Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Wie werden sich die „gravierenden Folgen“ (siehe die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke „Deutsche Arktispolitik“, Bundestagsdrucksache 19/15326) des Meeresspiegelanstiegs nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Küstengebiete an der deutschen Nord- und Ostsee auswirken, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zum Schutz der dort lebenden Menschen und existierenden Infrastruktur?
In welchen bzw. in wie vielen Fällen haben die Militärmissionen Sea Guardian und EUNAVFOR MED im Mittelmeer, an denen sich auch die Bundeswehr beteiligt bzw. beteiligt hat („,Mecklenburg-Vorpommernʼ läuft zu Einsatz aus“, „NWZonline“ vom 18. Januar 2020), Verstöße gegen das Embargo zum Export von Waffen nach oder Öl aus Libyen festgestellt, und wie soll diese nach meiner Kenntnis sehr dürftige Aufklärung im Rahmen neuer Einsatzpläne der NATO und EU verbessert werden (bitte erläutern, ob bzw. welche Vorschläge die Bundesregierung hierzu macht, vergleiche „Stoltenberg: NATO could support EU in enforcing Libya arms embargo”, dpa vom 21. Januar 2020)?
Welche Angehörigen von Drittstaaten oder auch nicht-militärischer, deutscher Organisationen wurden in den Jahren 2018 und 2019 im Ausbildungszentrum Technik Landsysteme (AusbZTLS) in Aachen-Eschweiler ausgebildet, und welche weiteren Lehrgänge oder Besuche sind geplant?
Was ist der Bundesregierung über den Umfang deutscher Antipersonenminen bekannt, die nach dem „Afrikafeldzug“ des Kommandanten des Deutschen Afrikakorps, Erwin Rommel, in Libyen, Ägypten und Tunesien zurückgeblieben sind (vgl. „Ägypten: Rommels explosives Erbe“, www.sueddeutschte.de vom 20. Oktober 2017, (bitte die geschätzte Anzahl und die betroffenen Regionen aufführen), und welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, die Regierungen und die Bevölkerung der betroffenen Länder hinsichtlich der Spätfolgen deutscher Kriegshandlungen zu unterstützen (etwa Unterstützung oder Finanzierung von Minenräumungen, Entschädigungen für heute noch geschehende Unfälle)?
Welche Details kann die Bundesregierung über die im nächsten Jahr von der Bundeswehr geplante „gemeinsame Cyber-Übung mit Israel“ mitteilen (Bundestagsdrucksache 19/15931, Frage 89 des MdB Marcus Faber), sodass ersichtlich wird, welche Abteilungen bzw. Einheiten des Militärs oder der Geheimdienste auf beiden Seiten miteinander trainieren, und welche weiteren Details sind bereits zu Ort und Datum der Übung bekannt?
Welche Ersuchen oder Erkenntnisfragen hatten russische Stellen zu dem im Berliner Tiergarten ermordeten Georgier S. K. an deutsche Behörden, Geheimdienste oder Bundesministerien (auch das Bundeskanzleramt) gerichtet (bitte das Eingangsdatum dieser Anfragen mitteilen), und in welchem Umfang bzw. in welcher Frist hat die angefragte deutsche Seite darauf reagiert (bitte detailliert mitteilen, sodass deutlich wird, ob diese Anfragen „dilatorisch“ gehandhabt wurden, diese also entweder unbeantwortet geblieben sind, nur mit großer Verzögerung oder wenig plausibel beantwortet wurden und die Bundesregierung damit möglicherweise nur unzureichend kooperiert hat (Plenarprotokoll 19/136, Frage 10 der Abgeordneten Sevin Dağdelen)?
https://youtu.be/L89F7SDdnVQ
Trifft es zu, dass die Militärübung „Blue Flag” in Israel, an der auch die Bundeswehr mit Kampfflugzeugen teilnahm, „eine sehr realistische Bedrohung – den Kampf um Wasser und Bodenschätze“ simulierte („Der Kampf um Ressourcen beginnt“, www.luftwaffe.de vom 3. November 2019), und falls ja, welche Erläuterungen kann die Bundesregierung zu den Szenarien machen, damit deutlich wird, welche „umkämpften“ Ressourcen demnach verteidigt oder erobert werden sollten?
Sind der Bundesregierung Berichte, Beschwerden oder Strafanzeigen zur Bedrohung, Misshandlung und illegalen Zurückweisung von Geflüchteten am kroatischen Grenzübergang Bajakovo bekannt, bei denen die Betroffenen nicht nur von der Polizei grundlos geschlagen werden sollen, sondern auch deren Mobiltelefone in großem Umfang mit einem Schraubenzieher zerstört werden sollen (www.borderviolence.eu/wp-content/uploads/October_Report_2019.pdf), und inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass ihre am Grenzübergang Bajakovo stationierten Bundespolizisten (vgl. Bundestagsdrucksache 19/12554) sich zusammen mit zwei kroatischen Beamten an einem solchen, mir bekannt gewordenen Vorfall am 31. Oktober 2019 beteiligt haben?
Auf Grundlage welcher Erwägungen in Bezug auf Verbindungen der Website „Mirotworetz“ zu ukrainischen Behörden kam die Bundesregierung zu der Erkenntnis, ihr „beharrliches Insistieren“ gegenüber der Regierung der Ukraine habe dahingehend „Wirkung gezeigt“, dass die Website zeitweise nicht mehr erreichbar war (Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 32, Plenarprotokoll 19/133), und wie fällt angesichts der Tatsache, dass die Website nun wieder erreichbar ist, die Beantwortung der zweiten Teilfrage aus, die sich darauf bezog, inwiefern es sich aus Sicht der Bundesregierung bei der Listung ukrainischer oder ausländischer Staatsangehöriger, deren Wohnadressen sowie die Wohnadressen ihrer Familienmitglieder in der Rubrik „Fegefeuer“ der Website um eine Verfolgung wegen politischer Überzeugungen handelt?