckgeschossen wurde, die unter Führung der von der Europäischen Union unterstützten „Einheitsregierung“ steht („Crimean tanker hit by coast guard reported capsized?“, Libya Herald vom 9. Oktober 2017), und was weiß die Bundesregierung darüber, welche deeskalierenden oder eskalierenden Techniken zum Anhalten und Durchsuchen verdächtiger Schiffe der libyschen Küstenwache im Rahmen von Ausbildungsmaßnahmen in EUNAVFOR MED, der NATO oder der Grenzagentur Frontex vermittelt werden?
Inwiefern hat sich die unter anderem im Verfassungsschutzbericht 2016 geäußerte Annahme bestätigt, dass „staatliche russische Stellen“ vor der Bundestagswahl 2017 versuchten, „verstärkt Einfluss auf Parteien, Politiker und die öffentliche Meinung zu nehmen“ (bitte keine Annahmen oder Hinweise, sondern nur Belege oder Beweise aufführen), und welche attribuierten oder nicht attribuierten Cyberbedrohungen (etwa Hackerangriffe, Datendiebstähle oder Leaks) hat es im Zusammenhang mit der Bundestagswahl gegeben?
Welche Fragen untersuchen die Studien hinsichtlich der Entwicklung der Kampfdrohne „Europä- isches MALE RPAS“ („Eurodrohne“), in deren Zusammenhang die Industrieanlagen Betriebsgesellschaft mbH und das Deutsche Luft- und Raumfahrzentrum mit 7,3 Mio. Euro ausgestattet wurden (Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 18/13346), und inwiefern trifft es, wie von der Rüstungsorganisation OCCAR berichtet, zu, dass ohne einen entsprechenden Beschluss bereits an der Vorbereitung der Entwicklungsphase einer zweimotorigen Turboprop-Konfiguration der „Eurodrohne“ gearbeitet wird, die der Definitionsphase folgen soll (www.occar.int/449)?
Mit welchen Behörden, Instituten oder Firmen haben sich Bundesbehörden im 3. Quartal dieses Jahres an Treffen beteiligt, bei denen der Zugang von Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdiensten zu verschlüsselten Inhalten der Telekommunikation behandelt wurde (bitte die Treffen und die daran teilnehmenden Behörden, Institute oder Firmen aufschlüsseln), und welche Maßnahmen oder Anregungen wurden dort beschlossen?
Wie erklärt die Bundesregierung die Unterschiede in ihren Aussagen zur „Skalierung der Bewaffnung“ ihrer geplanten Kampfdrohnen, wozu es im Februar 2016 hieß, diese „soll dadurch erreicht werden, dass Munition unterschiedlicher Größe bzw. Eignung mitgeführt wird und ausgewählt werden kann“ (Bundestagsdrucksache 18/7725, Frage 17), während im August 2017 davon die Rede ist, es sollen nicht mehrere Typen, sondern nur eine Munition mitgeführt werden, die eine „Wirkladung mit skalierbaren Effekten“ enthält (Bundestagsdrucksache 18/13346, Frage 4), und welche der gewünschten Fähigkeiten dieser Munition (hohe Präzision, kleine Wirkladung mit skalierbaren Effekten, unmittelbare Kontrolle, Steuerung der Waffe durch Waffenbediener, Modifikation der Auftreffzeitpunktes, Möglichkeit zum Bekämpfungsabbruch) wurde auch bei den anderen Raketen oder Lenkbomben, die bei der Erstellung der Lösungskonzepte, die letztlich zu Auswahlentscheidung der G-HERON P führten, festgestellt (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 8/177 der MdB Inge Höger vom 29. August, bitte der jeweiligen Munition die vorhandenen/fehlenden Fähigkeiten zuordnen)?