Persönliche Erklärung zur Abstimmung über ein Selbstbestimmungsgesetz
Persönliche Erklärung von Andrej Hunko, Fraktion DIE LINKE, nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu den Abstimmungen über zwei Gesetzentwürfe (Drucksachen 19/20048 und 19/19755) zur Ersetzung des "Transsexuellengesetzes" durch ein Selbstbestimmungsgesetz.
Ich habe heute im Bundestag für die beiden Gesetzentwürfe zur Abschaffung des diskriminierenden „Transsexuellengesetzes“ (TSG) und dessen Ersetzung durch ein Selbstbestimmungsgesetz gestimmt. Es wäre ein wichtiges Zeichen für die umfassende geschlechtliche Selbstbestimmung gewesen, endlich das TSG zu überwinden und damit die Menschenrechte von Trans*-Personen zu stärken. Leider hat sich die SPD wieder einmal auf den Koalitionszwang berufen und diesen Schritt verhindert, obwohl es eine rechnerische Mehrheit für das Vorhaben gibt.
Kinderbetreuung in schwierigen Zeiten
Liebe Beschäftigte der Kindertageseinrichtungen, zum heutigen „Tag der Kinderbetreuung“ möchten wir Ihnen unsere Anerkennung für die von Ihnen in dieser schwierigen Zeit geleistete Arbeit ausdrücken. Unterstützung der Schwächsten in unserer Gesellschaft ist uns – und unserer Partei insgesamt – ein besonderes Anliegen. Dazu gehören natürlich die Kinder im Kita-Alter, deren gutes Aufwachsen Sie mit viel Engagement unterstützen. Schon vor Corona waren Ihre Arbeitsbedingungen oftmals von viel Stress und unterschiedlichsten Überlastungen gekennzeichnet, für die – im Vergleich zu anderen Berufen ohne eine solche gesellschaftliche Bedeutung und ohne solche Belastung – noch immer nicht angemessen bezahlt wird.
Das Corona-Jahr hat viele Aspekte verschärft: Viele von Ihnen, die als Angehörige von Risikogruppen eingestuft wurden, konnten ihre Arbeit nicht ausüben oder nicht in der Form im direkten Kontakt mit Kindern, wie das eigentlich zu dem Beruf gehört, für den Sie sich entschieden haben. Die meisten von Ihnen haben aber trotz Sorgen um die eigene Gesundheit dazu beigetragen, die Arbeit an den Kindertagesstätten aufrecht zu erhalten, auch wenn diese nicht dem Normalbetrieb entsprechen konnte.
Social Distancing der EU beenden
„Merkel betreibt auf EU-Ebene weiter Social Distancing. Durch ihr physisches Fernbleiben vom EU-Sozialgipfel in Porto unterstreicht sie wieder einmal den niedrigen Stellenwert, den soziale Fragen für die Bundesregierung in der EU haben. Dabei müsste die EU endlich die Bekenntnisebene verlassen und verbindliche soziale Mindeststandards setzen", erklärt Andrej Hunko, stellvertretender Vorsitzender und europapolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des heute im portugiesischen Porto startenden EU-Sozialgipfels. Hunko weiter:
„Die 2017 in Göteborg verabschiedete ,Soziale Säule' der EU war ein gutes Bekenntnis zu sozialeren Zielen, blieb aber ein sozialpolitisches Placebo. Der neue Aktionsplan der Kommission ist eine positive Absichtserklärung, mehr nicht. Es genügt nicht, positive Ziele für mehr Arbeitsplätze und weniger Arbeit zu formulieren. Wir brauchen effektive und verbindliche Maßnahmen für die Umsetzung. Es ist zu erwarten, dass es wieder einmal bei Bekenntnissen bleiben wird, weil die Regierungen Unternehmensinteressen vor die sozialen Rechte der Beschäftigten stellen.
Persönliche Erklärung zur Abstimmung über die Rücknahme von Grundrechtseinschränkungen für Geimpfte, Genesene und Getestete
Persönliche Erklärung von Andrej Hunko, Fraktion DIE LINKE, nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Abstimmung über eine Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV), Drucksachen 19/29257, 19/29397:
Ich habe bei der heutigen o. g. Abstimmung im Bundestag mit JA gestimmt. Dazu bewogen hat mich die folgende Abwägung:
- Diverse Grundrechte wurden mit der Begründung eingeschränkt, das Infektionsgeschehen des Coronavirus SARS-CoV2 einzudämmen. Grundlage hierfür war die Tatsache, dass Menschen das Virus übertragen können. Dies gilt nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen für vollständig Geimpfte und für jene, die eine natürliche Immunität durch Infektion aufgebaut haben, zumindest für einen erheblichen Zeitraum nur noch in einem zu vernachlässigendem Ausmaß.
- Die durch das Grundgesetz garantierten Grundrechte sind kein Privileg, das vom Staat nach eigenen Erwägungen gewährt wird. Sie können lediglich in einer Ausnahmesituation begründet eingeschränkt werden, wenn dies verhältnismäßig ist und wenn die Maßnahmen geeignet sind. Dies ist im genannten Fall nicht mehr gegeben. Deshalb müssen die Einschränkungen zurückgenommen werden.
Bei der Rüstungslobby knallen heute die Sektkorken – und in aller Welt morgen die Waffen
Zur heutigen finalen Abstimmung des EU-Parlaments zur Einrichtung eines Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) erklären Özlem Alev Demirel (DIE LINKE), stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Sicherheit und Verteidigung des Europäischen Parlaments (SEDE), und Andrej Hunko, europapolitischer Sprecher und Stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag:
Laut Artikel 41 Absatz 2 des EU-Vertrages dürfen EU-Gelder nicht für militärische Maßnahmen verwendet werden. Um diesen Rüstungsfonds trotzdem aufzustellen, hat sich die EU-Kommission einen Trick einfallen lassen: Die Gelder werden als Wettbewerbsförderung oder Industriepolitik ausgegeben.
Özlem Demirel erklärt dazu:
„Das ist eine Farce: Der EVF dient als Anschubfinanzierung für gigantische und neuartige Rüstungsprojekte der EU. Es ist davon auszugehen, dass mit dem EVF größeres, schnelleres und ‚intelligenteres‘, also KI-gestütztes Kriegsgerät wie beispielsweise das umstrittene Future Combat Air System (FCAS) oder die Eurodrohne, finanziert werden sollen. Die Kommission trickst nicht nur, auch mangelnde Transparenz und fehlende Kontrolle des EU-Parlaments kommen bei diesem Konstrukt hinzu.“
Andrej Hunko fügt hinzu:
„Eine weitere Militarisierung der EU muss verhindert werden. Der Rüstungsindustrie Milliarden in den Rachen zu werfen, ist politisch falsch, nicht zuletzt auch weil diese Gelder zur Bewältigung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Krise fehlen. Stattdessen werden mit Kriegsgerät Gewalt und Kriege weiter befeuert. Neben der politischen Kritik bleibt auch die fragwürdige Rechtsgrundlage des EVF. Die Linksfraktion im Bundestag wird deshalb gegen den EVF klagen.“
Solidarität mit der HDP - gegen die Kriminalisierung des Kobane-Widerstands!
Am 26. April hat in Ankara ein mutmaßlich politisch motivierter Prozess gegen 108 kurdische Oppositionspolitiker:innen begonnen, darunter führende Vertreter:innen und Abgeordnete der HDP. Im Oktober 2014 hatte die HDP dazu aufgefordert die legitimen Proteste in Solidarität mit dem Widerstand in Kobane gegen den „Islamischen Staat“ zu unterstützen. Jetzt, Jahre später, werden sie für die gewaltsamen Zusammenstöße verantwortlich gemacht, die während der Proteste auftraten, und werden auf dieser Grundlage des Terrorismus beschuldigt.
Zu dieser Zeit haben überall Menschen gegen den Angriff des IS auf die Stadt Kobani demonstriert und gegen die anhaltende Unterstützung des IS durch das türkische Regime. Seit Jahren fordert die HDP eine parlamentarische Untersuchung, um Licht ins Dunkel zu bringen, was zu der Gewalt auf den Demonstrationen führte, aber die regierende AKP von Präsident Erdoğan hat dies stets abgelehnt.