Parlamentarische Initiativen
Parlamentarische Initiativen, an denen Andrej Hunko beteiligt ist oder war.
Welche Parlamentarischen Initiativen gibt es?
Fragen an die Regierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Kleine Anfragen
Mit Kleinen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet.
Große Anfragen
Mit Großen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet. Im Gegensatz zu Kleinen Anfragen müssen Große Anfragen auch im Plenum debattiert werden, sofern dies von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird.Anträge
Anträge und Entschließungsanträge mit Beteiligung von Andrej Hunko
Erklärungen
Nach §31 der Geschäftsordnung des Bundestages "kann jedes Mitglied des Bundestages zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf, oder eine kurze schriftliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist".
Aus welchen Gründen verzichtet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz darauf, zur angeblich nicht möglichen Aufklärung der Route des „Hubschrauberrundfluges“ des Bundesministers Heiko Maas, der nach israelischen und deutschen Medienberichten über den von Israel besetzten palästinensischen Gebieten stattfand, den Minister selbst zu befragen, zumal dieser „der Sache nach“ ohnehin mit der Beantwortung meiner mehrfachen Nachfragen zu der Angelegenheit befasst war (Bundestagsdrucksache 19/3367, Frage 11) und aus meiner Sicht auch Erinnerungen an die Topgraphie des überflogenen Gebietes oder die Erläuterungen der Justizministerin Ayelet Shaked haben sollte, und sofern der Bundesminister doch befragt wurde, was hat dieser zu der Route mitgeteilt?
Abgeordneter Andrej Hunko (DIE LINKE.) Inwiefern nutzen auch Bundesbehörden „Internet- Täterfallen“ oder vergleichbare Methoden, die im Bereich der informationstechnischen Überwachung und Netzwerkforensik mit der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung oder Entschlüsselung digitaler Kommunikation einhergehen und „immer neue und größer werdende Überwachungslücken“ stopfen sollen, wozu es nach Angaben des Berliner Senats im Nachgang zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (vermutlich ist jenes vom 20. April 2016; AZ 1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09 gemeint) eine Abstimmung auf Bundesebene geben soll (Abgeordnetenhaus Berlin, Bundestagsdrucksache 18/0936 vom 16. März 2018; bitte die einzelnen Maßnahmen einer solchen „Internet-Täterfalle“ erläutern), und in wie vielen Fällen wurden „Internet-Täterfallen“ bzw. vergleichbare Methoden in den letzten fünf Jahren eingesetzt (bitte nach Jahren und Bundesbehörden aufschlüsseln)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass die US-Luftwaffe mit ihren Drohnen des Typs „Global Hawk“ von Sigonella/Sizilien über deutschen Luftraum fliegend nicht nur den vom Verteidigungsministerium genehmigten Korridor (vgl. Bundestagsdrucksache 18/7706) über Hamburg Richtung Ostsee benutzen, sondern auch über das Ruhrgebiet zur Barentsee fliegen (http://gleft.de/2k3), und welche Flüge von US- Drohnen außerhalb des unter anderem in der Bundestagsdrucksache 18/7706 gegenständlichen Korridors über den Bundesländern Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben bereits stattgefunden (bitte das Datum und die Kennzeichnung des unbemannten Luftfahrzeugs nennen)?
Aus welchen 28 häufigsten Ländern stammten die 130 Fahndungsnotierungen, zu denen Interpol seit dem 1. Januar 2014 einen Verstoß gegen Artikel 3 der Statuten (Missbrauch zur politischen Verfolgung) mitgeteilt hat (Plenarprotokoll 19/41, Frage 37; bitte möglichst auch die Zahlen der korrigierten Notierungen zu den einzelnen Ländern in Bezug setzen), und aus welchen Ländern stammen die fünf Fahndungsnotierungen, die das Bundeskriminalamt nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Justiz und dem Auswärtigem Amt trotz der Mitteilung von Interpol als nationale Ausschreibung in das INPOL-System übernommen hat?
Was ist der Bundesregierung zu Einzelheiten bekannt, welche möglichen technischen und organisatorischen Möglichkeiten für eine vertiefte Zusammenarbeit der geheimdienstlichen Counter Terrorism Group (CTG) mit der Polizeiagentur Europol identifiziert worden sind, die nach meiner Kenntnis auf dem Rat für Justiz und Inneres am 4. Juli 2018 in Luxemburg behandelt wurden und bei denen es sich um den Einsatz von Software zur Gesichtserkennung, irreguläre Migration und die Entfernung von Internetinhalten handelt (bitte die drei Kooperationsfelder erläutern), und wie wird sich die Bundesregierung hierzu positionieren?
Aus welchen Gründen können aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich der bundespolizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe in Ägypten, die sich auf die grenzpolizeilichen Bereiche der Grenzkontrolle/-überwachung sowie der Dokumenten- und Urkundensicherheit sowie der Luftsicherheitskontrolle erstreckt, „mit Blick auf den noch nicht abgeschlossenen Abstimmungsprozess (…) zu den Inhalten der Bedarfsliste“ – für die technische Ausstattung und damit verbundene Schulungsmaßnahmen – „keine Angaben gemacht werden“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/2792, bitte eine justiziable Fundstelle für die rechtliche Begründung der Nichtauskunft und wenigstens das mögliche Ende der Prüfungen mitteilen), und welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung zur deutschen Unterstützung der „maritimen Aufgaben der ägyptischen Grenzpolizei“ machen (bitte Details zu den „Maßnahmen der Einsatzmobilität“ und die „unter anderem“ gelieferten Streifenfahrzeuge für den Küstenbereich mitteilen)?
In wie vielen anderen Fällen haben das Auswärtige Amt und das Bundesamt für Justiz wie beim ägyptischen Staatsangehörigen Ahmed Mansour in den letzten fünf Jahren entgegen einer Mitteilung des Interpol-Generalsekretariats mit der Bitte um Fahndungslöschung wegen Verstoßes gegen Artikel 3 (Missbrauch von Interpol zur politischen Verfolgung) „keine Bedenken“ hinsichtlich einer weiteren Ausschreibung zur Festnahme und Speicherung in Datenbanken angemeldet (http://gleft.de/2iS, http://gleft.de/2iR, bitte, sofern möglich, für das Auswärtige Amt und das Bundesamt für Justiz getrennt darstellen), und wie viele Personen wurden anschließend tatsächlich in Deutschland festgenommen, obwohl Interpol bei diesen eine politische Verfolgung vermutete?
Aus welchem Anlass bzw. nach Rücksprache mit welchen ausländischen Behörden hat die deutsche Küstenwache auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern am 23. Mai 2018 das Schiff „Al Awda“ der aus Norwegen gestarteten „Freedom Flotilla“ vor dem Einlaufen in Kiel in internationalen Gewässern geentert (http://gleft.de/2gC), die Passdokumente aller Personen an Bord eingesammelt, die Personendaten aller Anwesenden aufgenommen sowie den Reiseweg bzw. die geplanten anzulaufenden Häfen sowie Informationen zu begleitenden Booten erfragt, und an welche nationalen und internationalen Behörden werden die erhobenen Daten zur Speicherung und/oder Verarbeitung weitergegeben?
Inwiefern handelt es sich bei dem auf Twitter ver- öffentlichten Statement des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (http://gleft.de/ 2g0) zu einer unangemeldeten Versammlung vor dem Haus des leitenden niedersächsischen Staatsschutzbeamten Olaf H. in Hitzacker, wonach die Teilnehmenden „Angriffe“ verübt hätten und diese Art von „Gewalt gegen Polizisten und ihre Familien“ zu verurteilen sei, um die Privatmeinung des Ministers bzw. gibt die Meinung des Ministeriums oder der Bundesregierung wieder, und worin bestanden diese vom Ministerium auf Twitter behaupteten „Angriffe“ und „Gewalt“ der Kundgebung im Einzelnen, aus der heraus ausweislich eines nun veröffentlichten Videos (http://gleft.de/ 2g1) lediglich Lieder auf öffentlichem Straßenland gesungen und zwei Wimpel an einem an der Straße liegenden Nebengebäude des Wohnhauses des Beamten befestigt wurden, dem zum Trotz die Teilnehmenden dieser Versammlung nach deren Berichten zusammengeschlagen und sogar am Boden liegend noch von dem Beamten H. getreten wurden (http://gleft.de/2g2)?
Unter welchen Umständen bleibt aus Sicht der Bundesregierung bei Flugzeugen und Schiffen auf hoher See und in Küstengewässern von Drittstaaten (analog: internationale/ hoheitliche Lufträume) die deutsche Hoheitsgewalt erhalten oder nicht erhalten, da diese „quasi ihr eigenes Hoheitsgebiet mitbringen“ (Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, 80. EL Juni 2017, Artikel 83 Randnummer 52), und inwiefern ist nach Aufassung der Bundesregierung das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Hirsi, dass ein italienisches Schiff auf hoher See italienisches Territorium darstellt (vergleiche Seite 5 Urteilsbegründung: „18. Article 4 of the Navigation Code of 30 March 1942, as amended in 2002, provides as follows: ,Italian vessels on the high seas and aircraft in airspace not subject to the sovereignty of a State are considered to be Italian territory‘“), für deutsche Schiffe und Flugzeuge übertragbar?