Pressemitteilungen
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„Es ist nicht hinnehmbar, dass der polizeiliche Einsatz von Gesichtserkennung nur durch Zufall öffentlich wird. Die Technik unterliegt strengen Regelungen zum Datenschutz, das muss auch für Europol und Interpol gelten“, kritisiert der europapolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, Andrej Hunko.
Die EU-Polizeiagentur Europol und die internationale Polizeiorganisation Interpol nutzen Gesichtserkennung zur Suche nach „ausländischen Kämpfern“. Zum Einsatz kommt Technik, die in Ermittlungen zu Kinderpornografie beschafft wurde. Eine bei Interpol neu errichtete biometrische Datenbank enthält mehr als 120.000 Lichtbilder. Die Interpol-Zentralbüros der Mitgliedstaaten sollen jetzt weitere Fotos hochladen. Interpol verarbeitet auch öffentliche Quellen im Internet.
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„Die Haftbefehle bei Interpol werden auf einen möglichen Verstoß gegen die Interpol-Statuten überprüft. Das haben wir immer gefordert. Allerdings greift das Verfahren zu kurz: Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass auch Fahndungen zur Aufenthaltsermittlung einbezogen werden. Diese können von Regierungen ebenfalls zur politischen Verfolgung instrumentalisiert werden“, kritisiert der europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Andrej Hunko.
Zur Überprüfung des „Fahndungsaltbestands“ hat Interpol eine Arbeitsgruppe eingerichtet, an der sich neben dem Bundeskriminalamt auch Behörden aus der Slowakei, Kroatien, Schweden und der Ukraine beteiligen. Zuerst werden die 3.700 auf der Interpol-Webseite veröffentlichten „Rotecken“ durchgesehen.
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"The German government must immediately gain access to the US air force base in Ramstein and find out whether it is being used for the drone war in Asia and Africa, which is contrary to international law. We have been calling for this for years. I am glad that the Higher Administrative Court in Münster now also has doubts as to whether the deployment practice in Ramstein complies with international humanitarian law", explains Andrej Hunko, member of the Bundestag.
In the "Bin Ali Jaber v Germany" case, the Higher Administrative Court ruled in favour of three plaintiffs from Yemen on decisive points. The German Government must urge the USA to comply with international law when using its Ramstein military base. The Foreign Office had always rejected this obligation and declared that there was "no reason to assume that the provision of the Ramstein Air Force Base could be an aiding and abetting of an international crime or itself an international crime".
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„Die Europäische Kommission hat einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, um Internetfirmen zu noch mehr und noch schnelleren Löschungen zu zwingen. Wir lehnen das ab, denn die darin geforderten Uploadfilter für bereits entferntes Material stellen einen nie dagewesenen Eingriff in die Freiheit des Internet dar. Das BKA darf sich an solchen Technologien auch nicht für Tests beteiligen“, erklärt der europapolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, Andrej Hunko.
Zur Verwaltung von Meldungen an Internetfirmen betreibt Europol eine „Internet Referral Management Application“ (IRMA). Die Datenbank soll dabei helfen zu erkennen, welche Accounts oder Inhalte bereits zur Entfernung gemeldet wurden, sodass eine zweite Meldung nicht mehr nötig ist. Einige Internetinhalte werden von Polizei- oder Geheimdiensten beobachtet und sollen deshalb online bleiben. IRMA dient deshalb zur Abstimmung, damit diese im Rahmen der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr genutzt werden können. Das Bundeskriminalamt nimmt jetzt an einem Probebetrieb von IRMA teil.
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„Die Bundesregierung muss sich umgehend Zugang zur US-Luftwaffenbasis in Ramstein verschaffen und aufklären, ob dieser für den völkerrechtswidrigen Drohnenkrieg in Asien und Afrika genutzt wird. Diese Forderung haben wir seit Jahren erhoben. Ich bin erleichtert, dass nun auch das Oberverwaltungsgericht in Münster Zweifel hegt, ob die Einsatzpraxis in Ramstein dem humanitären Völkerrechts genügt“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko.
Das OVG gab im Fall „Bin Ali Jaber gegen Deutschland“ drei Klägern aus dem Jemen in entscheidenden Punkten Recht. Die Bundesregierung müsse die USA darauf drängen, bei der Nutzung ihrer Militärbasis Ramstein das Völkerrecht einzuhalten. Die Bundesregierung hatte diese Verpflichtung stets zurückgewiesen und erklärt, es bestehe „keine Veranlassung, davon auszugehen, dass die Überlassung des Luftwaffenstützpunktes Ramstein eine Beihilfe zu einem völkerrechtlichen Delikt oder selbst ein völkerrechtliches Delikt sein könnte“.
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„Im Sommer startet das Drohnenprogramm der NATO in Sizilien. Abermals gibt die Bundesregierung Hunderte Millionen für die Anschaffung von Riesendrohnen aus. Die ‚Global Hawk‘ sollen über Russland spionieren und sind damit geeignet, die Osterweiterung der NATO weiter zu eskalieren“, warnt der europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Andrej Hunko.
Im Rahmen des NATO-Programms „Alliance Ground Surveillance“ (NATO AGS) werden fünf Drohnen des Typs „Global Hawk“ in Sigonella/ Sizilien stationiert. Sie wiegen rund 15 Tonnen und fliegen in einer Höhe von 18.000 Metern. Die Drohnen befördern ein optisches und radarbasiertes Aufklärungsmodul des Herstellers Northrop Grumman. Ein Erstflug des ersten „Global Hawk“ ist für das dritte Quartal 2019 geplant. Die Bundesregierung gehört zu den größten Beitragszahlern des Programms (USA: 42 Prozent, Deutschland: 33 Prozent, Italien: 15 Prozent). Die Bundeswehr stationiert 122 Soldatinnen und Soldaten in Sizilien, 76 sind bereits vor Ort.
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„Die Ausweisung des deutschen Botschafters Daniel Kriener aus Venezuela ist sehr bedauerlich. Diplomatische Gesprächskanäle sind in Konfliktsituationen wie der aktuellen immer von großer Bedeutung“, erklärt Andrej Hunko, europapolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Hunko weiter:
„Die Ausweisung ist aber auch eine Folge davon, dass die Bundesregierung mit der Anerkennung Juan Guaidós als Präsident Venezuelas völkerrechtliche Grundregeln verletzt hat. Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben dies nahelegt, die Bundesregierung hat das Gutachten bislang jedoch nicht ernst genommen. Auch im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen ist klar geregelt, dass Diplomaten sich nicht in die inneren Angelegenheiten des Empfangsstaates einmischen dürfen.
Es ist auffällig, dass das Auftreten des deutschen Botschafters bei der Rückkehr Guaidós nach Caracas wesentlich weniger zurückhaltend war, als das der Botschafter aus anderen EU-Ländern. Außenminister Heiko Maas trägt die politische Verantwortung für diese Eskalation.
Wir fordern die Bundesregierung auf, zu den diplomatischen Gepflogenheiten auf Basis des Völkerrechts zurückzukehren. Hierfür ist die absurde Anerkennung Guaidós als Präsident Venezuelas zurückzunehmen.“
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„Macrons Text manifestiert erneut die Ideenlosigkeit der EU-Eliten angesichts der multiplen Krisen der Europäischen Union. Neben blumiger Prosa finden sich die üblichen imperialen Ambitionen, die als Lösungen präsentiert werden: Aufrüstung, Abschottung und verschärfter Wettbewerb“, erklärt Andrej Hunko, europapolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zum Brief des französischen Präsidenten Emmanuel Macron an die Bürgerinnen und Bürger Europas. Hunko weiter:
„Den Renationalisierungstendenzen in vielen Mitgliedstaaten setzt Macron einen EU-Nationalismus entgegen. Durch Abschottung der Außengrenzen und erhöhte Militärausgaben will er die EU zusammenhalten und fit machen, um als Großmacht auf dem globalen Parkett mitzuspielen. Denn Europa - gemeint ist die EU - sei ,keine Macht zweiten Ranges'. Sein Brief atmet den Geist der Konfrontation, nicht der internationalen Kooperation.
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„Die Vorstöße zur schnellen Herausgabe elektronischer Beweismittel haben weitreichende Auswirkungen auf die Telekommunikation und dürfen nicht voreilig verhandelt werden. Die Bundesregierung muss deshalb beim Rat der Europäischen Union und im Europarat auf die Bremse treten und zuerst den Dialog mit Bürgerrechtsorganisationen suchen. Es ist nicht hinnehmbar, dass eine Behörde zur Strafverfolgung Inhaltsdaten von einem Provider abfragen darf, wenn eine Strafbarkeit nur im Anordnungsstaat vorliegt. Bei der Festnahme von Carles Puigdemont in Deutschland haben wir gesehen, wie wichtig das Prinzip der beiderseitigen Strafbarkeit für die EU-Rechtshilfe ist“, kritisiert der europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Andrej Hunko.
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine „E-Evidence“-Verordnung vorgelegt, die nun von Parlament und Rat diskutiert wird. Mit einer „Herausgabeanordnung“ könnten Cloud-Daten oder E-Mails beschlagnahmt werden. Internetanbieter erhalten zuerst eine „Sicherungsanordnung“. Damit die Verordnung auch in den USA gültig ist, will die Kommission zur Teilnahme am dort erlassenen „CLOUD Act“ verhandeln. Zusätzlich arbeitet auch der Europarat an der schnelleren Herausgabe „elektronischer Beweismittel“. Bis Dezember soll eine Arbeitsgruppe einen Vorschlag für ein Zusatzprotokoll der Budapest-Konvention erarbeiten.
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„Medien und vor allem das Internet sind voll von tendenziösen, interessengeleiteten und auch falschen Meldungen. Hier sehe ich Handlungsbedarf. Ich halte aber nichts davon, diese Inhalte zu zensieren oder von staatlicher Seite zu kommentieren. Eine ausgewogene Berichterstattung lässt sich nicht verordnen“, erklärt der europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Andrej Hunko zur Antwort des Auswärtigen Amtes auf eine Kleine Anfrage.
Die EU-Kommission hat einen Aktionsplan mit Maßnahmen gegen „Desinformationskampagnen“ vorgelegt. Die Europäische Union will ihre „strategische Kommunikation“ demnach verstärken. Falschmeldungen werden mit einem „Frühwarnsystem“ erkannt und mit „Gegeninformation“ gekontert. Als deutsche Kontaktstelle fungiert das Auswärtige Amt. Das Thema wird außerdem in der geheimdienstlichen EU-Abteilung für „hybride Bedrohungen“ angesiedelt.