Parlamentarische Initiativen
Parlamentarische Initiativen, an denen Andrej Hunko beteiligt ist oder war.
Welche Parlamentarischen Initiativen gibt es?
Fragen an die Regierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Kleine Anfragen
Mit Kleinen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet.
Große Anfragen
Mit Großen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet. Im Gegensatz zu Kleinen Anfragen müssen Große Anfragen auch im Plenum debattiert werden, sofern dies von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird.Anträge
Anträge und Entschließungsanträge mit Beteiligung von Andrej Hunko
Erklärungen
Nach §31 der Geschäftsordnung des Bundestages "kann jedes Mitglied des Bundestages zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf, oder eine kurze schriftliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist".
Über welche UN-Organisationen und andere internationale Organisationen wie das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) werden nach Kenntnis der Bundesregierung die kürzlich um 50 Millionen Euro aufgestockten EU-Soforthilfen für Venezuela („Venezuela: EU stockt Soforthilfe um 50 Millionen EUR auf“, europa.eu, 27. März 2019) umgesetzt (bitte aufschlüsseln, welche Summen von welchen Organisationen umgesetzt werden und ob diese Hilfen innerhalb oder außerhalb Venezuelas eingesetzt werden), und auf welche konkreten „Einschränkungen durch das Regime“ bezieht sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine mündliche Frage 52 in der Fragestunde am 13. März 2019 (Plenarprotokoll 19/85), aufgrund derer die Vereinten Nationen in Venezuela laut Bundesregierung nicht ausreichend Hilfe leisten können und die der Grund seien, weshalb die Bundesregierung die versprochenen 5 Millionen Euro für humanitäre Hilfe nicht den UN-Strukturen vor Ort zur Verfügung stelle?
Was kann die Bundesregierung über Inhalte einer Vereinbarung des Zentrums für Krisenfrüherkennung bei der Bundeswehr mit dem strategischen NATO-Kommando Allied Command Transformation mitteilen (http://gleft.de/2GT), und welche Beiträge sollen die deutschen Teilstreitkräfte bzw. die NATO als Beteiligte dieses Abkommens hierfür erbringen?
Was ist der Bundesregierung zu Plänen bekannt, dass das ATLAS-Netzwerk europäischer Spezialeinheiten, das nunmehr über ein Sekretariat im Anti-Terror-Zentrum ECTC der Polizeiagentur Europol in Den Haag verfügt, nach einer Prüfung eines etwaigen Bedarfs weiter ausgebaut werden könnte (Ratsdokument 5562/19), und welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob das Netzwerk eigene Kapazitäten entwickeln sollte (beispielsweise Ausrüstung beschaffen, eigene Trainingseinrichtungen betreiben, zum Exzellenzzentrum ausgebaut werden)?
Welche Schlüsse für die Einhaltung demokratischer Standards bei den Präsidentschaftswahlen in der Ukraine am 31. März und am 21. April 2019 zieht die Bundesregierung aus Fällen von Einschränkungen der Pressefreiheit (siehe www. amnesty.de/jahresbericht/2018/ukraine) und Verfolgungen von Journalistinnen und Journalisten sowie zivilgesellschaftlichen Aktivistinnen und Aktivisten seitens der ukrainischen Regierung, Staatsanwaltschaft und anderer offizieller Behörden der Ukraine (Ruslan Kotsaba, Anatolij Scharij, Vesti Ukraine, News One und andere), und inwiefern teilt sie diesbezüglich die Einschätzung des am 12. März 2019 veröffentlichten Berichts „Civic space and fundamental freedoms ahead of the presidential, parliamentary and local elections in Ukraine in 2019 – 2020“ des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, in der Ukraine herrsche im Vorfeld der Wahlen eine „Atmosphäre der Einschüchterung“ (siehe www.ohchr.org/Documents/Countries/UA/CivicSpaceFundamentalFreedoms2019-2020.pdf, Seite 5, Punkt 16)?
Ist die Bundesregierung weiterhin der Ansicht, dass der von ihr als Präsident Venezuelas anerkannte Präsident der Nationalversammlung, Juan Guaidó, die Anwendung von Gewalt zur Lösung des Konfliktes „strikt ablehnt“ (Plenarprotokoll 19/79, Seite 9241), nachdem dieser in Anlehnung an die Drohungen von US-Präsident Donald Trump davon gesprochen hat, dass „alle Optionen auf dem Tisch“ lägen („Guaidó: Debemos tener abiertas todas las opciones para lograr la liberación“, https://elpais.com, 25. Februar 2019), und wiederholt ins Spiel gebracht hat, auf Grundlage des Artikels 187 der Verfassung Venezuelas eine US-Militärintervention in Venezuela zu „autorisieren“ („Guaidó verbreitet Durchhalteparolen und bringt eine Militärmission aus dem Ausland ins Spiel“, www.heise.de, 10. März 2019), und inwieweit sieht die Bundesregierung, deren Unterstützung für Guaidó laut dem Bundesminister des Auswärtigen, Heiko Maas, „unumstößlich“ ist („Ohne kritische Presse keine freie Demokratie“, www. tagesspiegel.de, 9. März 2019), diese Aussagen im Konflikt mit ihrem proklamierten Ziel, eine friedliche Lösung der Krise in Venezuela zu erreichen?
Was hält die Bundesregierung konkret davon ab, den in Venezuela aktiven Strukturen der Vereinten Nationen die für humanitäre Hilfe versprochenen 5 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen (Plenarprotokoll 19/82, Seite 9577), und welche konkreten Anfragen der Bundesregierung an die Regierung Venezuelas, humanitäre Hilfe zu leisten, wurden von dieser seit Anfang 2018 abgelehnt (bitte Datum von Anfrage und Ablehnung sowie Begründung angeben)?
Seit wann genau (Datum) ist der Bundesregierung bzw. „Engagement Global – Servicestelle Kommunen in der Einen Welt“ bekannt, dass über das Projekt „Straße für alle – Partizipative Planung einer Stadtstraße in Lwiw (Ukraine)“ die Umgestaltung der Stepan-Bandera-Straße gefördert wird bzw. werden sollte (Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 63, Plenarprotokoll 19/82, Seite 9620), und inwieweit hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden dieser Information darauf hingewirkt, dass eine andere Straße ausgewählt wird (bitte begründen)?
Wie viele Abfragen haben das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei und die Landeskriminalämter im gesamten Jahr 2018 mithilfe des Gesichtserkennungssystems (GES) des BKA vorgenommen, und wie viele Personen wurden dabei identifiziert (bitte wie die Statistik in Bundestagsdrucksache 19/1261, Frage 14, beantworten)?
Mit welchen Mitteln unterstützen die Bundesregierung sowie die durch die Bundesregierung geförderten Stellen wie „Engagement Global“ und „Servicestelle Kommunen in der Einen Welt“ das Projekt der Umgestaltung der StepanBandera-Straße (Wuliza Stepana Bandery) in Lwiw (Ukraine), (siehe https://city-adm.lviv.ua/video/watch/232615-211218)?
Welche Schwerpunkte wird die Bundesregierung im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen im Rahmen ihres Vorsitzes des Sanktionsausschusses zu Libyen und als Kofederführung zu „Libyen/Sanktionen“ einbringen bzw. verfolgen, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Freigabe der in Malta festgesetzten Fregatte „Al Hani“ für Einsätze durch die libysche Marine bzw. Küstenwache (vergleiche die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 43 des Abgeordneten Dr. Diether Dehm auf Bundestagsdrucksache 19/5815)?