Mündliche Frage zur Reichweite des Informationsaustauschs im Berner Club
https://youtu.be/vC0LJXcGZHE
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Berner Club, in dem das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz mit anderen Inlandsgeheimdiensten zusammengeschlossen ist (Bundestagsdrucksachen 19/17002, 19/11459, 19/7268, 19/2374, 19/353, 18/10641, 18/8170, 18/7930), nicht nur wie bislang bekannt ein europäischer Zusammenschluss ist, sondern an dessen Informationsaustausch auch Dienste aus Israel (Mossad), Neuseeland (NZSIS), Australien (ASIO), Kanada (CSIS) oder den USA (FBI und CIA) beteiligt sind („Der geheime Club der geheimen Dienste“, woz.ch, 5. März 2020), und inwiefern arbeiten die Dienste dieser Regierungen nicht nur auf Ebene des Informationsaustauschs eng zusammen, sondern nehmen auch an Treffen des Berner Clubs bzw. seiner Counter Terrorism Group teil?
Bundestagsgutachten: Aussetzen von Geretteten in Libyen auch für Handelsschiffe strafbar
„Kapitäninnen und Kapitäne von Schiffen unter deutscher Flagge machen sich strafbar, wenn sie gerettete Geflüchtete nach Libyen bringen. Nicht nur Staaten, sondern auch Private müssen sich also an das Verbot von Zurückweisungen (Refoulementverbot) halten. Der Verband Deutscher Reeder muss dies eilig unter seinen Mitgliedern bekannt machen“, erklärt der europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Andrej Hunko.
Handelsschiffkapitäninnen und –kapitäne deutsch beflaggter Schiffe machen sich wegen „Aussetzung“ nach § 221 StGB strafbar, wenn sie Geflüchtete in Länder wie Libyen bringen. Das schreiben die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages in dem Gutachten „Seenotrettung durch nicht-staatliche Akteure“. Zwar sieht die Verordnung über die Sicherung der Seefahrt (SeeFSichV) eine Befolgung von Anweisungen einer zuständigen Seenotleitstelle vor. Das Refoulementverbot gilt jedoch als höherrangiges Recht.
Saddam S. muss bleiben. Laschet muss handeln!
Mit Entsetzen hat DIE LINKE Städteregion Aachen davon erfahren, dass der junge Geflüchtete Saddam S. nach Pakistan abgeschoben werden soll. Sadam S. selbst kommt nicht aus Pakistan, war noch nie dort und ist darüber hinaus in Deutschland sehr gut integriert. DIE LINKE fordert deshalb, dass Saddam S. umgehend aus der Abschiebehaft entlassen wird und in Aachen bleiben darf. Der Aachener LINKE-Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko erklärt dazu: „Saddam hat einen Realschulabschluss und ist bei einer bundesgeförderten Qualifizierungsmaßnahme. Er hat sich hier integriert und soll nun in ein Land abgeschoben werden, in dem er noch nie war und dessen Sprache er nicht spricht. Saddam S. darf nicht abgeschoben werden.“
Militarisierung des Mittelmeers: EU schaut Geflüchteten mit Drohnen beim Ertrinken zu
„Die Bilanz von EUNAVFOR MED beweist ihre Nutzlosigkeit. Bereits vor fünf Jahren war klar, dass Schleuser nicht auf Hoher See bekämpft werden können. In Wahrheit sollte die Militärmission die militärische Präsenz der EU vor der nordafrikanischen Küste sichern. Das ist auch der Grund, weshalb die EU-Außenminister im März die neue Mission ‚Operation Active Surveillance‘ beschließen wollen“, erklärt der europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Andsrej Hunko.
In EUNAVFOR MED werden inzwischen regelmäßig Drohnen der italienischen Luftwaffe genutzt. Die „Predator“ fliegen mit 60 Flugstunden pro Monat. Am 20. November 2019 stürzte eine der Drohnen in Libyen ab. Laut dem italienischen Verteidigungsministerium operierte sie im Rahmen der nationalen Mission „Mare Sicuro“, mit der Italien die Schleuserbekämpfung von EUNAVFOR MED ergänzen will.
Nennt es „Krise“!
Die Europäische Union verfügt über Gelder und Ausrüstung für eine staatliche, nicht-militärische Seenotrettungsmission im Mittelmeer. Die Mittel werden aber nicht angefragt.
Neben der Bundeskanzlerin haben sich verschiedene Fraktionen im Bundestag für eine staatlich organisierte Seenotrettung im zentralen Mittelmeer ausgesprochen. Angela Merkel meinte damit eine Mission der Europäischen Union, die ausdrücklich zivil sein sollte. Auch die von der Bundesregierung am 23. September 2019 mitunterzeichnete „Gemeinsame Absichtserklärung über ein kontrolliertes Notfallverfahren“ appelliert an die EU, ihre Fähigkeiten zu verbessern, um „die Gefahr, dass Menschen auf See umkommen, zu minimieren“.
Der Hintergrund der Äußerungen war der Abzug aller Schiffe aus der Militärmission EUNAVFOR MED, den der damalige italienische Innenminister Matteo Salvini durchgesetzt hatte. Die dort eingesetzten Fregatten hatten bis dahin Tausende Menschen im Mittelmeer geborgen und weitere Tausende an Bord genommen, nachdem sie von kleineren Schiffen privater Organisationen gerettet wurden.
Bundestagsgutachten: Eine zivile EU-Seenotrettungsmission ist möglich
„Die Europäische Union verfügt über mehrere Mechanismen, Instrumente und Fördermittel für eine zivile Seenotrettungsmission im Mittelmeer, die nur aktiviert werden müssen. Das belegt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, das wir beauftragt haben. Jetzt liegt der Ball bei der Bundesregierung“, schreiben vier Abgeordnete der Bundestagsfraktion DIE LINKE. in einer gemeinsamen Erklärung.
Das Ertrinken von Flüchtlingen im Mittelmeer fällt unter den Begriff der „Krise“. Davon betroffene Mitgliedstaaten können deshalb den EU-Krisenreaktionsmechanismus (IPCR) aktivieren. Dies beträfe Malta und Italien, in deren Seenotrettungszonen zahlreiche Unglücke geschehen. Anschließend können die Regierungen weitere Instrumente und Fördermittel nutzen, darunter das rescEU-Programm. Es leistet Mitgliedstaaten in „Überforderungssituationen“ Hilfe und unterstützt sie mit Ausrüstung oder „Transportressourcen“.